Leserbrief: Tipps zum Nachlesen

M 3 /2013 „Viel zu oft Kapital

Die Frage des Autoren in dem Interview „Viel zu oft Kapital“, wie sich interessierte Laien oder Gewerkschafter am besten über „Kapital und Arbeit“ informieren können, beantwortet Uwe Polkaehn nur mit dem Verweis auf die

Darstellung der „Erscheinungsebene“, die selbst als kritisch aufbereitete tägliche Datenmixtur wesentliche Ursachen bzw. dahinter stehende Interessen kaum wiederzugeben vermag. Immer noch helfen Bücher da weiter, insbesondere von K.G. Zinn „Wie Reichtum Armut schafft“ (4.erw. Auflage, Vsa-Verlag, 300 S., 2006) oder die „23 Lügen, die sie uns über den Kapitalismus erzählen“ von Ha-Joon Chang (Goldmann-TB, 370 S., 2012) und etwas schmaler mit 96 S. von Ingeborg Dummer „Gerechte Verteilung !? mit langem Atem zu mehr sozialer Gerechtigkeit“ (Vsa-Verlag, 2012). Lesen und weiter empfehlen.

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„Daten statt Anekdoten“, das war das Ziel des Forschungsprojekts „Prekarisierung im Journalismus“ an der LMU München, das nun nach fast fünf Jahren mit einem internationalen Symposium in München endete. Zu den Daten aus Europa hatte auch die dju in ver.di ihren Beitrag geleistet, als sie ihre Mitglieder um Teilnahme an der Online-Befragung bat und in M über die Ergebnisse berichtete.
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Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
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Ein 19-jähriger Journalist hatte im Juni vergangenen Jahres Fotos einer Antifa-Demonstration im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchte daraufhin seine Wohnräume und beschlagnahmte mehrere Datenträger. Seine nachgewiesene journalistische Tätigkeit wurde dabei ignoriert. Das Landgericht Leipzig bezeichnet das Vorgehen nun als rechtswidrig.
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