Fotografen, bildende Künstler und Webseitenbetreiber protestieren gegen Pläne des Internetkonzerns Google, in seiner Bildersuche künftig große Bilder zu zeigen. Gleich nach der Ankündigung einer „schnelleren Bildersuche“ im Google Webmaster-Blog startete eine Protestaktion im Internet („Verteidige Dein Bild!“), obwohl die Bildersuche im neuen Design in Deutschland bisher noch nicht gestartet wurde.
Bisher öffnete in der Google-Bildersuche der Klick auf eines der Vorschaubilder (Thumbnails) die Website, auf der das Bild gefunden wurde. Künftig will Google die großen Bilder auf der eigenen Seite gleich selbst anzeigen. Praktisch für die Nutzer und gut für den Traffic auf den Google-Seiten, schlecht für die betroffenen Webseitenbetreiber. Zu ihren Seiten braucht niemand mehr durchzuklicken. Ihnen entgehen damit Werbeeinnahmen, die künftig an den US-Konzern fließen.
Ob und wann die neue Bildersuche von Google auch in Deutschland startet, ist bisher unklar. Nach deutschem Recht könnte sie nämlich schlicht illegal sein, eine Urheberrechtsverletzung. Zwar hatte der Bundesgerichtshof im April 2010 eine Anzeige von Thumbnails in Suchmaschinen für zulässig erklärt, doch nur, weil Webseitenbetreiber die Anzeige der kleinen Vorschaubilder einfach durch entsprechende Einträge im Quelltext der Webseite unterbinden können und diese Thumbnails zur normalen Funktionsweise einer Suchmaschine dazugehören. Dass sich diese Begründung einfach auf die große Google-Bilderanzeige ausdehnen lässt, ist zumindest fraglich.
Da Google die neue Funktion für iPhone-Besitzer bereits verfügbar gemacht hat und auf eine geforderte Unterlassungserklärung nicht reagierte, hat die Fotografenvereinigung Freelens beim Landgericht Hamburg Klage eingereicht.