Das Grundgesetz gilt auch für Prinzen

Der auch von der dju in ver.di unterstützte "Prinzenfonds" des Informationsfreiheitsportals FragDenStaat unterstützt Personen, die von Georg Friedrich Prinz von Preußen wegen Äußerungen zur Geschichte und Gegenwart der Hohenzollern abgemahnt und verklagt werden.
Bild: Screenshot https://fragdenstaat.de/aktionen/prinzenfonds/

In den vergangenen zwei Jahren hat er mindestens 30 Journalist*innen, Medien, Historiker*innen und Politiker*innen abgemahnt und verklagt: Georg Friedrich Prinz von Preußen, nach eigenen Angaben „Chef des Hauses Hohenzollern“. Nun hat das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat den „Prinzenfonds“ ins Leben gerufen, einen Rechtshilfefonds, der Personen unterstützt, die von Preußen wegen Äußerungen zur Geschichte und Gegenwart der Hohenzollern abmahnt und verklagt.

Vor allem Berichterstattung in Zusammenhang mit der Erforschung der Rolle der Hohenzollern im Nationalsozialismus und deren Auswirkungen auf ihre Entschädigungsforderungen ist von Preußen ein Dorn im Auge. „Georg Friedrich Prinz von Preußen versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen und ihm missliebige Berichterstattung zu verhindern“, sagte Arne Semsrott, Leiter von FragDenStaat.

Unterstützt wird der Fonds von der dju in ver.di. Bundesgeschäftsführerin Cornelia Berger: „Die Abmahn- und Klagewelle von Preußens ist ein Versuch, die in Artikel 5 garantierte Pressefreiheit anzugreifen. Dem werden wir nicht tatenlos zusehen, denn das Grundgesetz gilt auch für Prinzen.“ Es sei auch nicht akzeptabel, dass von Preußen den Betroffenen das Verbreiten von Falschmeldungen unterstelle und diesen Angriff damit rechtfertige.

Der Rechtshilfefonds finanziert sich vor allem aus Spenden. Als zentrale Anlaufstelle koordiniert er für die Betroffenen nicht nur Verfahren und bietet strategischen Austausch sowie ein Netzwerk an, sondern finanziert, falls nötig, auch anwaltliche Hilfe und Gerichtsverfahren. Unterstützt werden in erster Linie Historiker*innen und Journalist*innen. Sie können sich selbst dann an den Fonds wenden, wenn ihr Verfahren etwa durch Abgabe einer Unterlassungserklärung oder gerichtliche Entscheidungen bereits abgeschlossen ist.

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