Regierung werkelt lieber im Verborgenen

Minimalstand für Presseauskunftsrecht

Scharf kritisiert die dju in ver.di das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 13. September, wonach die Bundestagsverwaltung keine Auskünfte nach dem Berliner Landespressegesetz erteilen muss.

Im konkreten Fall ging es um die Frage, welche Bundestagsabgeordneten im Jahr 2013 unter Inanspruchnahme der so genannten Sachkostenpauschale mehr als fünf Tablet-Computer sowie ein Smartphone erworben hatten. „Die Strategie der Bundesregierung, im Verborgenen zu werkeln, setzt sich in der Auskunftspolitik der Bundestagsverwaltung fort“, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. „Das Berliner Oberverwaltungsgericht leistet dieser Strategie Vorschub. Dabei hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, was mit den Steuergeldern passiert, die in die Verwaltung fließen. Wer der Öffentlichkeit dieses Recht abspricht, hat offenbar etwas zu verbergen.“
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2013, wonach die in den Landespressegesetzen vorgesehenen Auskunftsansprüche nicht für den Bundesnachrichtendienst gelten, lege das Oberverwaltungsgericht Berlin nun nach und wolle das Informationsrecht der Medien gegenüber allen Bundesbehörden auf einen „Minimalstandard“ eindampfen. Die dju in ver.di werde direkt nach der Bundestagswahl eine weitere Initiative für ein Bundespresseauskunftsgesetz starten, kündigte Cornelia Haß an. „Das aktuelle Urteil zeigt, wie überfällig ein solches Gesetz ist, für das die Grünen sowie die SPD-Bundestagsfraktionen bereits Entwürfe vorgelegt haben.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bayern bessert Rundfunkgesetz nach

Eingriff in die Programmautonomie und in das Gebot der Staatsferne – so lautete übergreifend die deutliche Kritik am ersten Entwurf der bayerischen Staatsregierung von CSU und Freien Wählern, das Rundfunkgesetz zu novellieren. Es ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR). Nun reagiert die Regierung und kündigt an, die Gesetzesnovelle entschärfen zu wollen.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »