Praxishandbuch Medienrecht

Neu strukturiert in fünf Bänden

Wie anlässlich der 2008 erschienenen 1. Auflage des Praxishandbuchs Medienrecht vorausgesagt, hat es sich – wie die Resonanz zeigt – bei der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen in der Medienpraxis hervorragend bewährt und als Bereicherung der medienrechtlichen Literatur erwiesen. Herausgeber und Verlag sind zu danken, dass sie, die rasante Entwicklung der Medien und den sich daraus ergebenden praktischen Regelungs- und theoretischen Diskussionsbedarf berücksichtigend, nicht bloß eine zweite Auflage veranstaltet, sondern die Publikation wesentlich erweitert und in neuer Gestalt herausgegeben haben. Wandtke, nunmehr emeritierter Professor für Urheberrecht der Berliner Humboldt-Universität hat mit dem bewährten, etwas erweiterten Bearbeiterkollektiv aus Hochschullehrern und Rechtsanwälten die erste Auflage nicht nur – insbesondere die Rechtsprechung und die literarischen Quellen betreffend – auf den neuesten Stand gebracht, sondern auch strukturelle und inhaltliche Umstellungen vorgenommen, die praktische Bedürfnisse und theoretische Erfordernisse berücksichtigen. Das bisherige, ziemlich dicke (1932 Seiten) und in der täglichen Praxis unhandliche Handbuch, erscheint nun in fünf Bänden, die auch einzeln zu erwerben sind. Das entspricht den Bedürfnissen der Praktiker, von denen sich kaum einer mit der Gesamtheit der medienrechtlichen Probleme beschäftigt.

Der erste Band behandelt neben der grundlegenden Einordnung der medienrechtlichen Prozesse in die ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Zusammenhänge Probleme des nationalen und europäischen Medienrechts sowie die Begründung und Durchsetzung von Ansprüchen. Der zweite Band befasst sich neben einer grundlegenden medienrelevanten Darstellung des Urheberrechts mit dem Schutz von Medienprodukten (Filme, Musik, Foto, Computerspiele, Bücher, Design etc.). Der dritte Band beinhaltet Fragen der Vermarktung von Medienprodukten unter wettbewerbs- und werberechtlicher Hinsicht. Dazu gehören nicht nur das Medienkartellrecht und das Rundfunkwerberecht, sondern insbesondere auch das Marken- und Kennzeichenrechts sowie rechtliche Fragen des Schutzes von Werktiteln, Signets und Logos sowie Domains. Band 4 erörtert das Rundfunk- und Presserecht, das Veranstaltungsrecht und den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Ein hervorzuhebender Schwerpunkt ist der Bildnis- und Jugendschutz. Dem bisherigen Ansatz folgend, dass es weniger auf die Beantwortung der Frage ankommt, ob das Medienrecht ein eigenständiger Rechtszweig ist, als vielmehr darauf, die Bereiche der Wirklichkeit, in denen Medien, Medienprozesse und Medienprodukte eine Rolle spielen, unter dem Aspekt ihrer rechtlichen Gestaltungs- und Regelungserfordernisse zu betrachten, sind im Teil 2 des vierten Bandes („Veranstaltungsrecht“) völlig neu Probleme des Sport- und Theaterrechts aufgenommen worden. Der abschließende fünfte Band behandelt in bewährter Weise das IT-Recht und das Medienstrafrecht. Wie der Herausgeber betont, wendet sich die Publikation in erster Linie an Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Juristen in Unternehmen. Sie wird aber auch als Orientierung für Medienpraktiker und deren Interessenvertreter von erheblicher Bedeutung sein und gehört notwendig in jede Fachbibliothek.

 Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Marten, Berlin

Artur-Axel Wandtke (Hrsg.): Medienrecht- Praxishandbuch
2., neu bearbeitete Auflage
De Gruyter Recht – Berlin, 2011; geb.,
5 Bände, Euro 399,–
ISBN 978-3-11-025344-3

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