Mehr Akteneinsicht in Potsdam als in Stockholm

Auf EU-Ebene treibt der Datenschutz sonderbare Blüten und erschwert so die Arbeitsbedingungen für Journalisten

In Potsdam werden EU-Unterlagen offen gelegt, die in Stockholm streng geheim sind. Dank dem neuen brandenburgischen Akteneinsichtsgesetz wird schwedische Geheimniskrämerei enthüllt.

Die schwedische Ministerin für Demokratiefragen ist erstaunt. Britta Lejon schaut sich zwei Protokolle einer Arbeitsgruppe der EU an. Das eine ist von der schwedischen Datenschutzbehörde ausgehändigt und zum größten Teil geschwärzt. Das andere ist eine vollständige Abschrift desselben Protokolls, so wie es jeder Bürger beim brandenburgischen Datenschutz in Kleinmachnow bei Potsdam vorfindet. Dasselbe Dokument ist übrigens im Volltext auch für jeden beim Berliner Datenschutzbeauftragten zu lesen.

„Das wundert mich sehr“, sagt die Sozialdemokratin Lejon.

Alle drei Länder haben je ein Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz. Das in Berlin und Brandenburg ist ein bzw. zwei Jahre alt. Das schwedische über 200 Jahre, und es galt lange als ein Mustermodell. Damit ist es aber längst vorbei, zumindest beim schwedischen Datenschutz. Dort werden grundsätzlich alle EU-Dokumente mehr oder weniger geschwärzt. Das bezieht sich ganz besonders auf Unterlagen der sogenmannten „29er-Gruppe“. Die besteht aus Vertretern aller Datenschutzbehörden der EU-Länder und beschäftigt sich u.a. mit dem Recht auf Meinungsfreiheit im Internet. Die Beamten in der Gruppe haben die Aufgabe, eine gemeinsame Praxis zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie der EU zu entwickeln.

„Eine Offenlegung der Dokumente könnte Schweden oder den Beziehungen Schwedens schaden“, behauptet Ulf Widebäck, Generaldirektor der schwedischen Behörde und selbst Mitglied der Gruppe.

Er weist auch darauf hin, dass die Mitglieder der 29er-Gruppe selber beschlossen haben, keine Dokumente ohne vorherige Abstimmung auszuhändigen. Deshalb sei es im Prinzip wichtiger, „Loyalität“ gegenüber der Gruppe und der EU zu zeigen, als dem über 200 Jahre alte schwedische Grundgesetz zur Akteineinsicht zu folgen. Die Frage ist allerdings, was in den Unterlagen der Gruppe eigentlich so geheim ist, dass eine Offenlegung sogar Schweden als Nation schaden könnte. Dank dem brandenburgischen und teilweise auch dem Berliner Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist es möglich, jeden geschwärzten Abschnitt der Stockholmer Datenschutzbehörde zu überprüfen. Als streng geheim gilt zum Beispiel, dass jemand in der Gruppe eine französische Übersetzung eines Dokumentes haben möchte (!), sowie dass die Damen und Herren vor einem ihrer Treffen Dokumente per e-Post bekommen sollen (!).

„So ein Unsinn darf selbstverständlich nicht als geheim eingestuft werden“, meint Ministerin Britta Lejon. „Da ist vielleicht so einiges aus Versehen mit unter dem Geheimstempel gerutscht“, entschuldigt sich Widebäck.

Aus den Akten der 29er-Gruppe geht auch hervor, wie die EU den USA und anderen Länder im Rahmen des Projekts „Safe Harbour“ einen strengen Datenschutz aufzwingen wollten. „Safe Harbour“ bezieht sich auf das Recht europäischer Unternehmen, große Mengen personbezogener Daten in die USA zu senden. Jedoch sollten die Daten auch in den USA der EU-Datenschutzrichtlinie unterliegen, nicht dem US-Gesetz. Besondere Probleme gäbe es, wenn gewisse EU-Daten bei US-Behörden landen, die verpflichtet sind, sie im Rahmen des US-Akteneinsichtsrecht „Freedom of Information act“ an die Öffentlichkeit auszuhändigen. Sogar innerhalb der 29er-Gruppe gab es die Sorge, dass ein allzu strenger Datenschutz in Konflikt geraten würde mit der amerikanischen Pressefreiheit. Inzwischen hat sich das Problem gelöst zugunsten der „Freedom of Information act“, aber in Schweden wird immer noch am Geheimstempel festgehalten.

„Ich sage überhaupt nichts dazu“, erklärt Ulf Widebäck in Stockholm. „Die ganze Diskussion innerhalb der 29-Gruppe zum Thema war ja sehr geheim.“

In Brandenburg ist jedoch der ganze Vorgang zur „Safe Harbour“ für deutsche und ausländische Bürger zugänglich. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Dr. Alexander Dix, sieht keinen Grund zur Geheimhaltung.

„Wir legen für jeden Bürger die Informationen offen“, erklärt er. „Allerdings müssen wir eine Abwägung der Arbeitsordnung der 29er-Gruppe gegen das brandenburgische Informationszugangsgesetz machen, sowie den Amsterdamer Vertrag der EU, der mehr Transparenz vorsieht, beachten. Daraus ergibt sich, dass wir volle Einsicht gewährleisten, es aber unterlassen, Kopien auszuhändigen“.

Im Gegensatz zu Stockholm erlaubt Potsdam jedem, mit einem Laptop selber Zeilen der vorliegenden Dokumente abzutasten oder den Inhalt auf ein Tonbandgerät zu sprechen. Dr. Dix überlegt sich sogar, ob seine Behörde sich für eine Liberalisierung der Geschäftsordnung der Gruppe einsetzen sollte. Das wird jedoch sein schwedischer Kollege nicht tun. Im Gegenteil will Widebäck die Offenlegung ernsthaft mit seinem höchsten deutschen Amtsbruder erörtern.

„Ich hätte gerne eine Erklärung vom Bundesbeauftragten für Datenschutzes in Bonn, warum Brandenburg und auch Berlin die Protokolle zugänglich machen“, sagt Widebäck.

Anders als ihr Generaldirektor findet Ministerin Lejon es ganz gut, dass mit Hilfe neuer Informationszugangesetze in Deutschland offen gelegt wird, wie eine schwedische Behörde mit dem Geheimstempel umgeht. Sie kann jedoch nicht aus formalen Gründen gegen die Behörde vorgehen. Stattdessen will sie im Frühjahr eine Kampagne starten, um allen schwedischen Behörden beizubringen, wie der Stempel nicht benützt werden darf, und darüber aufzuklären, dass in Schweden die Geheimhaltungsbeschlüsse einer Brüsseler Arbeitsgruppe keine automatische Gültigkeit haben. Das Thema Transparenz soll auch 2001 angesprochen werden, wenn Schweden den Vorsitz der EU übernimmt.

„Neulich haben sich Vertreter der Bundesregierung uns gegenüber geäußert, dass sie gegen zu viel Transparenz innerhalb der EU seien“, meint Britta Lejon. „Deshalb ist es sehr interessant, dass es deutsche Bundesländer gibt, die es offenbar ganz anders sehen“.

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