Neuregelung der Altersversorgung seit dem 1. Januar 1999

Trotz Steuer unterm Strich nicht schlechter

Tarifinformation der IG Medien für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften . Die neuen Tarifverträge über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften haben seit 1. Januar 1999 zu einer teilweisen Umstellung bei der Zahlung der Arbeitgeberbeiträge geführt. Den bisherigen Beitrag von 2,5% zur Versorgungskasse zahlen die Verleger seitdem in eine zusätzliche Lebensversicherung beim Versorgungswerk. Diese Zahlung ist für die Redakteurinnen und Redakteure steuer- und zum Teil auch sozialversicherungspflichtig – wie seit Jahr und Tag die anderen 2,5%, die der Verlag schon immer an das Versorgungswerk zahlt. Die Neuregelung hat deshalb zur Folge, daß die Nettogehälter je nach Einkommen und Steuerklasse um 50 bis ca. 100 Mark niedriger liegen können als gewohnt.Glück im Unglück: Unter dem Strich entsteht den Redakteurinnen und Redakteuren kein Verlust aus der neuen Regelung. Die bisherigen Zahlungen in die Versorgungskasse waren zwar steuerfrei, dafür mußte die Leistung aus der Versorgungskasse am Ende des Berufslebens in vollem Umfang versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Nun ist es umgekehrt: Die Steuer ist auf die Beiträge zu zahlen (vorgelagerte Besteuerung). Dafür ist die Kapitalleistung aus der neuen Lebensversicherung beim Presseversorgungswerk steuerfrei, wenn sie mindestens auf zwölf Jahre angelegt ist. Wurde eine Rentenleistung vereinbart, ist in jedem Fall nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Die aktuelle Steuerlast läßt sich auch mindern: Wer es noch nicht getan hat, sollte mit dem Verlag über die Möglichkeiten der Pauschalversteuerung reden. Bis zu 3408 Mark an Beiträgen können jährlich mit dem reduzierten Satz von 20 Prozent versteuert werden.

Unabhängig von den steuerlichen Fragen können sich die Redakteurinnen und Redakteure über eine verbesserte Gewinnbeteiligung freuen. Während bis Ende 1998 in der Versorgungskasse keine Gewinnbeteiligung bestand, werden die neuen Versicherungen von Anfang an voll an den Ueberschüssen der Presseversorgung beteiligt. Und auch die bisher erworbenen Ansprüche an die alte Versorgungskasse, die selbstverständlich bestehen bleiben, werden ab 1999 durch Gewinnanteile aufgestockt.

Detailliert erläutert wurde die Neuregelung bereits in „M“ 12/98 (S.16ff). Der Artikel mit der Überschrift „Der Teufel steckt – wie immer – im Detail“ ist auch im Internet zu lesen (www.igmedien.de).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Snowden und die große Datenmisshandlung

Zehn Jahre nach Beginn der bedeutenden Enthüllungen über die globale Überwachung durch Geheimdienste ist die journalistische Auswertung der von Edward Snowden bereitgestellten Dateien unbefriedigend. Große Medien haben sich dem Druck der betroffenen Regierungen gebeugt und die Auswertung der Dokumente abgebrochen oder sogar behindert.
mehr »

Gemeinsam gegen Hassrede im Netz

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalten intensivieren ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) melden. Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem BKA zusammen. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert.
mehr »

Fenster zur Welt: RAW Photo Triennale

In ihrer vierten Ausgabe zeigt die RAW Photo Triennale Worpswede unter dem Thema „Turning Point. Turning World“ noch bis zum 11. Juni die Welt im Wandel. In den vier Häusern des Worpsweder Museumsverbundes gibt es vier Hauptausstellungen: „#EGO“ bietet künstlerische Positionen im Dialog, die von der Suche nach sich selbst erzählen. Bei „#FAKE“ geht es um die Suche nach Wahrhaftigkeit. „#NEXT“ dreht sich um aktuelle sozioökologische Fragestellungen und „#RISK“ verhandelt aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Festivaldirektor Jürgen Strasser über die Schau und den Mythos Worpswede.
mehr »

Dreyeckland: Der Link ist rechtens

Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied nun, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben sei und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.
mehr »