Der Dreiklang auch im Netz

„Freiheit, Qualität und Vielfalt der Medien auch in Zukunft – und auch im Netz – garantieren.“ Diesen „Dreiklang“ bezeichnet ver.di-Vize Frank Werneke als „Grundlage gewerkschaftlicher Netzpolitik“– zitiert aus dem soeben erschienenen Buch „Grenzenlos Vernetzt?“. Die Netz-Protagonisten von ver.di listen darin die „gewerkschaftlichen Positionen zur Netzpolitik“ auf. Geben Antworten und werfen Fragen auf – lesenswert! „Ein Hauptpfeiler hochwertiger Medienangebote im Internet muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein“, betont Werneke. „Anstatt seine Rolle im Netz weiter zu beschneiden, sollte aus gewerkschaftlicher Sicht gerade das Gegenteil der Fall sein.“

Der umfassende ver.di-Problemaufriss kommt zur richtigen Zeit. Im Vorfeld der Haushaltsabgabe, die am 1. Januar die bisherige Rundfunkgebühr ablöst, und vor dem Hintergrund der Verlagerung des Medien-Nutzerverhaltens in Richtung Internet, ist der Streit um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Präsenz im Netz voll entbrannt. Die vor etlichen Jahren gegründeten Digitalen Kanäle von ARD und ZDF würden einige gern ganz oder teilweise abgeschafft sehen, die Tagesschau-App steht in der Kritik der Verleger. Geht es um eine weitere Einschränkung der bisherigen Entwicklungsgarantie für ARD und ZDF? fragt M im aktuellen Titel. Gleichwohl sieht Rundfunk-Mann Michael Schmid-Ospach in der laufenden Debatte auch eine „wunderbare Chance, nachzufragen, wie dieses digitale Angebot aussieht“. Er fordert Augenmaß bei der Programmgestaltung und -strukturierung ein.

Mit Internet und digitaler Technik stellen sich für viele Journalistinnen und Fotografen auch Fragen nach der Honorierung bei der unterschiedlichen Nutzung ihrer Werke neu. Total Buyout-Verträge sind an der Tagesordnung und auch sonst werden die Kosten – etwa bei Tagessätzen – gern gedrückt. Für Fotografen, die in der absoluten Mehrheit nur noch als Freiberufler unterwegs sind, ist das oft existenzbedrohend. Der ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg führt eine Honorar-Umfrage durch – aktuell explizit bei Fotografen, die für Unternehmen, Verbände und Kommunen arbeiten! Dass es sich lohnt, Schadenersatz für verletzte Urheberrechte bei der rechtswidrigen Nutzung journalistischer Texte einzuklagen, zeigen zwei Urteile aus Hamburg.

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