VG Wort vergibt 2900 „Neustart“-Stipendien

Screenshot: neustart-kultur.vgwort.de

Die VG Wort geht davon aus, bereits im Oktober Stipendiengelder aus dem Programm „Neustart Kultur“ an Autor*innen auszahlen zu können. Die 2900 Stipendien der Verwertungsgesellschaft sind mit je 5000 Euro datiert und konnten seit Ende August 2021 von professionell tätigen freiberuflichen und arbeitnehmerähnlichen Autor*innen beantragt werden, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben. Solche Bewerbungen sind weiterhin möglich, bis der Fördertopf vollständig geleert ist.

Um Autorinnen und Autoren schnell zu helfen zu können, hatte die Verwertungsgesellschaft sich das Ziel gestellt, bereits im Oktober mit der Auszahlung der Stipendien beginnen. Dafür war es notwendig, dass Anträge bis spätestens 17. September 2021 eingingen. Tatsächlich sollen Sach- und Juryprüfung solcher Anträge bis 6. Oktober abgeschlossen sein, sodass Mittel noch im selben Monat ausgezahlt werden können, informiert die VG Wort auf Nachfrage. Bislang liegen dort etwa 2600 Stipendienanträge vor, die voraussichtlich aber nicht alle die Förderbedingungen erfüllen. Deshalb hofft man noch auf eine große Anzahl weiterer Bewerbungen, um die bereitgestellten Mittel für 2900 Stipendien vollständig ausreichen zu können. Das Programm im Rahmen von „Neustart Kultur“ umfasst insgesamt 15 Millionen Euro. Es soll bis zur Ausschöpfung weiterlaufen. Bei der VG Wort rechnet man damit voraussichtlich bis Jahresende, spätestens geschlossen wird das Programm zum 30. Juni 2022.

Die Stipendien sind mit je 5.000 Euro pro Person dotiert und betreffen eine Laufzeit von vier Monaten. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Wahrnehmungsberechtigte der Berufsgruppe 1 (Belletristik), mit Einschränkungen auch solche der Berufsgruppe 2 der VG Wort, die im Jahr 2020 ein maximales Einkommen von 60.000 Euro erzielt haben. Journalistische Projekte sind nur förderfähig, wenn es sich um Recherche- oder Veröffentlichungsprojekte im Bereich Feuilleton oder Kultur handelt. Neben der Beschreibung eines offenen Recherche- oder Veröffentlichungsvorhabens, das in der Stipendienlaufzeit umgesetzt werden soll, ist auch eine Vita einzureichen. Eine Doppelförderung durch ein anderes Stipendium oder anderweitige Hilfen für das geplante Vorhaben sind während der Laufzeit des Stipendiums ausgeschlossen.

Wer einen Antrag stellen will, muss sich zunächst registrieren, um die persönlichen Zugangsdaten für die eigentliche Antragsstellung zu erhalten.

Die VG WORT hat eine Webseite neustart-kultur.vgwort.de eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen zum Stipendienprogramm sowie die Links zu Registrierung und Antragstellung zu finden sind.

Die Bundesregierung informiert über „Neustart Kultur“ unter diesem Link.

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