Rückkehr zum Krankengeld

Das Krankengeld als Regelleistung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sowie für unständig und kurzzeitig Beschäftigte wurde mit dem „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ zum Jahresbeginn 2009 gestrichen.

Die verheerende Informationspolitik des Gesundheitsministeriums und der Kassen sowie unklare und zum Teil unbezahlbare Kassen-Angebote für so genannte Wahltarife zum Krankengeld lösten eine Welle der Verunsicherung im betroffenen Personenkreis aus. In einigen Fällen gelang es ver.di, mit Auftraggebern – im Speziellen mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit denen ver.di-Tarifverträge für die festen freien MitarbeiterInnen abschließen kann – über Zusatz-Tarifverträge die entstehenden Lücken abzusichern.
Im Namen des Referats Selbstständige forderte Frank Werneke die politisch Verantwortlichen zur zügigen Rücknahme der Streichung auf. Tatsächlich reagierte das Gesundheitsministerium auf die Proteste der Gewerkschaften und Verbraucherverbände noch vor der Jahreswende mit einem Referentenentwurf. Der sieht die Wiedereinführung des Krankengeldes ab der 7. Krankheitswoche bei Zahlung des Arbeitnehmer-Regelbeitrages – rückwirkend zum 1.1.2009 – vor. ver.di fordert in einer Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf weitergehende Korrekturen: Bezahlbare Wahltarife zur Absicherung der ersten Krankheitswochen für Selbstständige. Und: Eine Rückkehr der Krankengeldzahlung ab dem ersten Krankheitstag für alle versicherungspflichtig – auch unständig und kurzzeitig – Beschäftigten, die gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Als Grundlage hierfür könnte ein Wahltarif angesetzt werden, dessen Mehrkosten oberhalb des Arbeitnehmer-Regelsatzes aber verpflichtend allein vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
www.mediafon.net

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Snowden und die große Datenmisshandlung

Zehn Jahre nach Beginn der bedeutenden Enthüllungen über die globale Überwachung durch Geheimdienste ist die journalistische Auswertung der von Edward Snowden bereitgestellten Dateien unbefriedigend. Große Medien haben sich dem Druck der betroffenen Regierungen gebeugt und die Auswertung der Dokumente abgebrochen oder sogar behindert.
mehr »

Löschen nur bei Falschangaben

Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann löschen, wenn die Betroffenen Falschangaben belegen können. Dabei sind Google und Co. nicht verpflichtet, selbst in solchen Fällen zu ermitteln und von sich aus auf die Betroffenen zuzugehen. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Mai eine wichtige Entscheidung zum so genannten Recht auf Vergessenwerden gefällt. Wer sich verleumdet sieht, muss also selbst aktiv werden. 
mehr »

Fenster zur Welt: RAW Photo Triennale

In ihrer vierten Ausgabe zeigt die RAW Photo Triennale Worpswede unter dem Thema „Turning Point. Turning World“ noch bis zum 11. Juni die Welt im Wandel. In den vier Häusern des Worpsweder Museumsverbundes gibt es vier Hauptausstellungen: „#EGO“ bietet künstlerische Positionen im Dialog, die von der Suche nach sich selbst erzählen. Bei „#FAKE“ geht es um die Suche nach Wahrhaftigkeit. „#NEXT“ dreht sich um aktuelle sozioökologische Fragestellungen und „#RISK“ verhandelt aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Festivaldirektor Jürgen Strasser über die Schau und den Mythos Worpswede.
mehr »

Dreyeckland: Der Link ist rechtens

Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied nun, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben sei und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.
mehr »