Die Lebensgeschichte eines Überlebenden des Massakers von Distomo
Am 10. Juni 1944 verübten deutsche Soldaten im griechischen Distomo eines der entsetzlichsten Massaker der Kriegsgeschichte. 218 Bewohner des kleinen Bauerndorfes wurden bestialisch ermordet. Unter den Opfern befanden sich die Eltern des damals dreieinhalbjährigen Argyris Sfountouris, von dessen Lebensgeschichte der Zürcher Regisseur Stefan Haupt in seinem eindringlichen Dokumentarfilm „Ein Lied für Argyris“ erzählt.
Der Weg des Vollwaisen Argyris führte, nach mehreren Heimaufenthalten, in die Schweiz, ins Kinderdorf Pestalozzi nach Trogen. In der Schweiz wurde er ansässig, trat als Schriftsteller, Übersetzer und kritischer Begleiter der griechischen Politik – vor allem während der Militärjunta (1967 – 1974) – an die Öffentlichkeit. Als Entwicklungshelfer bereiste er die Welt: Somalia, Nepal, Indonesien. Doch überallhin verfolgte ihn die Erinnerung an jenen grausamen Tag, an dem er Vater und Mutter erschossen auffand. Eine Entschädigung für das unermessliche Leid, dem er ausgesetzt war, hat er nie erhalten.
Zwar wurde Deutschlands Kriegsschuld gegenüber Griechenland im Pariser Reparationsabkommen von 1946 auf 7,1 Milliarden US-Dollar festgelegt. Im Londoner Abkommen von 1953 wurde deren Zahlung jedoch bis zur Unterzeichnung eines endgültigen Friedensabkommens zurückgestellt. Nach Abschluss des „2+4 Vertrags“ 1990 könnte Deutschland damit entschädigungspflichtig geworden sein.
Zu einer entsprechenden Anfrage von Sfountouris erklärte die Deutsche Botschaft in Athen 1995, ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nicht, da das Massaker als „Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung“ zu werten sei. „Sühnemaßnahmen“ nannten die Nazis die Gräueltaten, die sie in Distomo begingen, nachdem sie, auf dem Weg in ein Nachbardorf, in einen Hinterhalt griechischer Partisanen geraten waren. Im Film berichten Überlebende, wie SS-Soldaten wahllos in Häuser eindrangen. Sie traten Säuglinge tot, vergewaltigten Frauen. Vor versammelter Familie trennten sie einer Tochter die Brust und dem Vater das Glied ab. Sie zwangen dem Vater die Brust und der Tochter das Glied in den Mund, ehe sie beide erschossen. Gräueltaten, die am Menschsein verzweifeln lassen.
Vor Gericht aber zählen formaljuristische Argumente. Die Entschädigungsklagen, die Argyris Sfountouris und seine Schwestern einreichten, wurden von allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die deutsche Bundesregierung fürchtet sich davor, einen Präzedenzfall zu schaffen, und beruft sich auf das „Global-Entschädigungsabkommen“ von 1960, in dem Griechenland 115 Millionen D-Mark zugesprochen worden waren. Ein Bruchteil der 1946 in Paris vereinbarten Summe. Mittlerweile ist der Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anhängig. Wie das politisch äußerst brisante Urteil in Strassburg ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Fest aber steht jetzt schon, dass eine Wiedergutmachung für die unerträglichen Qualen, die „Ein Lied für Argyris“ mit sanfter, melancholischer, aber auch energischer Stimme besingt, schlechterdings unmöglich ist.