G20: Entschuldigung der Hamburger Polizei

Offizielles Medienzentrum des G20-Gipfels in Hamburg 2017
Foto: Murat Türemis

Drei Jahre lang musste ein Hamburger Journalist warten, nun ist es offiziell: Auch ihm war seine Akkreditierung während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 unrechtmäßig entzogen worden. Dafür hat sich Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer jetzt bei Ertugrul „Adil“ Yiğit entschuldigt. Das Schreiben vom 23. Juli ist Teil einer noch laufenden außergerichtlichen Verhandlung zwischen dem von ver.di vertretenen Yiğit und der Hamburger Polizei.

Es war eine Liste mit 32 Namen von Journalisten, darunter der von Adil Yiğit, die Anfang Juli 2017 an der Sicherheitskontrolle des „Internationalen Mediencenters“ an den Hamburger Messehallen auftauchte. Wer darauf stand, dem sollte der Zutritt zum Pressezentrum verwehrt werden. Auch die zuvor vom Bundespresseamt (BPA) erteilten Akkreditierungen sollte den betroffenen Medienschaffenden entzogen werden, entschied das BPA. Die neun Journalisten, denen die Akkreditierung dann tatsächlich entzogen wurde – die übrigen 23 waren nicht am Medienzentrum erschienen -, haben gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, acht von ihnen mit Unterstützung der dju in ver.di. Auch Adil Yiğit.

Ein erstes Urteil war im Fall zweier Fotografen im November 2019 gefällt worden: Demnach hat das Bundespresseamt die Akkreditierung unrechtmäßig entzogen. Es habe keine „nachträglichen Tatsachen in Bezug auf die Kläger“ gegeben, so das Gericht, die das Bundespresseamt legitimiert hätten, einen so gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit vorzunehmen. Fünf weitere der mit ver.di klagenden Journalisten haben daraufhin im April dieses Jahres sogenannte Anerkenntnisurteile erhalten. Darin hat das Bundespresseamt anerkannt, dass der Entzug der Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels rechtswidrig war.

Nun steht auch der Fall von Yiğit kurz vor dem Abschluss, allerdings in Form einer außergerichtlichen Einigung mit der Hamburger Polizei. Diese habe ihm über seinen Anwalt die Übernahme der Verfahrenskosten sowie die Zahlung eines Verdienstausfalls angeboten, erzählt der Journalist gegenüber M. Doch Yiğit sei es nicht ums Geld gegangen, „sondern um meine journalistische Ehre“, sagt er. „Ich habe meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich auf einer offiziellen Entschuldigung bestehe.“ Drei Wochen später erhielt er diese in Form eines Schreibens unterzeichnet vom Hamburger Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer, das M vorliegt. Darin entschuldigt sich Meyer „für das unbeabsichtigte Fehlverhalten der eingesetzten Polizeibediensteten“, da die Polizei Hamburg, für deren Handeln er in Verantwortung stehe, „den unberechtigten Entzug ihrer Akkreditierung mitverursacht hat“. Zur Sache schreibt Meyer, dass es „bei der Steuerung von mehreren unterschiedlichen Listen zu verschiedenen Missverständnissen und Fehlern gekommen“ sei. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass die vom Bundeskriminalamt an die Polizei Hamburg übermittelten Namenslisten von polizeilichen Einsatzkräften auch am 8. Juli noch genutzt worden seien, „und damit zu einem Zeitpunkt, in welchem sie vom Bundeskriminalamt bereits zurückgerufen worden waren“.

Auch wenn Yiğit die Entschuldigung begrüßt, die er sich im Übrigen für alle 32 Journalisten auf der Liste erwartet hätte, sind für ihn längst noch nicht alle Fragen geklärt: „Ich hätte mir Antworten auf die Frage gewünscht, wer diese Fehlentscheidungen zu verantworten hatte und was unternommen wurde, um so etwas künftig zu verhindern.“ Denn wie der Name des Journalisten, der unter anderem als Kolumnist für die taz und die Zeit sowie für türkische Exil- und Oppositionsmedien arbeitet, überhaupt auf die Liste gelangt war, bleibt weiterhin unklar. So hatte auch die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di Cornelia Berger anlässlich der Verwaltungsgerichtsurteil vom vergangenen November erklärt: Die Frage, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl sie nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen, sei eine Frage, die es trotz des positiven Urteils weiter zu stellen gelte: „Personenbezogene Daten von Medienschaffenden landen immer wieder in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, wo sie nicht hingehören. Trotzdem kommt man schnell in eine Schublade rein, aber nicht wieder raus.“

 

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