EU-Parlament gegen SLAPP-Klagen

Das Europäische Parlamentsgebäude in Straßburg. Hier werden die Plenarsitzungen abgehalten. Foto: European Union/EP Louise WEISS building/Architecture Studio

Das Europaparlament hat sich für Maßnahmen gegen sogenannte SLAPP-Klagen ausgesprochen, mit denen Journalist*innen und Aktivist*innen eingeschüchtert und von ihrer Arbeit abgebracht werden sollen. In einer heute in Brüssel mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution fordern die Abgeordneten unter anderem Regeln für die frühzeitige Abweisung solcher Klagen durch die Gerichte, wie das Parlament mitteilte.

SLAPP ist die englische Abkürzung für strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Solche Klagen seien häufig unbegründet und hätten letztlich das Ziel, die Beklagten zu erpressen und zum Schweigen zu zwingen, so das Parlament. Besonders besorgniserregend seien aus dem Staatshaushalt finanzierte SLAPP-Klagen.

Die EU-Kommission soll unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der Mindeststandards für den Schutz vor SLAPP-Klagen setzt, aber auch verhindert, dass die Maßnahmen gegen diese Klagen ihrerseits missbraucht werden können. Ferner sollen Kläger ihrerseits sanktioniert werden können. Damit soll einem „Klagetourismus“ begegnet werden. Es soll das Gericht zuständig sein, wo der Beklagte lebt. Auch ein Fonds zur Unterstützung der Opfer wird gefordert. Die EU-Kommission hat bereits eine Initiative gegen SLAPP-Klagen angekündigt.

Die Europäische Journalistenföderation EJF, in der auch die dju in ver.di Mitglied ist, und zahlreiche andere Organisationen hatten bereits im Sommer 2020 gemeinsam von der EU wirksame Maßnahmen gegen diese SLAPP-Praxis gefordert, darunter einen EU-Hilfsfonds sowie eine EU-Gesetzgebung, die missbräuchliche Klagen erheblich sanktioniere.

„Zum Schutz von Journalist*innen vor einem besonders notorischen Kläger unterstützt die dju in ver.di auch den so genannten Prinzenfonds, der vom Informationsfreiheitsportal FragDenStaat ins Leben gerufen wurde“, berichtete am 10. Juli 2020 M Online. In dem M-Beitrag hieß es weiter: „Georg Friedrich von Preußen, Geschäftsmann aus Fischerhude bei Verden und Nachfahre eines abgesetzten Monarchen, hat sich in den letzten Jahren als besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht.“ Diese Äußerung veranlasste Georg Friedrich von Preußen gegen M/ver.di juristisch vorzugehen, zunächst per Einstweiliger Verfügung. Der Widerspruch von ver.di dagegen war in erster Instanz erfolglos. Jedoch wurde das Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin am 19. August 2021 gewonnen. Vor dem Berliner Landgericht sollte die Klage nunmehr am 4. November hauptsächlich verhandelt werden. Nur zwei Tage vor dem Prozesstermin zog der Chef des Hauses Hohenzollern die Klage zurück. Damit hat sich ver.di erfolgreich durchgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DGB Bayern will einen starken ÖRR

Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften haben im Rahmen eines Austauschs mit der Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Bayern betont. Angesichts wachsender Kritik an den Strukturen und der Berichterstattung des ÖRR erkennt der DGB Bayern die Notwendigkeit umfassender Reformen, warnt aber vor Kürzungen beim Rundfunkbeitrag.
mehr »

Sorge um Pressefreiheit in Osteuropa

„Journalistinnen und Journalisten stehen In vielen Ländern Osteuropas unter enormem Druck von Regierungen. Von Pressefreiheit kann angesichts von Repressalien wie Klagen, Bedrohungen und Inhaftierungen keine Rede mehr sein. Dabei machen die Journalist*innen einfach nur eins – ihre Arbeit“, betont Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, anlässlich der Verleihung der Free Media Awards 2024 für Medienschaffende in Osteuropa heute norwegischen Nobel-Institut in Oslo.
mehr »

Brandenburg bleibt ausreichend informiert

Am 22. September wählen die Bürger*innen Brandenburgs für fünf Jahre den neuen Landtag. Rund 2,1 Millionen Wahlberechtigte sind zwischen der Uckermark im Norden und der Lausitz im Süden zur Wahl aufgerufen. Regionale politische Information beziehen die Bürger*innen aus einem schrumpfenden Zeitungsangebot, der öffentlich-rechtlichen Zweiländeranstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie einem guten Dutzend kleiner privater TV-Sender.
mehr »

Filmtipp: Die Fotografin

Kate Winslet spielt Lee Miller, die bekannteste Kriegsfotografin der 1940er Jahre, als hochenergetische Künstlerin. Die 1907 geborene Lee Miller kam auf Umwegen zur Pressefotografie. Zunächst absolvierte sie eine komplette Karriere als Model. Der Surrealist Man Ray entdeckte sie für die Bildende Kunst. Bei ihm wechselte sie immer öfter auf die andere Seite der Kamera. Bereits ihr Vater hatte sie in der Funktionsweise verschiedener Apparate unterrichtet. Sie veröffentlichte bald erste eigene Arbeiten und gründete ein eigenes Studio.
mehr »