Editorial: Sich die Freiheit nehmen

Die Diskussion um Innere Presse (Medien)freiheit ist genau genommen ein alter Hut. Ihr Ursprung reicht bis in die frühen Siebziger zurück. In dieser Zeit hatte die Statutenbewegung ihren Höhepunkt. Eines der ersten und für die damalige Zeit fast revolutionär zu nennenden Redaktions­statute wurde 1969 im Mannheimer Morgen aus der Taufe gehoben. Es gilt bis heute, musste jedoch immer wieder verteidigt werden. Auch die linke selbst bestimmte und selbst verwaltete Presse hat mit ihren Erfahrungen von ­Anbeginn an diese Debatte geprägt.


Heute winken die alten Hasen der Branche bei dem Wort Redaktionsstatute schnell ab: Ach, das wieder mal! Gebrannte Kinder eben. Und doch haben sich im Laufe der Jahrzehnte eine Reihe von Redaktionen in Print- und Funkmedien um ein Sta­tut bemüht. In der Folge sind Re­dak­teursräte und Redaktionsausschüsse gewählt worden, die bis heute arbeiten. In einigen Redaktionen wurden diese Statuten Teil der Arbeitsverträge. Redakteurinnen und Redakteure als wichtigster Träger der Pressefreiheit haben sich mit ihrer Interessenvertretung, der Deutschen Journalis­tinnen- und Journalisten-Union, für ein bundesweites Presserechtsrahmengesetz engagiert. Erfolglos, da das Vorhaben von der derzeitigen Bundesregierung mit der Föderalismusreform nun endgültig ad acta gelegt worden ist. Was bleibt, ist der wachsame Blick auf die Landesmediengesetze, wo hier und da Ansätze für innere Pressefreiheit aufflammen wie etwa in Schleswig-Holstein. Wo aber auch „Reformer“ mitunter rückwärtsgewandt agieren.
Trotz alledem oder gerade deshalb hat die dju das Thema Innere Medienfreiheit auf der Agenda und als Thema ihres 20. Journalistentages gewählt. Als Instrument der Qualitätskontrolle hat es an Bedeutung und Aktualität nichts eingebüßt. Im Gegenteil: Die zunehmende und berechtigte Kritik an der journalistischen (Un-)Qualität in Deutschland, zum Beispiel bei der Trennung von Werbung und Journalismus, macht dies dringend notwendig (Artikel). Dass Redaktionsstatute dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen können, zeigt die jüngste Entwicklung im Berliner Verlag nach der Übernahme durch Montgomery. Dort hat eine selbstbewusste und gewerkschaftlich gut organisierte Belegschaft ein ­Statut und einen neuen Tarifvertrag erstritten, die eine sehr gute Grundlage für künftige Mitbestimmung bieten. Dabei ist entscheidend: „Ein Statut“, so Verhandlungsführer Martin Dieckmann, „muss praktisch gelebt werden. Innere Pressefreiheit wird nur gewährt, wenn man sie sich nimmt.“ (Artikel)
Jenseits von Statuten muss mit Blick auf das sich verändernde Berufsbild des Journalisten ( Artikel) sicher auch über andere Formen der inneren Medienfreiheit und der Belebung einer Qualitätsdiskussion in den Redaktionen nachgedacht werden. Nicht zuletzt sind kritische Kommentare in neuen Medien wie Blogs – mitunter von professionellen Journalisten wie bildblog.de – dabei hilfreich.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »