Strengere Kontrollen

Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll Unternehmen künftig regelmäßig daraufhin kontrollieren, ob sie ihrer Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse nachgekommen sind, wenn sie freiberufliche Kunst- und Medienschaffende beauftragt haben. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes „zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“, den die Bundesarbeitsministerin im April vorlegte und der noch bis zur Sommerpause das Parlament passieren soll.

Der Petitionsausschuss des Bundestages befasste sich Mitte März mit der Künstlersozialkasse. Foto: Christian Ditsch
Der Petitionsausschuss des
Bundestages befasste sich Mitte
März mit der Künstlersozialkasse.
Foto: Christian Ditsch

„Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen“, heißt es in dem Entwurf.
Er sieht vor, dass die Rentenversicherung ab 2015 alle Unternehmen, die bereits Künstlersozialabgabe zahlen, und alle, die über 20 Personen beschäftigten, alle vier Jahre prüfen muss. Von den kleineren Betrieben sollen jeweils 40 Prozent im Vier-Jahres-Turnus kontrolliert werden, so „dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“.
Bundearbeitsministerin Andrea Nahles hat damit eine modifizierte Variante eines Gesetzentwurfes vorgelegt, mit dem ihre Vorgängerin von der Leyen im vergangenen Jahr gescheitert war, und eine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zügig auf den Weg gebracht. Darin hieß es: „Wir werden die Künstlersozialkasse erhalten und durch eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen auf ihre Abgabepflicht hin dauerhaft stabilisieren. Dafür müssen wir einen weiteren Anstieg der Künstlersozialabgabe verhindern. Dies setzt voraus, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihren Beitrag leisten.“ – Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, deren Beachtung aber aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus nun strenger kontrolliert werden soll.
Mit der Vorgabe einer „Bagatell“-grenze von 450 Euro Honorar, bis zu der Auftraggeber jährlich abgabefrei bleiben, schafft der Gesetzentwurf eine begrüßenswerte Klarheit. Allerdings soll es daneben auch bei den bisher geltenden, eher schwammigen Ausnahmeregeln, z.B. der „regelmäßigen“ Beauftragung bleiben. Ob allerdings eine solche Bagatellgrenze praktisch funktionieren könnte und wie sie sich auswirken würde, bleibt noch näher zu betrachten.
Mit dem gesetzlichen Prüfauftrag wäre auch ein lange schwelender Streit zwischen DRV und dem Ministerium beilgelegt. Die Rentenversicherung hatte in den vergangenen Jahren die Prüfungen und damit die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe deutlich heruntergefahren und dies mit angeblich horrenden Kosten – jährlichen 50 Millionen Euro – begründet. Das Ministerium dagegen geht in dem Entwurf von etwa einem Viertel dieser Kosten aus und erwartet zusätzliche Einnahmen von 32 Millionen Euro.
Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 dort versicherten Künstlern übernimmt, finanziert sich zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe.

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