Unparteilichkeit im Wahlkampf

Hinweisschild zu einem Wahllokal in London im Vorfeld der anstehenden Parlamentswahlen am 8. Juni 2017
Foto: REUTERS/Toby Melville

In Großbritannien wird ein neues Parlament gewählt. Das stellt nicht nur die Politik vor immense Herausforderungen, sondern auch die BBC. Mit ihren Election Guidelines reglementiert sie die Berichterstattung vor und während der Wahlen. Doch was bedeutet das für die Journalist_innen? Und wie handhaben das die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland?

Vor knapp anderthalb Monaten hatte die britische Premierministerin Theresa May überraschend Neuwahlen angekündigt, die bereits am 8. Juni stattfinden sollten. May erhofft sich durch einen Wahlsieg Rückenstärkung bei den Brexit-Verhandlungen. Am 3. Mai wurde das Parlament aufgelöst, der Wahlkampf begann – und mit ihm auch die heiße Phase für die British Broadcasting Corporation (BBC). Denn an diesem Tag sind die offiziellen Election Guidelines des britischen öffentlichen-Rundfunks in Kraft getreten. Diese ersetzen zu Wahlkampfzeiten die redaktionellen Leitlinien und legen auf detaillierte Weise fest, wie das Programm gestaltet werden muss, um absolute Unparteilichkeit zu gewährleisten, aber auch wie die BBC-Journalist_innen selbst sich zu verhalten haben. Ein wesentliches Prinzip des zwanzigseitigen Papiers ist das Gleichgewicht in der Abdeckung der verschiedenen Parteien. Keine Partei und kein Kandidat dürfen gegenüber anderen begünstigt werden. Jedoch bemisst sich die Sendezeit, die einzelnen Parteien zusteht, jeweils an deren Größe und Wählerzahlen. Die weitreichenden Richtlinien regeln allerdings nicht nur Programme, die normalerweise die politischen Themen abdecken, sondern auch die in der Regel unpolitischen Sendeformate. Von ihnen wird verlangt, in jedem Fall, in dem das Thema Politik tangiert wird, die Erlaubnis des bzw. der Chief Adviser Politics einzuholen, also der Leiterin bzw. des Leiters der Politikredaktion.

So wenig Meinung wie nötig

Punkt sechs der Leitlinien widmet sich auf rund anderthalb Seiten dem Umgang mit Meinungsumfragen. Grundsätzlich beauftragt die BBC während der Wahlkämpfe keine eigenen Meinungsumfragen. Sollte dies aber doch einmal der Fall sein, dann müsse strikt darauf geachtet werden, dass die Umfrage nicht suggeriert, die BBC würde eine bestimmte Haltung zu einem politischen Thema einnehmen. Bei der Berichterstattung über Meinungsumfragen darf niemals über die Ergebnisse nur einer einzigen Erhebung berichtet werden und ein einzelnes Ergebnis in der Überschrift eines Berichts auftauchen. Es sei denn, dieses Detail ist Anlass für eine eigene Geschichte. Stets müssten die Journalist_innen außerdem darauf hinweisen, dass Umfragen sich auch irren können, und den Zuschauer_innen und Zuhörer_innen präzise und in angemessener Sprache den Kontext zu der einzelnen Umfrage erläutern.

Was ihre eigenen Aktivitäten in Social Media-Netzwerken wie Facebook oder Twitter angeht, so ist die Ansage der Election Guidelines an die Rundfunkjournalist_innen der BBC klar: Niemand darf in sozialen Netzwerken seine Meinung ausdrücken. Die Verbreitung persönlicher Ansichten auf Facebook und vor allem auf Twitter könnte die Unparteilichkeit der BBC kompromittieren. Für Beiträge des Publikums auf Twitter oder anderen öffentlichen Kanälen wie Kommentarspalten etwa gilt: Sie müssen derart moderiert werden, dass ein ausgeglichenes Meinungslager entsteht und keine Ansicht überproportional häufig vertreten ist.

Diese strenge Reglementierung der Art und Weise journalistischer Berichterstattung kann auch als Reaktion auf den traditionell großen Einfluss der britischen Printmedien auf Wahlausgänge verstanden werden. 1992 titelte das Boulevardblatt The Sun: „It’s The Sun wot won it” – und spielte damit auf den Beitrag der Tageszeitung zum unerwarteten Sieg der Konservativen an. Das Blatt von Medienmogul Rupert Murdoch hatte im Vorfeld der Parlamentswahlen eine regelrechte Kampagne gegen den Labour-Kandidaten Neil Kinnock gefahren. Diese Tradition setzt sich bis heute fort und die berühmte Überschrift ist inzwischen zu einem politischen Schlagwort geworden. So sah die Parlamentswahl 2015 die Tories mit Premierminister David Cameron als Sieger hervorgehen, also die Partei, die auch mehrheitlich von der britischen Presse unterstützt worden war. Dabei unkte Gina Thomas noch am Tag der Wahl in der FAZ: „Obwohl die Presse mehrheitlich auf der Seite der Konservativen steht, spiegelt sich dies nicht in den Umfragen, woraus jeder seine eigenen Schlüsse über den Einfluss der vierten Gewalt ziehen kann.“ Und 2016 war es erneut The Sun, die mit dem Aufruf, für den Brexit zu stimmen, der Debatte um die politische Einflussnahme der Printmedien einen neuen Höhepunkt verschaffte.

Effizientes Beschwerdemanagement

Die Leitlinien enthalten außerdem noch Hinweise zum Vorgehen bei Beschwerden. Beschwerden über das Programm oder bestimmte Personen können die Zuschauer_innen direkt an die BBC richten. Das zuständige Team ist zu einer „widerspruchsfreien, klaren und schnellen Antwort“ angehalten. Kann das Problem auf diesem Wege allerdings nicht gelöst werden, wird ein Verfahren bei der Ofcom angestrengt, der britischen Medienaufsichtsbehörde, die seit April dieses Jahres auch für die BBC und nicht mehr nur für den privaten Rundfunk zuständig ist. Die BBC Trust, das vorherige Aufsichtsorgan, wurde nach einer Gesetzesvorlage der Regierung abgeschafft. Die Ofcom ist im Übrigen auch Adressatin der Beschwerden über andere Fernseh- und Radiosender sowie Webseiten und Apps.

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Man darf wohl davon ausgehen, dass es ähnliche Richtlinien für die Wahlkampfzeit auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland gibt. Öffentlich sind diese jedoch nicht. Lediglich der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat vor der Landtagswahl 2016 sein Berichterstattungskonzept veröffentlicht. Laut dem Juristischem Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, habe es solche Konzepte tatsächlich bisher zu jeder Wahl gegeben, in der Regel blieben sie aber intern. Der MDR hatte sich 2016 anders entschieden, um „einen Beitrag zur Transparenz“ zu leisten, so Elke Lüdecke, Direktorin des MDR-Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt, gegenüber dem Deutschlandfunk.

Das Konzept des MDR regelt Umfang und Art der Berichterstattung über die einzelnen Parteien und unterliegt grundsätzlich dem „Gebot der Chancengleichheit aller Parteien“. Die Redaktionen „sehen sich in der Verantwortung den Zuschauern, Hörern und Nutzern umfassende Informationen rund um die Landtagswahl auf allen Ausspielwegen zu liefern, um die politische Meinungsbildung aufgrund einer objektiven Berichterstattung zu ermöglichen“. Wie diese gewährleistet werden soll, wird in den redaktionellen Leitlinien erläutert, die dem Berichterstattungskonzept vorangestellt sind. Gefordert werden dort von den Redakteur_innen etwa eine ausgewogene und unparteiische Berichterstattung über Ereignisse in Zusammenhang mit der anstehenden Wahl oder eine journalistische Einordnung und unabhängige Bewertung der Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge.

Im Unterschied zu den Leitlinien der BBC, welche die Unparteilichkeit in allen Aspekten deklinieren, führt das MDR-Papier allerdings auf den dann folgenden knapp 40 Seiten aus, welche Formate wann und wie über den Wahlkampf und die Wahlen berichten. Jedes Sendeformat wird dabei minutiös geplant, auch die Aktivitäten auf den offiziellen MDR-Social Media-Kanälen: „Bei Twitter wird MDR Sachsen-Anhalt ebenfalls einen Nachrichtenticker den Nutzern anbieten. Dazu werden die neuen Artikel ebenso getwittert wie Audios und Videos. @MDRaktuell retweetet Beiträge von MDR Sachsen-Anhalt und twittert eigene Inhalte, so zum Beispiel bundespolitische oder landespolitische Reaktionen. Diese werden ebenfalls von MDR Sachen-Anhalt (@MDR_SAN) retweetet.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Audiodeskription: Die KI liest vor

Die Hälfte der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet inzwischen auch synthetische oder mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Stimmen, um für Fernsehformate Audiodeskriptionen zu erstellen. Das ergibt sich aus Nachfragen von M bei den neun ARD-Landesrundfunkanstalten und beim ZDF. Neben professionellen Sprecher*innen setzen der MDR, WDR, NDR, Radio Bremen und das ZDF auch auf synthetische oder KI-Stimmen für die akustische Bildbeschreibung.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »