Schmähgedicht: Geschmacklos aber Kunstfreiheit

Nun hat es TV-Moderator Jan Böhmermann also schwarz auf weiß: Sein „Schmähgedicht“ aus der Satire-Sendung “Neo Magazin Royale“ (ZDF) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im April dieses Jahres ist nicht beleidigend. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Satiriker ein. Alle Beteiligten können sich als Sieger fühlen, zugleich sind sie alle aber auch Verlierer.

Die Staatsanwaltschaft erklärte die Verfahrenseinstellung damit, dass es keinen hinreichenden Verdacht dafür gebe, dass Böhmermann den türkischen Präsidenten vorsätzlich habe beleidigen wollen. Schließlich habe er selbst erklärt, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und unerlaubter Schmähkritik deutlich machen. Schon deshalb sei für jeden ersichtlich, dass es sich nicht um ernstzunehmende Satire gehandelt habe, als Böhmermann Erdogan in seinem Gedicht Sex mit Ziegen und den Konsum von Kinderpornografie andichtete.

So weit, so gut. Auch geschmacklose Gedichte fallen unter die Kunst- und Meinungsfreiheit, und das ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Allerdings geht das juristische Gezerre noch weiter. Denn in Hamburg steht Anfang November noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen des Gedichts an. Dort wird über die mögliche Unterlassung gestritten, also darum, ob Böhmermann seinen Erguss weiterhin verbreiten darf. Dabei wird nicht nach dem Strafrecht, sondern nach dem Persönlichkeitsrecht gemessen. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Bis dahin kann sich Böhmermann als Sieger fühlen, sogar als Verteidiger der Kunstfreiheit. Zudem ging seine Kalkulation voll auf. Durch die Staatsaffäre, die sein Gedicht auslöste, kennt ihn nun fast jeder Deutsche. Ohne die Ermittlungen wäre der Moderator des „Neo Magazin Royale“ wohl einfacher Mitarbeiter einer Sendung eines Nischensenders geblieben. Auch Erdogan kann sich als Sieger fühlen. Schließlich hat er gezeigt, dass sein Arm bis in deutsche Gerichte reicht. Und Bundeskanzlerin Merkel ebenso. Durch die Einstellung der Ermittlungen bleiben ihr hartnäckige Nachfragen zu ihrem Verhältnis zur Meinungsfreiheit erspart. Sie hatte nämlich die Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungen nach §103 Strafgesetzbuch, der eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes unter Strafe stellt, ermächtigt. Merkel sollte sich jetzt umgehend dafür einsetzen, dass der Paragraf ersatzlos gestrichen wird.

Aber zugleich sind auch alle Verlierer: Erdogan, weil jetzt klar ist, dass Böhmermanns Gedicht keine Straftat und sein Einfluss auf die unabhängige deutsche Justiz begrenzt ist. Merkel, weil ihr öffentliches Urteil, das Gedicht sei „bewusst verletzend“ gewesen, an ihr hängen bleiben wird, auch wenn sie diesen Satz später als Fehler bezeichnete. Und auch Böhmermann ist ein Verlierer, denn jetzt wissen alle, dass seine Texte mitunter platt und holprig sind. Die „taz“ hat es auf den Punkt gebracht, als sie Böhmermann in ihrer Satire-Rubrik „verboten“ zum Freispruch gratulierte, ihm aber zugleich den „Ziegenfickerorden für das schlechteste Gedicht des Jahres“ verlieh.

 

ver.di zum Fall Böhmermann im April 2016

Meldung: Deutsche Regierung knickt vor türkischem Präsidenten ein

 

 

 

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