Protest gegen neue Google-Bildersuche

Fotografen, bildende Künstler und Webseitenbetreiber protestieren gegen Pläne des Internetkonzerns Google, in seiner Bildersuche künftig große Bilder zu zeigen. Gleich nach der Ankündigung einer „schnelleren Bildersuche“ im Google Webmaster-Blog startete eine Protestaktion im Internet („Verteidige Dein Bild!“), obwohl die Bildersuche im neuen Design in Deutschland bisher noch nicht gestartet wurde.

Bisher öffnete in der Google-Bildersuche der Klick auf eines der Vorschaubilder (Thumbnails) die Website, auf der das Bild gefunden wurde. Künftig will Google die großen Bilder auf der eigenen Seite gleich selbst anzeigen. Praktisch für die Nutzer und gut für den Traffic auf den Google-Seiten, schlecht für die betroffenen Webseitenbetreiber. Zu ihren Seiten braucht niemand mehr durchzuklicken. Ihnen entgehen damit Werbeeinnahmen, die künftig an den US-Konzern fließen.
Ob und wann die neue Bildersuche von Google auch in Deutschland startet, ist bisher unklar. Nach deutschem Recht könnte sie nämlich schlicht illegal sein, eine Urheberrechtsverletzung. Zwar hatte der Bundesgerichtshof im April 2010 eine Anzeige von Thumbnails in Suchmaschinen für zulässig erklärt, doch nur, weil Webseitenbetreiber die Anzeige der kleinen Vorschaubilder einfach durch entsprechende Einträge im Quelltext der Webseite unterbinden können und diese Thumbnails zur normalen Funktionsweise einer Suchmaschine dazugehören. Dass sich diese Begründung einfach auf die große Google-Bilderanzeige ausdehnen lässt, ist zumindest fraglich.
Da Google die neue Funktion für iPhone-Besitzer bereits verfügbar gemacht hat und auf eine geforderte Unterlassungserklärung nicht reagierte, hat die Fotografenvereinigung Freelens beim Landgericht Hamburg Klage eingereicht.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »