Text-Honorare für Freie an Tageszeitungen vereinbart
Über den Stand der Verhandlungen über die Honorare für freie Journalistinnen und Journalisten berichtete Rüdiger Lühr, freier Journalist und Mitglied der Verhandlungskommission, vor den Teilnehmern des Journalistentages.
Für M fasste er nochmals den Verhandlungsverlauf zusammen. Außerdem konnte er das aktuelle Verhandlungsergebnis vom 30. November hinzufügen. Seit mehr als sechs Jahren wurde verhandelt. Eine unendliche Geschichte? Nur fast. Eine Einigung über Gemeinsame Vergütungsregeln für Tageszeitungen ist erreicht – allerdings ohne Bildhonorare.
Will man das Ergebnis bewerten, lohnt ein Blick zurück: Als Mitte der 1990er Jahre das Internet immer stärker zu einem Informationsmedium für jedermann wurde, hofften die Journalisten einerseits auf neue Einnahmen und befürchteten andererseits Text- und Fotoklau.
Sie mussten aber die Erfahrung machen, dass ihre Verleger die schlimmsten „Piraten“ waren. Sie kaperten alle Rechte. Die Honorare wurden dabei meist nicht erhöht und nach Platzen der „Internetblase“ sogar nicht selten gekürzt.
Um gegenzusteuern setzten sich die Urheberverbände – unter ihnen die IG Medien und später ver.di mit der dju – engagiert für eine Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern im Urheberrechtsgesetz ein. Mit Erfolg. Gegen den massiven Widerstand und trotz Kampagnen der Medienkonzerne und Unternehmerverbände in Presse, Funk, Fernsehen und Kino trat die Gesetzesnovelle am 1. Juli 2002 in Kraft.
Seitdem dient das Urheberrecht „der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“, heißt es im neuen § 11 Satz 2 UrhG. Zwar blieb die Reform hinter den Forderungen zurück, doch können „angemessene Vergütungen“ zwischen Urheber- und Verwerterverbänden in so genannten Gemeinsamen Vergütungsregeln vereinbart werden. Vorher waren verbindliche Honorarrahmen für Selbstständige durch das Kartellrecht unmöglich.
Seit 2003 wird in verschiedenen Medienbranchen verhandelt. Einen Abschluss gibt es bisher nur für Autoren belletristischer Bücher. Bei den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitschriften stehen inzwischen weitgehend die Formulierung des künftigen Vertragswerks mit den Rahmenbedingungen der freien Tätigkeit und im Wesentlichen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, die von den Journalisten an die Verlage übertragen werden. Seit November 2009 geht es endlich auch um die eigentlichen Honorare. Dass es so lange gedauert hat, erklärt sich zum Gutteil damit, dass der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bisher nie Kollektivvereinbarungen für Freie abgeschlossen hat.
Das ist beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) anders. Hier gibt es den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen. Freie kommen allerdings nur selten in seinen Genuss, dennoch ist der so genannte 12a-Tarifvertrag bei den Tageszeitungsverlegern mittlerweile höchst „unbeliebt“. Trotzdem diente er als Orientierung für einer Struktur der Honorartabellen nach Auflagenstaffel (neu: 200.000 und über 200.000 Exemplare), Werkkategorien (außer Nachrichten und Reportagen jetzt auch Kommentare, Glossen) sowie letztlich der auch der Bestimmung der neuen Honorarspannen.
Einigkeit über Texthonorare
Über die besteht seit einigen Monaten Einigkeit: Die künftigen Texthonorare sollen jeweils als Honorarspanne 85 bis 93 Prozent der 12a-Zeilenhonorare betragen. Das ist nicht das, was die dju in ver.di und der DJV gemeinsam gefordert hatten, doch inzwischen von den Tarifkommissionen akzeptiert, weil es für viele Freie eine Erhöhung ihrer jetzt gezahlten Honorare bringen würde, zum Teil eine Verdoppelung.
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist geklärt und die Vergütungsregeln einvernehmlich schriftlich formuliert. Am 30. November 2009 wurden auch noch die beiden letzten Dissenspunkte geklärt: Ab 300.000 Exemplare wird es bei Mantellieferungen, Redaktionsgemeinschaften und sonstiger redaktioneller Zusammenarbeit Honoraraufschläge von 40 Prozent nach der jeweiligen Auflage geben und Journalisten erhalten 55 Prozent der Erlöse für Nutzungen in externen Datenbanken wie GBI-Genios.
Zum größten Problem wurden in den letzten Monaten allerdings die Bildhonorare, bei denen der BDZV über Honorarspannen von etwa 35 bis 60 Prozent des 12a-Bildhonorars nicht hinausgehen will. Dies konnte von Gewerkschaftsseite nicht akzeptiert werden, da viele Fotojournalisten insbesondere bei größeren Zeitungen heute bereits mehr erhalten und solche „Mindesthonorare“ fatal wären, wenn ein Journalist eine angemessene Vergütung einklagen muss.
Ab 1. Februar 2010 in Kraft?
Gelöst wurde dieses Problem durch einen Abschluss mit Text-, aber ohne Bildhonorarstaffel. Die Verhandlungen über Bildhonorare werden ab Januar 2011 fortgesetzt mit dem Ziel, in neun Monaten einen Abschluss zu erreichen. Im Frühjahr 2010 wird der BDZV seine Mitgliedsverlage per Schreiben bereits über seine Honorarstaffel informieren, als Bildhonorare, „die nicht unterschritten werden sollten“. Das dürfte künftig die Zahlung noch niedrigerer Honorare rechtlich obsolet machen.
Wenn BDZV, DJV und die dju in ver.di dem Verhandlungsergebnis zustimmen, werden die Gemeinsamen Vergütungsregeln am 1. Februar 2010 in Kraft treten. Dann würde es erstmals Mindeststandards für die Honorare freier Journalistinnen und Journalisten geben. Dass sie von den einzelnen Verlagen auch gezahlt werden, dafür werden sich die Freien und die dju in den kommenden Monaten stark machen müssen. In Perspektive – nicht automatisch – wäre damit ein Ende des Honorardumpings in Sicht. Für viele Freie würden sich die Honorarsätze erhöhen – auch für Bildjournalisten. Ihre Arbeit wäre wieder etwas (mehr) wert.