Zähes Ringen

Erhalt eines aussagekräftigen Presseausweises eingefordert

Der Presseausweis muss als Legitimations- und Arbeitsinstrument für Journalisten in seinem Wert und seiner Aussagekraft erhalten bleiben. Darauf haben die vier ausstellungsberechtigten Verbände in einem eindringlichen Schreiben an den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting, im Februar noch einmal nachdrücklich hingewiesen.


Nun kam es Mitte März zu einem Gespräch mit dem Senator, das Hoffnung auf einen verantwortlichen Umgang mit dem Thema macht. Zuvor waren mehrere Schreiben – auch an das bis Dezember 2006 federführende Bayerische Innenministerium – ohne Resonanz geblieben. So schien der Fortbestand des bundeseinheitlichen Presseausweises als aussagekräftigem Dokument, das seinem Inhaber die hauptberufliche journalistische Tätigkeit und damit seinen Anspruch auf behördliche Information bestätigt, nicht endgültig gesichert. Nach einem ersten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) im Mai letzten Jahres sollte der Kreis der Bezugsberechtigten ebenso ausgeweitet werden wie die Zahl der Verbände, die in Zukunft dafür zuständig sein sollten – beides nach nur sehr allgemein formulierten Kriterien (siehe M 6 / 2006).
Unter Hinweis auf die Notwendigkeit für Journalisten ebenso wie für Behörden, „Irritationen über die Berechtigung von Ausweisinhabern zu vermeiden“, ­forderten die Verbände noch einmal die Beschränkung auf eine überschaubare professionelle Gruppe von Ausstellungsverbänden: „Alle Beteiligten sind auf ein einfach zu handhabendes Legitimationsverfahren angewiesen, wenn sie ihre jeweilige Aufgabe sachgerecht erfüllen wollen.“

Innenministerkonferenz legt Anforderungen fest

Deshalb sei das Verfahren des zuständigen Arbeitskreises I der IMK nicht sachdienlich, der auch nach mehreren Beratungen mit den Verbänden den Kreis in nicht nachvollziehbarer Weise ausweiten wollte und dabei seiner Aufgabe, die Inte­ressenten entsprechend zu überprüfen, in keiner Weise nachgekommen sei. Immerhin sollten ja nach Beschluss der IMK künftig für alle Organisationen, die Presseausweise ausstellen, bestimmte Anforderungen gelten. Sie müssten gewährleisten, dass die Ausweise „nur nach Prüfung der materiellen Voraussetzungen ausgestellt und bei deren Wegfall auch wieder ein­gezogen“ werden. Dazu müssen die Ver­bände „ausreichend zuverlässig und funktionsfähig“, aber auch „durchsetzungs­fähig“ sein, und dafür notwendige strukturelle Voraussetzungen und Branchenkenntnisse nachweisen. Die Ausgabe von Presseausweisen dürfe nicht „der Hauptzweck des Verbandes“ sein. Zur Überprüfung von Mitgliederzahl, demokratischer organisatorischer Struktur und Arbeitsweise verließ sich der AK1 auf die äußerst sparsam abgefragten tabellarischen Selbstauskünfte der Organisationen – und nahm bislang selbst die abweichenden Selbstdarstellungen auf den eigenen Internetseiten nicht zur Kenntnis.
Das haben die bisher ausstellungs­berechtigten Verbände angemahnt – sie haben nämlich für ihre Mitglieder und für diejenigen, für die sie bisher verantwortungsvoll Ausweise ausgestellt haben, ein profundes Interesse auch künftig an der Legitimationskraft des Ausweises gegen­über Behörden, Justiz und Polizei. Dazu gehört auch die Überschaubarkeit, Kenntnis und Legitimation der Aussteller eines Dokuments. Dieses Interesse hat inzwischen auch der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Konrad Freiberg, in einem Schreiben an die IMK deutlich gemacht. Mit einzelnen Verbänden, die die Kriterien der IMK erfüllen, wurde inzwischen über das künftige Procedere einvernehmlich gesprochen – auch sie wollen einen aussagekräftigen und verbindlichen Ausweis. Diese Verhandlungen waren bis Mitte März fristgerecht aufgenommen, die Bereitschaft dazu im Oktober 2006 ebenso mitgeteilt wie die begründete Ablehnung ­anderer Kandidaten – AK1 und IMK sind am Zuge.

Red / mf 
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