Wozu Gewerkschaft?

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„Was kann die Gewerkschaft für Dich tun?“, so ver.di TV in einer Straßenumfrage. „Keine Ahnung“, hieß es nicht selten. Denn Aufgabe und Sinn von Gewerkschaften erschließen sich immer weniger Menschen. Das mag auch daran liegen, dass die großen Schlachten längst geschlagen scheinen. Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, die Fünf-Tage-Woche – historische Errungenschaften, längst selbstverständlich und gesetzlich festgeschrieben.

Eine weitere, doch nicht allzu ferne solche Errungenschaft, ja man könnte sagen, der bisher größte politische Erfolg der noch relativ jungen ver.di war die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015. Fast zehn Jahre haben Funktionäre und Mitglieder dafür gekämpft, bei der Politik und gegen die Lobbyverbände aus der Wirtschaft, nachdem ver.di und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Januar 2006 die Initiative Mindestlohn gegründet hatten.

Und auch heute noch sitzt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andrea Kocsis gemeinsam mit DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell und dem Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) Robert Feiger in der Mindestlohnkommission, die zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen besteht. Sie beraten unter anderem über die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns und geben eine Empfehlung an die Bundesregierung für die Gesetzesanpassung.

Um von der Politik gehört zu werden

Doch eine Schlacht, vielleicht die weitaus größere, steht noch bevor: Es ist das Ringen um die Ausgestaltung der wahrscheinlich gewaltigsten Umwälzung dieses Jahrhunderts – der Digitalisierung. Diese wird die Arbeitswelt tiefgreifend verändern. Aufgabe der Gewerkschaften ist es, darauf hinzuwirken, dass neue und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen und die neuen Technologien im Sinne der Arbeitnehmer*innen genutzt werden.

Und das nicht nur vor Ort im Unternehmen durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf der Ebene der Politik. Zum Beispiel in der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“. Deren Aufgabe ist es, Handlungsempfehlungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu entwickeln und im Herbst 2020 einen Abschlussbericht vorzulegen. Ihr gehören 19 Bundestagsabgeordnete und 19 externe Sachverständige an – darunter auch das ehemalige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, der dort seine Expertise als Leiter des ver.di-Fachbereichs Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung einbringt und die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder vertritt.

Gewerkschaften tragen somit die Anliegen ihrer Mitglieder an die Politik heran und sind gleichzeitig Ansprechpartnerinnen für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier – vor allem in der Arbeitsmarktpolitik. Nicht umsonst waren etwa der damalige ver.di-Chef Frank Bsirske und DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach 2017 von den Grünen in die Vorbereitungen zu möglichen Jamaikakoalitionsgesprächen eingebunden worden.

Doch es müssen nicht immer die ganz großen Fragen sein: Mit zahlreichen Stellungnahmen, Beteiligungen an Anhörungen und politischen Gesprächen sorgen Gewerkschaften dafür, dass die Stimme ihrer Mitglieder von der Politik gehört wird und die politischen Rahmenbedingungen für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen entstehen. „ver.di nimmt Einfluss auf den Staat, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung“, heißt es dazu in der am 18. März 2010 im Gewerkschaftsrat beschlossenen ver.di-Grundsatzerklärung. Und das „Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“ schreibt:

„Von hoher Bedeutung für die Chance zu politischen Einflussnahmen sind für die G.en Regelungen, die den Zugang zu politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen eröffnen. Neben der Möglichkeit, dass Vertreter von G.en als Sachverständige oder Interessenvertreter an öffentlichen Anhörungen des Bundestages auf Einladung teilnehmen (§ 70 Geschäftsordnung des Bundestages), soll G.en wie anderen „Zentral- und Gesamtverbänden sowie […] Fachkreisen“, wenn sie sachlich betroffen sind, eine „rechtzeitige Beteiligung“ bei der Vorbereitung von Gesetzesinitiativen ermöglicht werden (§ 47 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vom 1.9.2000 (aktuelle Fassung: 1.9.2011), mit der u. a. die ehemalige GGO II aufgehoben wurde). Ergänzt werden diese Mitwirkungsmöglichkeiten durch die Mitarbeit von Gewerkschaftsvertretern in zahlreichen Beiräten und Gremien, die z. B. bei verschiedenen Bundesministerien bestehen, in der Gestalt von Rundfunkräten als Kontrollorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten fungieren oder beim Statistischen Bundesamt eine beratende Aufgabe einnehmen. Durch die Mitwirkung von Gewerkschaftern als Beisitzer und ehrenamtliche Richter bei Sozial- und Arbeitsgerichten sind sie an der richterlichen Gestaltung des Arbeits- und Sozialrechts beteiligt.“

Konkret heißt das: Gewerkschaftsmitglieder können demokratisch mitbestimmen – auch außerhalb der regelmäßig stattfindenden Wahlen zu Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten.

Zum Beispiel bei der für die Filmschaffenden drängenden Frage der unständigen Beschäftigung: Weil Team und Cast beim Film in der Regel nur für kurze Zeit und für die Dauer von einzelnen Projekten angestellt sind, fallen sie immer häufiger aus dem Schutz der Sozialversicherung heraus. ver.di hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen diese Benachteiligung ausgesprochen und fordert, dass zusammenhängende Tätigkeiten für einen Auftraggeber innerhalb eines Filmprojekts zusammenhängend betrachtet werden, damit die Filmschaffenden einen angemessenen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben können. Diese Forderungen haben Vertreter von ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) bei einem Treffen der Arbeitsgruppen „Kultur und Medien“ sowie „Arbeit und Soziales“ der SPD-Bundestagsfraktion unter Beteiligung des Bundesarbeitsministeriums an die Abgeordneten herangetragen, die nun gemeinsam mit dem Ministerium an einer schnellen Lösung dieses Problems arbeiten werden.

Ein weiteres Beispiel: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dessen Verabschiedung im März war eine monatelange Debatte darüber vorausgegangen, ob journalistische Berichterstattung davon ausgenommen wird oder ob Journalistinnen und Journalisten sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen müssen. Nicht zuletzt war es zu einem großen Teil dem Lobbying von ver.di bei der Politik sowie der Stellungnahme eines Bündnisses aus Gewerkschaften, Verlegerverbänden und Medien zu verdanken, dass Whistleblower*innen und Journalist*innen dank einer erweiterten Ausnahmeklausel besonders geschützt werden konnten.

Rote Karte für die Verleger – hier in Ulm 2016
Foto: Rudi Kleiber

Um im Diskurs eine Stimme zu haben

Überhaupt setzen die Gewerkschaften mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit Impulse, damit die Interessen und Sichtweisen ihrer Mitglieder in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen. Mit Pressemitteilungen, Interviews und Hintergrundgesprächen verschaffen sie sich Gehör bei den Medien und kommen auf eigenen Tagungen wie dem jährlichen ver.di-Digitalisierungskongress oder als Gast auf Podiumsdiskussionen ins Gespräch mit der Politik und Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen.

So engagieren sich etwa die Journalistinnen und Journalisten in ver.di besonders stark beim Thema Pressefreiheit. Ob in Deutschland oder im Ausland, ob mit offenen Briefen – wie zum Beispiel an verschiedene Bundesbehörden im Zusammenhang mit den skandalösen Vorgängen rund um den G20-Gipfel in Hamburg oder an Bundesinnenminister Horst Seehofer mit der Aufforderung, für die Sicherheit von Journalist*innen zu sorgen – oder mit konkreten Hilfsangeboten für bedrohte Kolleginnen und Kollegen wie den in Hamburg lebenden türkischen Oppositionsjournalisten Adil Yigit, der im vergangenen Jahr in die Türkei abgeschoben werden sollte. Und nicht zu vergessen: Mit ihren Vertreter*innen in Plenum und Trägerverein sowie ihren finanziellen Beiträgen ermöglicht (auch) ver.di die Arbeit des Deutschen Presserats. Er wacht über die Einhaltung presseethischer Grundstandards und positioniert sich öffentlich zu Gesetzesvorhaben und Ereignissen, die von grundsätzlicher Bedeutung für Journalismus und Pressefreiheit sind.

Um in der Wirtschaft mitzubestimmen

Mitbestimmen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaft auch in Unternehmen – und das abseits von der Arbeit des Betriebsrats. In zahlreichen Aufsichtsräten sorgen Gewerkschaftsvertreter*innen dafür, dass die Perspektive der Beschäftigten in wirtschaftliche und strategische Unternehmensentscheidungen einfließt. Die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit mehr als 2000 Beschäftigten sind sogar paritätisch mit jeweils der gleichen Anzahl von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzt – wobei unter den Arbeitnehmervertreter*innen zwei oder drei unternehmensunabhängige Vertreter*innen von Gewerkschaften mitentscheiden.

Insgesamt gab es im Jahr 2016 nach Angaben der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (HBS) 641 paritätisch besetzte Aufsichtsräte. So bringt sich ver.di zum Beispiel über ihre Vertretung im Aufsichtsrat der Deutschen Bank aktiv in den Prozess der Neuausrichtung des Unternehmens ein. Und auch der neue Konzernchef Christian Sewing hatte seinerseits im Juli zugesagt, den Kurs der Zusammenarbeit mit ver.di halten zu wollen. Einen Teil ihrer Aufsichtsratstantiemen führen die Vertreter*innen der DGB-Gewerkschaften übrigens an die HBS ab, um die gewerkschaftliche Tätigkeit zu stärken. Die seit Juni 2016 geltende Regelung sieht etwa für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied vor, dass bei Vergütungen bis zu 5.000 Euro im Jahr pro Aufsichtsratsmandat 10 Prozent des Betrages und bei Vergütungen über 5.000 pro Jahr zusätzlich 90 Prozent der über 5.000 Euro liegenden Einnahmen abgeführt werden müssen. Das gilt auch für die 2461 ver.di-Mitglieder in Aufsichtsgremien, die sich darüber hinaus verpflichten, ab dem dritten Mandat die Tantiemen vollständig abzuführen.

Um es einfach besser zu haben

Und selbst in der Tarifpolitik beschränkt sich das Handeln der Gewerkschaften – wie viele vielleicht glauben mögen – nicht allein auf das Erstreiten regelmäßiger Lohnerhöhungen. Einen bedeutenden tarifpolitischen Erfolg konnte ver.di erst kürzlich im Filmbereich erringen, wo nach mehr als zwei Jahren Verhandlung erstmals in der Geschichte der Branche eine gemeinsame Vergütungsregel für Kreative im
Synchronbereich abgeschlossen werden konnte. Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, -regisseurinnen und -regisseure sowie Dialogbuchautorinnen und -autoren werden damit künftig am wirtschaftlichen Erfolg der von ihnen synchronisierten Filme und Serien beteiligt und profitieren von den Einnahmen, die aus ihren schöpferischen Leistungen entstehen.

Dies kann zu Recht als Meilenstein auf dem Weg zu einer angemessenen Vergütung von Urheberinnen und Urhebern im Synchronbereich bezeichnet werden. Bisher blieb den Kreativen der Synchronbranche zur Durchsetzung des Anspruchs auf eine finanzielle Beteiligung am Erfolg eines Films nur der Klageweg. Einen Weg, den auch der Synchronschauspieler Marcus Off beschreiten musste. Die deutsche Synchronstimme des Schauspielers Johnny Depp in den ersten drei Teilen von „Fluch der Karibik“ hatte in einem mehr als zehn Jahre währenden Rechtsstreit von Walt Disney eine Nachzahlung erstritten, die das Zehnfache der ursprünglichen Gage betrug. Dafür bekam Off bei der Verleihung des Deutschen Schauspielpreises 2017 den ver.di-Preis „Starker Einsatz“.

Um Leistungen wert zu schätzen

Ach ja, Filmpreise. Dazu gehören der gerade verliehene „Fairness-Preis“, den ver.di mit dem BFFS vergibt, und der ver.di-Preis auf der jährlich stattfindenen Dokfilm Leipzig. Sie sind natürlich eine weitere der unzähligen Stellschrauben, mit denen Gewerkschaften den gesellschaftspolitischen Diskurs im Sinne ihrer Mitglieder beeinflussen und darin Tendenzen fördern, die den gewerkschaftlichen Werten Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität entsprechen.

 

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