Die „neue Bescheidenheit“ im RBB

Meinung

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beginnt im nächsten Jahr eine neue Zeitrechnung. Noch ist die Skandal-Ära der „Sonnenkönigin“ Patricia Schlesinger nicht restlos aufgearbeitet. Allmählich greifen die von Interimsintendantin Katrin Vernau in die Wege geleiteten Sanierungsmaßnahmen. An die 50 Millionen Euro sollen bis Ende 2024 eingespart werden, davon knapp die Hälfte im Programm. Zu spüren bekommen dies erneut vor allem die RBB-Freien. Gerade erst etablierte Regional-TV-Formate wie „Schön und gut“ sowie „Studio 3“ werden zum Jahresende schon wieder eingestellt.

Am 1. September begann die Amtszeit der neuen Intendantin Ulrike Demmer. Wenige Tage zuvor hatten die Brandenburger Staatskanzlei und die Berliner Senatskanzlei den Entwurf für einen neuen RBB-Staatsvertrag vorgelegt. Die größte öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der darin vorgesehene Gehaltsdeckel für die Intendanz. Künftig soll die Chefin oder der Chef des Senders nicht mehr verdienen als Minister- oder Senator*innen der beiden Länder. Der Staatsvertrag definiert ein Gehalt „äquivalent zur Besoldungsgruppe B11“, was einem Grundgehalt von jährlich rund 180.000 Euro entspricht.

Tatsächlich sieht der Vertrag der neuen Intendantin und ehemaligen Regierungssprecherin Demmer eine Jahresgrundvergütung von 220.000 Euro vor – also eine Summe weiter unter dem Salär von Schlesinger, die sich 300.000 Euro plus Boni genehmigen ließ. Eine Art vertrauensbildende Maßnahme in Zeiten schwindender Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ein deutliches Signal dafür, dass Politik und Sender die Zeichen der Zeit erkannt haben. Auf dieser Linie liegt auch die Absicht, die Geschäftsleitung insgesamt zu verschlanken. Neben der Intendantin/dem Intendanten soll die Spitze nur noch aus zwei Direktorenposten bestehen. Ob diese „neue Bescheidenheit“ stilbildend auch auf andere ARD-Sender ausstrahlen wird, bleibt abzuwarten.

Eine Zeitlang hatten Landespolitiker gefordert, an der Spitze des Senders mögen gefälligst Ostdeutsche stehen. Demgegenüber klingt die Maßgabe, der RBB „sollte das Ziel verfolgen“ bei der Besetzung von Führungspositionen speziell Personen mit ostdeutscher Biographie zu berücksichtigen, um einiges entschärfter. Begrüßenswert auch die wesentlich erweiterten Transparenzregeln, unter anderem mit Blick auf die Bezüge des Leitungspersonals, der Verwaltungsratsmitglieder und die außertariflichen Vereinbarungen.

Aus gewerkschaftlicher Sicht noch bedeutsamer erscheint die beabsichtigte Reform der Aufsichtsgremien. Schließlich war der RBB vor allem durch ein völliges Gremienversagen und zügellose Vetternwirtschaft in Schieflage geraten. Jetzt steht eine verschärfte Professionalisierung an. Künftig sollen die Mitglieder des für die Kontrolle der Finanzen zuständigen Verwaltungsrates für ihre Arbeit vergütet werden. Bisher bekommt der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende monatlich 700 Euro Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld von 75 Euro. Die Höhe der neuen Vergütung ist noch nicht fixiert, dürfte aber deutlich darüber liegen. Ein Abschied vom Ehrenamt, die Mitgliedschaft soll ein berufliches Nebenamt werden. Mal sehen, ob diese Reform der Gremienaufsicht in der ARD Schule macht.

Aus ver.di-Sicht nachbesserungswürdig erscheinen einige der vorgesehenen Bestimmungen zur Beschäftigtenvertretung in den Gremien. So sieht der Entwurf nur ein vom Personalrat gewähltes Verwaltungsratsmitglied vor. Analog zum Radio-Bremen-Gesetz sollten es jedoch drei direkt durch die Belegschaft gewählte vollwertige Verwaltungsräte sein.

Laut Zeitplan soll der neue Staatsvertrag nach der Anhörungsphase um die Jahreswende im Berliner Abgeordnetenhaus und dem Brandenburgischen Landtag beschlossen werden. Dann könnte er Anfang 2024 in Kraft treten.

 

 

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