Editorial: Keine Narrenfreiheit

Geheimdienste sind Sammler von Informationen: „Top Secret“. Das liegt in der Natur der Sache, gehört zu ihren Aufgaben zur Abwehr von Terror und anderen Gefahren. Aber haben sie deshalb Narrenfreiheit? Dürfen sie bürgerliche Freiheiten mit Füßen treten? Dürfen sie die Freiheit der Presse, zur der auch der Informantenschutz gehört, missachten? Offenbar ja, sowohl in den USA als auch in Deutschland!

Diese Erkenntnis drängt sich auf, wenn wir neben den Veröffentlichungen von Bradley Manning und Edward Snowden und deren Verfolgung, zwei weitere aktuelle Beispiele geheimdienstlicher Sammelleidenschaft ins Visier nehmen. Offenkundig wurde der deutsche ARD-Reporter Stefan Buchen, der viel im Mittleren und Nahen Osten recherchiert, von der CIA ausspioniert. Und damit nicht genug! Bei den deutschen Nachrichtendiensten seien laut Spiegel Erkundigungen über den Journalisten eingeholt worden. Offenbar ohne Gegenwehr – und natürlich wurde der Ausspionierte auch nicht informiert.

Kurz vor dem Wahlsonntag wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen von mindestens sechs Journalisten jahrelang unzulässigerweise personenbezogene Daten gespeichert hat. Unter ihnen Andrea Röpke, freie Journalistin, dju-Mitglied. Sie ist bekannt für ihre kritischen Berichte über die Nazi-Szene in Deutschland. ver.di sieht darin einen „rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit“ und fordert die schnelle genaue Aufklärung dieses Bespitzelungsskandals.

Pressefreiheit ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Klingt abgedroschen? Weiß ja jeder, gehört zu den Wahlkampfphrasen? Mag sein. Aber wir sollten nicht müde werden, sie immer wieder einzufordern, Informanten und Whistleblowern Mut zu machen und sie zu schützen. M hat deshalb den Fokus im aktuellen M-Titel auf die Situation und die gesetzlichen Rahmenbedingungen von „Hinweisgebern“, auch über die Landesgrenzen hinaus gerichtet. Die neue Regierung ist für bessere Gesetze auch auf diesem Gebiet in die Pflicht zu nehmen – ebenso, wenn es um das Presseauskunftsrecht geht, das derzeit auf den Minimalstand zugunsten der Geheimwerkelei von Politik und Bundesnachrichtendienst eingedampft wurde.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »