Endlich: Seit 12. Januar, so informiert die Bundesregierung, seien die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ für den Monat November geschaffen. Die Länder starten mit der Überweisung der seit 25. November beantragten Gelder. Soloselbstständige konnten bis zu 5000 Euro Hilfen direkt beantragen. Doch bislang wurden bestenfalls Abschläge ausgezahlt. Was das für sie bedeutet und warum viele ganz durch Raster fielen, beleuchtet ein Projekt von Selbstständigen bei ver.di Niedersachsen-Bremen.
Mit den Novemberhilfen können direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Selbstständigen und Betrieben im Grundsatz Zuschüsse bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum 2019 gewährt werden. Das europäische Beihilferecht erlaubt solche Förderung bis zu einer Million Euro ohne konkretere Nachweise der Verluste. Für die „allermeisten Unternehmen“, so heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium, könnten die Hilfen also nun im beantragten Umfang gewährt werden.
Zu kritisieren bleibt, dass die Hilfen so lange auf sich warten ließen. Die bisher gezahlten Abschläge – 1,3 Millionen für die November- und 643 Millionen Euro für die Dezemberhilfen – machen nur einen Bruchteil der angekündigten Förderung aus. Bekanntlich waren allein für den November Hilfen im Umfang von 10 Milliarden Euro avisiert. In der Hauptstadt etwa wurden bisher von beantragten 329 Millionen erst 95 Millionen in Form von Abschlägen ausgereicht, informiert die Investitionsbank Berlin. Bei den Dezemberhilfen seien es 41 von beantragten 104 Millionen Euro.
Wesentlicher Grund: Bisher hatten die Bewilligungsstellen der Länder keinen Zugriff auf die bundeseinheitliche IT-Plattform. Seit 12. Januar sind nun die reguläre Antragsbearbeitung, die Ausstellung von Bescheiden und die Auszahlung der Gelder möglich.
Viele vom Shutdown Betroffene stehen durch die späte Hilfe vor zusätzlichen enormen Problemen – so sie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen überhaupt beantragen konnten. Freie Journalisten beispielsweise fielen weitgehend durch das Raster, weil Einbußen, etwa durch ausfallende Kultur- und Sportveranstaltungen, auch nicht mittelbar den sie beauftragenden Medien zuzurechnen sind.
Um Politik und Öffentlichkeit besser klarzumachen, warum sie bei den Corona-Hilfen überwiegend unberücksichtigt geblieben sind, und welche soziale Absicherung sie in Zukunft benötigen, haben Solo-Selbstständige verschiedener Berufsgruppen bei ver.di Niedersachsen-Bremen eine Kampagne „Solo-Selbstständige – ohne uns läuft es nicht!“ gestartet. Mit kurzen Video- und Audio-Beiträgen stellen sie sich und ihre Arbeit vor. Sie wollen etwas dagegen tun, dass ihre teils prekäre Beschäftigungssituation noch immer zu wenig wahrgenommen werden.
Die ersten Videos stehen auch zusammengefasst online. Sie beleuchten vorrangig die Unzulänglichkeiten bisheriger Selbstständigen-Hilfen.
Die Reihe der „Vorstellungsfilme“ soll fortgesetzt werden. „Wir wollen ab jetzt auch die soziale Absicherung – Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung – zum Thema machen“, erklärt Annette Rose, Sprecherin dju-Landesvorstand Niedersachsen-Bremen, für das Initiatoren-Team. Im September sei Bundestagswahl, davor stünden in einigen Bundesländern wie in Niedersachsen Landtagswahlen an. „Die Image-Initiative für Solo-Selbstständige und Einzel-Unternehmer*innen kann Verstärkung und weitere Projekte gebrauchen, aus anderen Landesbezirken, von engagierten Selbstständigen oder von Menschen, die sich für verbesserte Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung der Solos stark machen wollen. Macht mit!“ lautet deshalb der Aufruf aus Hannover.