SLAPP: Pressefreiheit under pressure

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Einschüchterungsklagen gegen Journalistinnen und Journalisten nehmen europaweit zu. Regierungen und Konzerne wollen damit Kritiker*innen zermürben. Die Europäische Journalistenföderation EJF und zahlreiche andere Organisationen fordern von der EU wirksame Maßnahmen gegen diese missbräuchliche Praxis, die international unter der Abkürzung SLAPP bekannt ist. Als Mitgliedsorganisation der EJF unterstützt auch die dju in ver.di die Forderung.

In den meisten Ländern Europas steht man als Journalist zwar nicht bereits mit einem Bein im Gefängnis, vor Gericht kann man dennoch schnell landen. Journalist*innen, Aktivist*innen, Medien und NGOs sind häufig das Ziel so genannter SLAPPs, ausgeschrieben „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ – auf Deutsch: strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit. „Die Europäische Journalistenföderation fordert von der EU, diesen SLAPPs einen wirksamen Riegel vorzuschieben“, sagt Camille Petit, Pressebeauftragte der EJF.

Mit 39 Prozent stellen Journalist*innen und Medienhäuser laut einer Studie, die die Universität Amsterdam zusammen mit Greenpeace erarbeitet hat, die größte Gruppe der SLAPP-Beklagten. Zum Zeitpunkt ihrer Ermordung hatte etwa die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galicia 45 Klagen gegen sich vorliegen. Polens größte Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ zählte Ende 2019 immerhin 30 Verfahren gegen das Blatt, das einst aus der polnischen Bürgerrechtsbewegung entstand.

Primäres Ziel einer SLAPP-Klage ist in der Regel nicht, eine Verurteilung des Beklagten oder eine Entschädigung für den Kläger zu erreichen. Vielmehr soll der Beklagte eingeschüchtert und schon durch das Verfahren in finanzielle Bedrängnis gebracht werden.

Kläger in SLAPP-Verfahren sind oft große Konzerne, aber auch Regierungen und ihre Parteien. Sie verklagen bevorzugt einzelne Journalist*innen und Aktivist*innen. Erst danach tauchen Verlage und NGOs in der Statistik der SLAPP-Studie der Universität Amsterdam auf. „Es ist eine David-gegen Goliath-Situation“, heißt es in der Zusammenfassung der Studie.

Außer dem finanziellen Risiko müssen die Beklagten oft auch erheblichen Arbeitsaufwand und psychologische Belastung in Kauf nehmen, solange sich der Prozess hinzieht. Nicht einmal sieben von hundert Klagen, die die Universität Amsterdam untersuchte, waren erfolgreich. Die Prozesse hingegen dauerten bis zu acht Jahren, vor allem, weil die finanzstarken Kläger sie in die Länge ziehen und durch die Instanzen pokern. Dabei machen sich die Kläger auch die Besonderheiten der nationalen Gesetzgebungen und Rechtsprechung zu Nutze und erheben Klage am liebsten dort, wo es ihrer Taktik entgegenkommt. In Malta zum Beispiel ist es möglich, für jede einzelne Aussage eines Artikels eine eigene Klage anzustrengen; in Frankreich, Großbritannien und wiederum Malta liegt die Beweislast bei Verleumdungsklagen bei den Beklagten.

„Kroatien, Malta, Italien, Polen und Frankreich sind die Länder, in denen wir die meisten SLAPPs zu verzeichnen haben“, sagt EJF-Pressesprecherin Camille Petit. „Eine unserer Hauptforderungen ist es, den Klagetourismus zu unterbinden. Es gibt dazu EU-Regularien. Sie müssen angepasst werden!“

In Deutschland ist es für Kläger relativ schwer, SLAPP-Taktiken anzuwenden: Klagen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, werden von den hiesigen Gerichten in der Regel abgewiesen. Trotzdem haben juristische Drohgebärden gegenüber Medien oft Erfolg: Die Otto-Brenner-Stiftung kam in einer Studie zu dem Schluss, dass Verleger in Deutschland immer häufiger dazu neigen, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, anstatt die Prozesse durchzufechten.

Zum Schutz von Journalist*innen vor einem besonders notorischen Kläger unterstützt auch die dju in ver.di den so genannten „Prinzenfonds“, der vom Informationsfreiheitsportal FragDenStaat ins Leben gerufen wurde. Georg Friedrich von Preußen, Geschäftsmann aus Fischerhude bei Verden und Nachfahre eines abgesetzten Monarchen, hat sich in den letzten Jahren als besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht.** Der Prinzenfonds bietet Beklagten finanzielle und ideelle Unterstützung für ihre Prozesse. „Das Grundgesetz gilt auch für Prinzen“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Berger.

Die EJF sowie über 100 andere Organisationen fordern in einem gemeinsamen Papier von der EU, einen ähnlichen Hilfsfonds für die gesamte EU einzurichten. „Vor allem aber fordern wir eine EU-Gesetzgebung, die missbräuchliche Klagen erheblich sanktioniert“, sagt Camille Petit.

**Hinweis: An dieser Stelle musste ein Halbsatz gestrichen werden. Grund dafür war eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin auf Antrag des Georg Friedrich Prinz von Preußen. Unser Widerspruch dagegen war erfolglos. Das Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin hat ver.di am 19. August 2021 gewonnen. Deshalb steht nun wieder der komplette Satz im Text. Die rot markierte Stelle war vom Prinzen angegriffen worden.

ver.di gewinnt gegen Hohenzollern

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