Minimalstand für Presseauskunftsrecht
Scharf kritisiert die dju in ver.di das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 13. September, wonach die Bundestagsverwaltung keine Auskünfte nach dem Berliner Landespressegesetz erteilen muss.
Im konkreten Fall ging es um die Frage, welche Bundestagsabgeordneten im Jahr 2013 unter Inanspruchnahme der so genannten Sachkostenpauschale mehr als fünf Tablet-Computer sowie ein Smartphone erworben hatten. „Die Strategie der Bundesregierung, im Verborgenen zu werkeln, setzt sich in der Auskunftspolitik der Bundestagsverwaltung fort“, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. „Das Berliner Oberverwaltungsgericht leistet dieser Strategie Vorschub. Dabei hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, was mit den Steuergeldern passiert, die in die Verwaltung fließen. Wer der Öffentlichkeit dieses Recht abspricht, hat offenbar etwas zu verbergen.“
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2013, wonach die in den Landespressegesetzen vorgesehenen Auskunftsansprüche nicht für den Bundesnachrichtendienst gelten, lege das Oberverwaltungsgericht Berlin nun nach und wolle das Informationsrecht der Medien gegenüber allen Bundesbehörden auf einen „Minimalstandard“ eindampfen. Die dju in ver.di werde direkt nach der Bundestagswahl eine weitere Initiative für ein Bundespresseauskunftsgesetz starten, kündigte Cornelia Haß an. „Das aktuelle Urteil zeigt, wie überfällig ein solches Gesetz ist, für das die Grünen sowie die SPD-Bundestagsfraktionen bereits Entwürfe vorgelegt haben.“