EU-Parlament gegen SLAPP-Klagen

Das Europäische Parlamentsgebäude in Straßburg. Hier werden die Plenarsitzungen abgehalten. Foto: European Union/EP Louise WEISS building/Architecture Studio

Das Europaparlament hat sich für Maßnahmen gegen sogenannte SLAPP-Klagen ausgesprochen, mit denen Journalist*innen und Aktivist*innen eingeschüchtert und von ihrer Arbeit abgebracht werden sollen. In einer heute in Brüssel mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution fordern die Abgeordneten unter anderem Regeln für die frühzeitige Abweisung solcher Klagen durch die Gerichte, wie das Parlament mitteilte.

SLAPP ist die englische Abkürzung für strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Solche Klagen seien häufig unbegründet und hätten letztlich das Ziel, die Beklagten zu erpressen und zum Schweigen zu zwingen, so das Parlament. Besonders besorgniserregend seien aus dem Staatshaushalt finanzierte SLAPP-Klagen.

Die EU-Kommission soll unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der Mindeststandards für den Schutz vor SLAPP-Klagen setzt, aber auch verhindert, dass die Maßnahmen gegen diese Klagen ihrerseits missbraucht werden können. Ferner sollen Kläger ihrerseits sanktioniert werden können. Damit soll einem „Klagetourismus“ begegnet werden. Es soll das Gericht zuständig sein, wo der Beklagte lebt. Auch ein Fonds zur Unterstützung der Opfer wird gefordert. Die EU-Kommission hat bereits eine Initiative gegen SLAPP-Klagen angekündigt.

Die Europäische Journalistenföderation EJF, in der auch die dju in ver.di Mitglied ist, und zahlreiche andere Organisationen hatten bereits im Sommer 2020 gemeinsam von der EU wirksame Maßnahmen gegen diese SLAPP-Praxis gefordert, darunter einen EU-Hilfsfonds sowie eine EU-Gesetzgebung, die missbräuchliche Klagen erheblich sanktioniere.

„Zum Schutz von Journalist*innen vor einem besonders notorischen Kläger unterstützt die dju in ver.di auch den so genannten Prinzenfonds, der vom Informationsfreiheitsportal FragDenStaat ins Leben gerufen wurde“, berichtete am 10. Juli 2020 M Online. In dem M-Beitrag hieß es weiter: „Georg Friedrich von Preußen, Geschäftsmann aus Fischerhude bei Verden und Nachfahre eines abgesetzten Monarchen, hat sich in den letzten Jahren als besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht.“ Diese Äußerung veranlasste Georg Friedrich von Preußen gegen M/ver.di juristisch vorzugehen, zunächst per Einstweiliger Verfügung. Der Widerspruch von ver.di dagegen war in erster Instanz erfolglos. Jedoch wurde das Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin am 19. August 2021 gewonnen. Vor dem Berliner Landgericht sollte die Klage nunmehr am 4. November hauptsächlich verhandelt werden. Nur zwei Tage vor dem Prozesstermin zog der Chef des Hauses Hohenzollern die Klage zurück. Damit hat sich ver.di erfolgreich durchgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »