Kein Ruhmesblatt für Schweizer Justiz

Nekane Txapartegi mit Anwalt Olivier Peter kurz nach der Freilassung
Foto: Privat

Die baskische Journalistin Nekane Txapartegi ist endlich frei. 17 Monate saß sie in der Schweiz  „willkürlich in Haft“, so ihr Anwalt Olivier Peter. Ihr wurde gedroht, sie nach Spanien auszuliefern, ein Land, in dem sie misshandelt und gefoltert worden war. Die auf einem unter Folter gemachten Geständnis basierende Strafe war inzwischen verjährt. Dennoch hielt man an einer Auslieferung fest – ein unrühmliches Schauspiel der Schweizer Justiz.

Was war passiert? Die 44-jährige Txapartegi, die neun Jahre in der Schweiz als Flüchtling mit falschem Namen lebte, wurde im April 2016 auf Grund eines internationalen Haftbefehls in Zürich verhaftet. Spanien hatte nach ihr als einem der „meistgesuchten ETA-Mitglieder“ gefahndet. Die Journalistin hatte für zwei baskische Zeitschriften gearbeitet, die zuvor wie andere baskische Medien verboten worden waren. Als in einem Massenverfahren 2006 auch für sie eine langjährige Haftstrafe absehbar wurde, flüchtete sie aus Spanien in die Schweiz.

Zuvor war Txapartegi im März 1999 von der Guardia Civil verhaftet worden. Sie durfte weder zu ihrem Anwalt noch zu ihrer Familie Kontakt aufnehmen. Nach neun Tagen kam sie in einem furchtbaren Zustand ins Gefängnis. Als sie nach neun Monaten freigelassen wurde, berichtete sie in einem Interview für das Buch „Tondar“ (Pahl-Rugenstein 2003), dass sie gefoltert und sexuell misshandelt und vergewaltigt wurde. Sie beschrieb Erstickungsmethoden, Schläge, Scheinhinrichtungen, Elektroschocks… Diese bestialische Folter zeigte sie bei den spanischen Behörden an.  Aber es kam zu keiner Prüfung der Vorwürfe, obwohl es überzeugende Hinweise gab, denn auch der Gefängnisarzt hatte bei der Eingangsuntersuchung einige der Verletzungen dokumentiert.  Exemplarisch wurde ihr Fall sogar im Jahresbericht 1999 von Amnesty International aufgeführt. Da Folter in Spanien nur selten untersucht wird, verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Land immer wieder. Und die Anklagen, die zu „vorläufigen Verboten“ verschiedener Medien führten, konnten bisher auch in keinem Fall bewiesen werden. Sie wurden mitunter auch vom Nationalen Gerichtshof in Spanien als „verfassungswidrig“ eingestuft.

Die Foltervorwürfe von Txapartegi waren glaubhaft, für mich, als Interviewer, für Amnesty International und zuletzt auch für die Experten für Folter, Prof. Dr. Thomas Wenzel und Dr. Önder Özkalipci. Sie hatten Txapartegi in der Schweiz auf Basis des internationalen Handbuchs für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung (auch „Istanbul-Protokoll“ genannt) untersucht. Sie hatten keinen Zweifel am „Bericht der Betroffenen“. Deshalb sah auch der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer sein Heimatland auf „Irrwegen“. Er forderte, die Baskin nicht auszuliefern und das „Folterverbot kompromisslos zu schützen.“

Trotz allem wurden alle Einsprüche der Baskin in der Schweiz gegen ihre Auslieferung an Spanien abgelehnt. Die Tatsache aber, dass aus der einst verhängten elfjährigen Haftstrafe wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der ETA in zwei Schritten, zuletzt am Obersten Gerichtshof in Spanien, ein „weniger gravierenden Fall“ wurde und ihre Strafe deshalb auf dreieinhalb Jahre reduziert wurde, brachte eigentlich die Lösung. Verbunden waren damit kürzere Verjährungsfristen, weshalb die Strafe verjährt war. Das wurde aus Spanien auf Antrag der Verteidigung bestätigt. Und damit wurde auch der Auslieferungsantrag aus Madrid zurückgezogen.

Der Kanton Zürich wollte sie trotzdem ausliefern. Der ließ sie vor der angeordneten Freilassung festnehmen und wollte sie in Abschiebehaft nehmen, weil sie keinen gültigen Ausweis hatte. Dies konnte die Verteidigung verhindern. Txapartegi ist nun frei und die Schweiz entgeht einer möglichen Verurteilung durch die UNO, mit der Melzer gedroht hatte.

 

 

 

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