Im Bundespresseamt wird es ab kommendem Jahr einen Akkreditierungsbeauftragten geben. Es ist gut und richtig, dass das Bundespresseamt aus dem Desaster des G20-Gipfels diese Konsequenz zieht und unserem Vorschlag folgt, jemanden einzusetzen, der vor Ort offene Fragen schnell und unkompliziert klären kann. Ungelöst bleibt jedoch das Problem des Umgangs mit und der Verwertung von personenbezogenen Daten.
Der Akkreditierungsbeauftragte soll künftig bei so genannten Großlagen, in die das Bundespresseamt involviert ist, als Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen, aber auch für die Einsatzkräfte und Behörden zur Verfügung stehen und kann im Streitfall schnell und fundiert entscheiden, auch weil er Zugriff auf so genannte Rohdaten des BKA bekommt. Das hat denen, die Anfang Juli Knall auf Fall ihre Akkreditierung entzogen bekommen haben, in Hamburg gefehlt: Es gab keine Begründung und niemand war zuständig dafür, dass sie plötzlich ihre journalistische Arbeit nicht mehr machen konnten. Vernünftig ist es auch, Betroffene künftig so schnell wie möglich direkt zu informieren, wenn sich bezüglich ihrer Akkreditierung eine neue Situation ergibt.
Bei diesen überfälligen Schritten bleibt das Problem des Umgangs mit den personenbezogenen Daten allerdings ungelöst. Man kommt schneller in die Datei „Gewaltverbrechen links“ rein als wieder raus, und zwar ohne, dass sich jemals eine Staatsanwaltschaft mit diesen Dateien beschäftigt. Darüber finden Vorverurteilungen statt, die in zahlreichen Fällen komplett neben der Realität liegen, die Betroffenen diskreditieren und grade für freie Journalistinnen und Journalisten zu existenziellen wirtschaftlichen Problemen führen können. Wir werden daher nicht umhinkommen, uns intensiv mit Vertretern der Innenministerkonferenz, dem BKA und dem Bundesinnenministerium über Spielregeln zu verständigen, die hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten als Träger der Pressefreiheit die Sicherheit geben, ihrer Arbeit nachgehen zu können, ohne von den Behörden dabei Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Da sind wir leider immer noch ganz am Anfang und setzen auf die Unterstützung und das Engagement des künftigen Akkreditierungsbeauftragten.
Im Umgang mit und der Verwertung von Daten liegt der Schlüssel für die Sicherheitsprüfung im Akkreditierungsverfahren: es kann nicht sein, dass weiterhin Menschen, die einen Freispruch erster Klasse vor Gericht erzielt haben, in internen Datenbanken als potentielle Sicherheitsrisiken geführt und dadurch an der Ausübung ihrer journalistisch-redaktionellen Arbeit gehindert werden.
Nachtrag von M Online:
Vor dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel in Hamburg hat Cornelia Haß als Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di am 21.Dezember 2017 erneut politische Konsequenzen und eine ernsthafte Aufarbeitung des Umgangs mit den Medien gefordert. Sie warnte davor, „die offensichtlichen Eingriffe in die Pressefreiheit seitens der Behörden und den skandalösen Umgang mit personenbezogenen Daten von Journalistinnen und Journalisten mit weißer Salbe zuzukleistern.“ Die Verantwortlichen von Bund und Land würden sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben. „So haben wir uns die Aufklärung im Zusammenhang mit dem Entzug der Akkreditierungen von Journalistinnen und Journalisten nicht vorgestellt“, sagte Haß. Es gäbe immer noch mehr Fragen als Antworten.
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