In der vierten Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2024 in Düsseldorf zwischen dem Zeitungsverlegerverband BDZV und ver.di, an der auch der Deutsche Journalisten Verband teilgenommen hat, konnten keine Ergebnisse erzielt werden. Der BDZV hatte zwar ein erstes Angebot vorgelegt – Erhöhungen in drei Stufen: um 120 Euro ab Januar 2025, 1,5 Prozent ab August 2026 und 1,0 Prozent 2027, und zwar in einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2027. Diese stießen bei der Verhandlungskommission von dju in ver.di allerdings auf klare Ablehnung.
„Die BDZV-Vertreter*innen lassen kein Verständnis für die wirtschaftlichen Erwartungen der Zeitungsjournalist*innen in ihren Verlagen erkennen. Ein Angebot mit weniger Netto-Wirkung als die Tarifzahlungen im Jahr 2024 und im jeweiligen Volumen unter 1 Prozent in den Jahren 2026 und 2027 in einer Laufzeit bis Ende 2027 lässt keinen anderen Schluss zu. So konnten wir heute keinen Schritt vorankommen. Die Ablehnung, sich zwischen den Tarifparteien auf verbindliche Regeln für die den Redaktionsalltag zunehmend bestimmenden KI-Tools in Redaktionssystemen zu verständigen, mutet wie Realitätsverweigerung an. Dies mit einem eher klerikalen Argument des angeblichen Tendenzschutzes zu begründen, umso mehr“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Die Gegenforderungen des BDZV wurden aufrechterhalten: Demnach sollte es nach Berufsjahresstufen zustehende Einkommensschritte nur noch dann geben, wenn der/die Redakteur*in eine thematisch vorgegebene, aber ansonsten vollkommen eigenverantwortlich zu organisierende Weiterbildung vorweisen könne. Weder dafür nötige Freistellungen, Bezahlung der Weiterbildung oder anderweitige Mithilfe des Verlages sollen vorgesehen sein. Die Folge wäre, auf Einstiegsgehältern stecken zu bleiben. Zudem solle es bei der Übernahme von Leistungsaufgaben keine tarifliche Höhergruppierung, sondern nur noch einzeln dem Verlag abzuringende Zulagen geben. Außerdem sollen Vorbeschäftigungszeiten nur noch aus Zeitungsberufsjahren angerechnet werden. Erfahrungen aus anderen Medien wie Rundfunk, Agenturen oder Zeitschriftenverlage sollen nur ausnahmsweise anerkannt werden.
Die Verhandlungen wurden auf den 28. Januar 2025 in Düsseldorf vertagt