Rückkehr zum Krankengeld

Das Krankengeld als Regelleistung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sowie für unständig und kurzzeitig Beschäftigte wurde mit dem „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ zum Jahresbeginn 2009 gestrichen.

Die verheerende Informationspolitik des Gesundheitsministeriums und der Kassen sowie unklare und zum Teil unbezahlbare Kassen-Angebote für so genannte Wahltarife zum Krankengeld lösten eine Welle der Verunsicherung im betroffenen Personenkreis aus. In einigen Fällen gelang es ver.di, mit Auftraggebern – im Speziellen mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit denen ver.di-Tarifverträge für die festen freien MitarbeiterInnen abschließen kann – über Zusatz-Tarifverträge die entstehenden Lücken abzusichern.
Im Namen des Referats Selbstständige forderte Frank Werneke die politisch Verantwortlichen zur zügigen Rücknahme der Streichung auf. Tatsächlich reagierte das Gesundheitsministerium auf die Proteste der Gewerkschaften und Verbraucherverbände noch vor der Jahreswende mit einem Referentenentwurf. Der sieht die Wiedereinführung des Krankengeldes ab der 7. Krankheitswoche bei Zahlung des Arbeitnehmer-Regelbeitrages – rückwirkend zum 1.1.2009 – vor. ver.di fordert in einer Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf weitergehende Korrekturen: Bezahlbare Wahltarife zur Absicherung der ersten Krankheitswochen für Selbstständige. Und: Eine Rückkehr der Krankengeldzahlung ab dem ersten Krankheitstag für alle versicherungspflichtig – auch unständig und kurzzeitig – Beschäftigten, die gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Als Grundlage hierfür könnte ein Wahltarif angesetzt werden, dessen Mehrkosten oberhalb des Arbeitnehmer-Regelsatzes aber verpflichtend allein vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
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