Tarifverhandlung Zeitungsredaktionen ohne Ergebnis

In der vierten Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2024 in Düsseldorf zwischen dem Zeitungsverlegerverband BDZV und ver.di, an der auch der Deutsche Journalisten Verband teilgenommen hat, konnten keine Ergebnisse erzielt werden. Der BDZV hatte zwar ein erstes Angebot vorgelegt – Erhöhungen in drei Stufen: um 120 Euro ab Januar 2025, 1,5 Prozent ab August 2026 und 1,0 Prozent 2027, und zwar in einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2027. Diese stießen bei der Verhandlungskommission von dju in ver.di allerdings auf klare Ablehnung.

„Die BDZV-Vertreter*innen lassen kein Verständnis für die wirtschaftlichen Erwartungen der Zeitungsjournalist*innen in ihren Verlagen erkennen. Ein Angebot mit weniger Netto-Wirkung als die Tarifzahlungen im Jahr 2024 und im jeweiligen Volumen unter 1 Prozent in den Jahren 2026 und 2027 in einer Laufzeit bis Ende 2027 lässt keinen anderen Schluss zu. So konnten wir heute keinen Schritt vorankommen. Die Ablehnung, sich zwischen den Tarifparteien auf verbindliche Regeln für die den Redaktionsalltag zunehmend bestimmenden KI-Tools in Redaktionssystemen zu verständigen, mutet wie Realitätsverweigerung an. Dies mit einem eher klerikalen Argument des angeblichen Tendenzschutzes zu begründen, umso mehr“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die Gegenforderungen des BDZV wurden aufrechterhalten: Demnach sollte es nach Berufsjahresstufen zustehende Einkommensschritte nur noch dann geben, wenn der/die Redakteur*in eine thematisch vorgegebene, aber ansonsten vollkommen eigenverantwortlich zu organisierende Weiterbildung vorweisen könne. Weder dafür nötige Freistellungen, Bezahlung der Weiterbildung oder anderweitige Mithilfe des Verlages sollen vorgesehen sein. Die Folge wäre, auf Einstiegsgehältern stecken zu bleiben. Zudem solle es bei der Übernahme von Leistungsaufgaben keine tarifliche Höhergruppierung, sondern nur noch einzeln dem Verlag abzuringende Zulagen geben. Außerdem sollen Vorbeschäftigungszeiten nur noch aus Zeitungsberufsjahren angerechnet werden. Erfahrungen aus anderen Medien wie Rundfunk, Agenturen oder Zeitschriftenverlage sollen nur ausnahmsweise anerkannt werden.

Die Verhandlungen wurden auf den 28. Januar 2025 in Düsseldorf vertagt

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Altersdiskriminierung beim WDR?

Der WDR serviert freie Mitarbeiter*innen ab, die im Rentenalter für den Sender arbeiten wollen. Damit tut er genau das Gegenteil von dem, was in der öffentlichen Diskussion derzeit geraten wird. Während Angestellte sich also über Jahre hinweg auf einen Termin für ihren Ruhestand vorbereiten konnten, wird langjährigen freien Mitarbeiter*innen nun mit kurzer Frist mitgeteilt, wann für sie angeblich Schluss sein soll. Altersdiskriminierung will man beim WDR aber nicht erkennen – für den Sender gehe es vielmehr darum, jüngeren Mitarbeitenden nicht den Einstieg zu blockieren.
mehr »

ARD: Durchbruch in Tarifrunde

In dem seit Januar andauernden Tarifkonflikt in ARD-Rundfunkanstalten gibt es erste Verhandlungsergebnisse. Zum Wochenende hin konnte am Freitag (15. November) ein Ergebnis im SWR erreicht werden. Für ver.di ist das ausschlaggebende Ergebnis, dass neben sechs Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen über eine Laufzeit von 25 Monaten auch eine für mittlere und niedrige Tarifgruppen stärker wirkende jährliche Sonderzahlung so stark erhöht wurde, dass es nachhaltige Tarifsteigerungen zwischen sechs und über zehn Prozent gibt.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

rbb-Intendantin blockiert Tarifeinigung

ver.di ruft die Beschäftigten des rbb ab dem 30. Oktober 2024 zu einem dreitägigen Warnstreik auf. Grund ist die Weigerung der Intendantin Ulrike Demmer, den seit dem Frühjahr ausgehandelten Beendigungsschutz-Tarifvertrag für freie Beschäftigte im Programm zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen. Dabei hat auch der Verwaltungsrat dem Tarifvertrag schon seit Monaten zugestimmt.
mehr »