Steuerschuld für Freie im Ausland

Nicht alle ARD-Sender halten sich an das neue Umsatzsteuergesetz, was seit 1. Januar 2002 in Kraft ist. Inzwischen wehren sich erste Freie gegen dieses Vorgehen.

Bis Ende 2001 führte die ARD von den Honoraren ihrer im Ausland lebenden Mitarbeiter sieben Prozent an die Finanzbehörden ab. Das neue Gesetz bestimmt seither, dass die Arbeitgeber Schuldner der Umsatzsteuer sind. Deutschlandfunk und WDR handeln auch danach. Andere Sender ziehen weiter die Umsatzsteuer von den Honoraren ab, wohl in der Hoffnung, dass es im Ausland nicht auffällt. Wer ertappt wird, versteckt sich hinter „Tarifverträgen“ und „Bruttovergütungen“ (SWR). „Für einige Fälle, für Personen mit Wohnsitz in einem Drittland, wollen wir unser Abrechnungssystem nicht auf eine Netto-Basis umprogrammieren“, so der SR. Und die Deutsche Welle: „Zwar ist die DW Schuldner der Umsatzsteuer, wirtschaftlich trägt sie der Vergütungsempfänger“, also der freie Mitarbeiter. Bevor die Anstalten auf die Idee kommen, gemäß dieser Logik die Arbeitnehmer auch die Einkommensteuer oder Sozialabgaben der Arbeitgeber „wirtschaftlich tragen“ zu lassen, hat eine freie Mitarbeiterin unterstützt von ver.di Klage eingereicht.

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