Späte Einigung

Akkreditierungsverweigerungen künftig begründet

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihre Akkreditierung für den G8-Gipfel auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann.“ Ein solches Schreiben des Bundespresseamtes (BPA) erhielten im letzten Jahr mindestens 20 Journalisten kurz vor Beginn des G8-Treffens in Heiligendamm. Künftig will man etwas anders verfahren.

Auch der Journalist Kamil Majchrzak, der für die polnische Edition der Le Monde Diplomatique arbeitet, gehörte zu den Empfängern. Nach seiner Beschwerde wurde Majchrzak doch noch akkreditiert. Dabei ließ er es aber nicht bewenden und klagte mit Unterstützung von ver.di auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Akkreditierungsverweigerung. Damit wäre Majchrzak offensichtlich erfolgreich gewesen, erklärte sein Rechtsanwalt Sönke Hilbrans gegenüber M. Daher war das BPA zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. „Zukünftig werden die von einer Sicherheitsbehörde (in erster Linie dem BKA) geltend gemachten Sicherheitsbedenken von dort aus zu erläutern sein und von der Beklagten (dem BPA, Red.) soweit möglich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Ein Antragsteller dessen Akkreditierungsantrag nach dieser Überprüfung abzulehnen bleibt, wird über die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung sowie über die rechtlichen Erwägungen in einem schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung informiert“, heißt es in dem Schriftsatz des BPA an Hilbrans‘, der der Redaktion vorliegt.
Der Leiter der Abteilung Koordination beim BPA Claus Zemke wollte sich gegenüber «M» zu dem konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich gelte allerdings weiterhin, dass Journalisten, die sich für presseöffentliche Veranstaltungen akkreditieren, vom BKA sicherheitsüberprüft werden. Bei etwaigen Sicherheitsbedenken, behalte sich seine Behörde eine Einzelfallprüfung vor, betonte Zemke.

Fehlerhafte Unterlagen

Auch dem Redakteur der taz Felix Lee war die Akkreditierung zum G8-Gipfel zunächst verweigert und erst nach seiner Beschwerde erteilt worden. Er stellte darauf einen Antrag auf Einsicht in seine Akte. Nach knapp acht Monaten wurde ihm lediglich Einblick in die über ihn gesammelten Unterlagen gewährt, in denen Veranstaltungen und Demonstrationen aufgeführt sind, an denen er teilgenommen haben soll. Schon beim ersten Durchblättern habe er feststellen können, dass die Auflistung fehlerhaft war, betonte Lee. „Dort werde ich als Teilnehmer von Veranstaltungen aufgeführt, bei denen ich definitiv nicht anwesend war“. Er hält an seiner Forderung nach vollständiger Einsicht in seine Akte fest und behält sich dazu auch rechtliche Schritte vor.
Der freie Mitarbeiter für Deutschlandradio-Kultur Martin Lejeune hatte beim Berliner Verwaltungsgericht zwar mit seiner einstweiligen Anordnung zur Akkreditierung beim Berliner Landgericht Erfolg, musste dann aber die Kosten selber tragen. Das Gericht sei der Ansicht gewesen, Lejeune habe das Gerichtsverfahren ausgelöst, da er unpräzise Angaben im Akkreditierungsformular gemacht und sich bei früheren Pressekonferenzen nicht korrekt verhalten habe, so sein Anwalt Volker Gerloff gegenüber M. Lejeune kann sich die Vorwürfe nicht erklären. Er habe auf Pressekonferenzen mal nachgebohrt, wenn seine Frage nicht beantwortet wurde. Ob das schon als Störung gilt?

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