Zensur – nicht nur im Freistaat Bayern

Zensur und kein Ende (50)

Als die erste meiner Kolumnen im April 1987 erschien, klang der Titel noch wie das Zukunftsbulletin eines Schwarzsehers. Nun, nach 50 Folgen, die immer neue Varianten staatlicher, kommerzieller, ideologischer Zensur und Bevormundung hierzulande beschrieben haben, wird das niemand mehr behaupten wollen. Und so kam denn auch Roland Seim 1997 – also noch vor der aktuellen Terrorismus-Hysterie – in seiner umfassenden Analyse „Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen“ (Telos-Verlag) zu der deprimierenden Einsicht: „Ein Trend zur Liberalisierung läßt sich nicht erkennen“.

In den vergangenen knapp 15 Jahren sind unter diesem Titel *) 260 Fälle Zensur oder zensurgleichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit dargestellt worden – davon 150 staatliche Eingriffe oder solche in Printmedien, der Rest im Bereich von Rundfunk, Fernsehen, Film oder Internet, den elektronischen Medien also. Als Spitzenreiter unter den Bundesländern hat sich dabei Bayern erwiesen.


 

Justizskandal in Bayern

In den letzten beiden Oktoberwochen packte der frühere Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier vor dem Schreiber-Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags aus. Zentrales Thema dieses Ausschusses sind die CDU-Parteispenden und Steuerhinterziehungen des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber (der sich frühzeitig nach Kanada abgesetzt hat) und seiner Spezis Max Strauß (noch in Freiheit), Holger Pfahls (einst Staatssekretär im Verteidigungsministerium, CSU, derzeit flüchtig) Walther Leisler Kiep (ehemaliger CDU-Schatzmeister, vorerst von der Anklage ausgenommen) sowie zweier Thyssen-Manager.

Seit Maiers Zeugenaussage rücken Eingriffe des bayerischen Justizministeriums und seines Generalstaatsanwalts Hermann Froschauer in den Mittelpunkt des Interesses.

Denn Maier „zeichnete das Bild einer politisierten Justiz, die ihn nicht etwa mit legalen Weisungen und Dienstaufsicht, sondern mit subtiler Schikane, menschlicher Erniedrigung und massiver Behinderung ausbremste“ resümierte die „Süddeutsche Zeitung“. Ihm wurden notwendige Unterlagen ebenso verweigert wie die beantragte Durchsuchung der CDU-Bundesgeschäftsstelle oder die Vernehmung Helmut Kohls – und der Haftbefehl gegen Holger Pfahls solange verzögert, bis der fliehen konnte. Dennoch hielt Maier seine jahrelange Untersuchung des korrupten Netzwerks aus Geldgier und Parteiinteressen solange durch, bis er im März 2000 seine 165 Seiten lange Anklageschrift wegen Betrug, Steuerhinterziehung und Untreue vorlegen konnte: ein Dokument fünfjähriger Ermittlungsarbeit, das nun nach Konsequenzen verlangt. Doch diese Konsequenzen scheut das bayerische Justizministerium und dessen Handlanger, Generalstaatsanwalt Froschauer, wie der Teufel das Weihwasser. Denn sie würden sich nicht zuletzt gegen Max Strauß richten, der im Verdacht steht, Beweismittel unterdrückt zu haben und dessen Schwester als Ministerin und Stoiber-Vertraute in der bayerischen Regierung, dem Machtzentrum der CSU, sitzt. Maier entfloh der Weisungsabhängigkeit von dieser Kamarilla nach Abschluss seiner Anklageschrift auf ein Richteramt.

Am 6. November, bei der Eröffnung des Schreiber-Prozesses vor dem Landgericht Augsburg, platzte dann die Bombe. Rechtsanwalt Walter Lechner, Verteidiger eines der Thyssen-Manager, stellte einen „unerhörten“ Antrag. Er verlangte nach den Aussagen Maiers vor dem Untersuchungsausschuss vom Justizminister die Ablösung der gesamten Staatsanwaltschaft bis hin zum Generalstaatsanwalt, denn sie sei „ausführendes Organ einer missbräuchlich handelnden Justizbehörde“. Spätestens damit sitzt die bayerische Justiz auf der Anklagebank.


Pressefreiheit à la Springer

Damit kein Journalist in einem Blatt des Springer-Konzerns auf die Idee kommt, eine von den Unternehmensinteressen abweichende politische Meinung zu äußern, hat der Verlag am 13. September verfügt, dass „Solidarität mit den USA“ nunmehr bindender Bestandteil Unternehmensgrundsätze und damit aller Arbeitsverträge sei. Wer sich dieser in der deutschen Pressegeschichte einmaligen (und ja durchaus dehnbaren) Anweisung widersetzt und zum Beispiel das sinnlose Bombardement afghanischer Dörfer in Frage stellt, kann sich also gleich nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen. Merke: „Die Preßfreiheit zu einer Klasse der Gewerbefreiheit machen, ist sie verteidigen, indem man sie vor der Verteidigung totschlägt“. (Karl Marx)


 

„Wesentliche Informationen über die aktuellen militärischen Aktionen und ihre Folgen unterliegen einer Zensur durch diejenigen Stellen der beteiligten Konfliktparteien, von denen sie verbreitet werden. Eine unabhängige Überprüfung solcher Angaben ist der Redaktion in vielen Fällen nicht möglich. „

Redaktion der „Frankfurter Rundschau“ – „In eigener Sache“, 1.11.2001


 

Nach Zensur beim WDR

Drei Tage nach den Terroranschlägen auf New York und Washington strahlte der WDR im 5. Hörfunkprogramm einen Essay seiner Redakteurin Gabriele Gillen aus; Titel: „Der Preis der Lüge – oder: Die Schatten der Geschichte“. Gegen den Medien-Trend und ausgehend von der USA-Unabhängigkeitserklärung von 1776 („Alle Menschen sind gleich geschaffen“) gab die Autorin darin zu bedenken, „dass das World Trade Center und das Pentagon nicht nur für Tausende von unschuldigen Opfern, sondern auch für Tausende von Tätern stehen, die Kriege inszenieren, Waffen verkaufen und Hungers-nöte in Kauf nehmen, wenn es den Börsenkursen dient“ kurz: für die „zügellose Gewalt des Geldes“. Sie bekannte, „die USA nicht für eine Demokratie und ihre Regierung nicht für eine Hüterin der Menschenrechte“ zu halten und forderte dazu auf, „schon jetzt unsere Stimmen gegen einen drohenden Krieg zu erheben“.

Was in der Öffentlichkeit auf viel Zuspruch stieß, missfiel der WDR-Hörfunkdirektorin Monika Piel so sehr, dass sie – zur eigenen Absicherung? – in einem Brief an den verantwortlichen Redakteur (und Personalrat) Rainer Marquardt – im Stil von Abmahnungen heftige Kritik übte. Hausinterne Unterstützung fand ihre Kritik freilich nur bei einigen Mitgliedern im Programmausschuss des Rundfunkrats.


 

„Der Bundesinnenminister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, gegen den sich die Notstandsgesetze wie Träumereien am Kamin ausnehmen… Der Gesetzentwurf hat keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes, vor Würde und Privatheit seiner Bürger. Er verrät totalitären Geist. „

Unter der Überschrift „Abschied vom Grundgesetz“ schrieb dies der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch am 2.11.2001 in der „Süddeutschen Zeitung“ über „Otto Schilys Weg zum Überwachungsstaat“


Neuerscheinung

Volker Lilienthal:
Sendefertig abgesetzt.
ZDF, SAT 1 und der Soldatenmord von Lebach Vistas Verlag,
Berlin 2001

Was jahrelang deutsche Gerichte beschäftigte und schließlich zu zwei unterschiedlichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (1973 und 1999) führte, hat sozusagen aus dem Giftschrank Fernsehgeschichte geschrieben: das ZDF-Dokumentarspiel „Der Soldatenmord von Lebach“- 1972 – und der SAT.1-Film „Der Fall Lebach“von 1996. Beide Filme wurden bis heute nicht gezeigt, weil die drei – schon bald nach dem Mord an vier Soldaten festgenommenen und längst verurteilten – Verbrecher unermüdlich ihre Persönlichkeitsrechte geltend machten. In einer präzisen und spannend geschriebenen Analyse untersucht der Autor, Redakteur des Fachblatts „epd-medien“ in Frankfurt, die Folgen der Urteile in den Anstalten – insbesondere und mit zahlreichen, bis heute unbekannt gebliebenen Fakten, wie im ZDF mit dem Film und seinen Machern umgegangen wurde. Das aus dem „überstrapazierten und missverstandenen“ Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 hergeleitete Bilderverbot gegen das ZDF wertet Lilienthal folgerichtig als seither häufig genutztes Mittel, „um der Rundfunk- und Pressefreiheit nach Art.5 GG Grenzen zu ziehen“.

 


*) Bis zur 15. Folge (1989) in der Zeitschrift „HÖRFUNK-FERNSEHEN-FILM“ der RFFU, von Folge 16 bis 28 (1993) in der IG MEDIEN-Zeitschrift „PUBLIZISTIK & KUNST“; die restlichen 22 Folgen hier (M Menschen Machen Medien)

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