Praxisferne Richter

Laptop-Verbot im Gericht bleibt bestehen

In einer Art Musterverfahren versucht ein freier Journalist mit dju-Unterstützung, das Laptop-Verbot für Journalisten im Oldenburger Holzklotzwurf-Prozess zu kippen. Ein Überblick aus Sicht des Klägers Eckhard Stengel.


Etliche Gerichte bis hinauf zum Bundesgerichtshof haben nichts dagegen, wenn in ihren Sitzungssälen Journalisten Laptops benutzen. Wer – wie ich – auch für überregionale Blätter mit frühem Redaktionsschluss und ohne Telefonaufnahme arbeitet, muss bereits während der Verhandlung an seinem E-Mail-fähigen Bericht schreiben, zumindest wenn wichtige Prozessphasen erst am Nachmittag stattfinden.

Leider sehen manche Richter das nicht ein. Zum Beispiel in Oldenburg. Hier müssen die Journalisten zum Schreiben den Schwurgerichtssaal verlassen. Dadurch versäumen sie entweder Teile der Verhandlung, oder sie können nur die Pausen nutzen. Die aber sind zu kurz, denn schon 10 bis 15 Minuten vor ihrem Ende müssen wir uns wieder in die Warteschlange für die akribische Sicherheitskontrolle einreihen. Mehrfach bat ich das Gericht um Abhilfe. „Ich spreche nicht mit der Presse“, war zunächst die einzige Antwort des Kammervorsitzenden. Erst nach einer Klage-Androhung nannte er Gründe: Sicherheitsbedenken und befürchtete Geräuschbelästigungen.

Als einziges Rechtsmittel blieb mir nur der Gang zum Verfassungsgericht – mit Rechtsschutz der dju. Doch mein Eilantrag wurde abgelehnt. Für die Karlsruher Richter ist das Verbot zwar „keine nur marginale Einschränkung“ für die Presse, und sie fanden die Oldenburger Begründung „nicht in jeder Hinsicht überzeugend“. Dafür nannten sie aber ein neues Verbotsargument: Mit Laptops ließen sich illegal Bild- und Tonaufnahmen anfertigen. Das ist, mit Verlaub, praxisfern. Weder ich noch mir bekannte Gerichtsreporter/innen besitzen einen Laptop mit Kamera. Und selbst wenn: Wer mit eingebauten Kameras filmen wollte, müsste den Rechner auffällig in Richtung Prozessbeteiligte drehen. Reine Tonaufnahmen wiederum wären wegen der schlechten Saal-Akustik unbrauchbar. Zudem ist nicht zu vermuten, dass ausgerechnet akkreditierte Journalisten illegale Aufnahmen machen. Sie verdienen den gleichen Vertrauensvorschuss wie Bildberichterstatter, die vor und nach den Sitzungen sowie in den Pausen im Saal filmen dürfen – im Vertrauen darauf, dass sie den Angeklagten hinterher anonymisieren.

Die dju prüft jetzt, ob es sinnvoll wäre, nach dem gescheiterten Eilantrag eine reguläre Verfassungsbeschwerde einzureichen, um das Laptop-Verbot vielleicht doch noch zu kippen.

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