Handlungsbedarf

Europarat verabschiedet Empfehlung zum Whistleblowerschutz

Der Ministerausschuss des Europarats hat Ende April eine offizielle Empfehlung zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Mit ihr werden die 47 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, einen gesetzlichen und institutionellen Rahmen zu schaffen, der Menschen schützt, die auf Verletzungen und Gefährdungen des Öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit ihrer Arbeit hinweisen (erfasst sind hierbei u.a. Verletzungen der Rechtsordnung und der Menschenrechte sowie Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt) oder dazu Informationen öffentlich machen.

Die Empfehlung des Europarates beinhaltet insgesamt 29 Prinzipien und umfasst Whistleblowing durch bezahlte und unbezahlte, gegenwärtige und frühere Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor. Die Mitgliedstaaten sollen den Schutz der Rechte und Interessen der Whistleblower sicherstellen und zugleich Maßnahmen ergreifen, um Whistleblowing zu erleichtern. Letzteres vor allem im Hinblick auf interne Meldungen und Hinweise an zuständige staatliche Stellen. Betont wird, dass Whistleblowing eine Form der Ausübung des europäischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt und daher auch öffentlich erfolgen kann.
Bemerkenswert an der Empfehlung des Europarates sind vor allem die klare Verpflichtung der Adressaten von Whistleblowing, den Hinweisen nachzugehen und den Whistleblower zu informieren sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, gutgläubige Whistleblower vor jeder Form von Benachteiligung zu schützen und insoweit effektiven Rechtsschutz bereitzustellen. Dabei soll der Arbeitgeber im Streitfalle nachweisen müssen, dass eventuelle Sanktionen, die er verhängt, nicht durch das Whistleblowing motiviert waren. Schließlich ermuntert der Europarat die Staaten auch, kostenlose Beratungsangebote für Whistleblower und Menschen, die es werden könnten, zu schaffen. Außerdem wird aufgefordert, Aufklärungskampagnen über die positiven Effekte von Whistleblowing zu initiieren, und damit die Akzeptanz zu steigern.
Guido Strack, der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerk e.V., zeigte sich erfreut über die Empfehlung des Europarates: „Wie zuvor schon das Europäische Parlament, haben jetzt auch die Vertreter der Regierungen im Europarat klar Stellung bezogen und fordern einen besseren gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Den Empfehlungen des Europarats sollen die nationalen Regierungen möglichst bald nachkommen. Das gilt auch und gerade für Deutschland. Die im Koalitionsvertrag dafür formulierte Bedingung eindeutiger internationaler Vorgaben ist nunmehr unzweifelhaft gegeben.“ Zugleich verwies Strack darauf, dass das Whistleblower-Netzwerk bereits im Jahre 2011 einen konkreten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz öffentlicher Interessen durch Förderung und Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing-Gesetz)“ vorgelegt hatte, mit dessen Einführung die Empfehlungen des Europarates in nationales Recht umgesetzt werden könnten.

 PM / Whistleblower-Netzwerk e.V.20

Links:

Recommendation CM/Rec (2014)7 of the Committee of Ministers to member States on the protection of whistleblowers

http://whistleblower-net.de

Weitere aktuelle Beiträge

Regionale Zeitungen bleiben wichtig

Für die Zeitungsfacetten-Studie der Score Media Group wurden 5000 Menschen befragt, welchen Wert regionale Zeitungen für sie haben. Das Ergebnis setzt ein wichtiges Zeichen in einer Zeit, in der es um regionale und lokale Blätter zunehmend schlechter bestellt ist.
mehr »

Vorbild für Musk & Co: Medienzar Hugenberg

Wie bereits vor über 100 Jahren Autokraten Einfluss über eine von ihnen kontrollierte Presselandschaft nahmen, hat Peter Heller in seinem neu aufgelegten Film "Der vergessene Führer" von 1982 über den Medienzar Alfred Hugenberg aufgearbeitet. Dieser erscheint zusammen mit einem Buch über den  Rüstungs- und Medienunternehmer.
mehr »

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »