Ein Gericht in Istanbul hat die Ausreisesperre gegen Mesale Tolu aufgehoben. Die deutsche Journalistin und Übersetzerin darf nun die Türkei verlassen und wird schon am 26. August endlich wieder in Deutschland sein. Dies teilte heute der Solidaritätskreis „Freiheit für Mesale Tolu“ mit. Tolu selbst hat die Nachricht auf Nachfrage gegenüber Reporter ohne Grenzen (ROG) bestätigt. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr: „Die türkische Justiz muss jetzt auch die absurden Vorwürfe gegen Mesale Tolu fallenlassen und die Ausreisesperre gegen ihren Mann aufheben.“
Tolus Ehemann Suat Corlu, der im selben Verfahren und mit ähnlichen Vorwürfen angeklagt ist, muss weiterhin in der Türkei bleiben. Auch der Prozess gegen Tolu wird trotz der aufgehobenen Ausreisesperre weitergeführt. Vorgeworfen werden ihr „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ sowie „Terrorpropaganda“. Ihr drohen bis zu 20 Jahre Haft. Die nächste Verhandlung ist auf den 16. Oktober terminiert.
Tolu, die seit 2014 mit ihrem Mann in der Türkei lebt und dort zuletzt als Übersetzerin und Journalistin für die Nachrichtenagentur Etha arbeitete, war am 29. April 2017 im Morgengrauen in ihrer Wohnung in Istanbul festgenommen worden und saß fast acht Monate in Untersuchungshaft in einem Istanbuler Frauengefängnis, lange Zeit hatte sie dort ihren 3-jährigen Sohn bei sich. Nach ihrem zweiten Prozesstermin am 18. Dezember war die Journalistin dann unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Sie musste sich wöchentlich bei den Behörden melden und durfte das Land nicht verlassen. Nach der Verlängerung der Ausreisesperre während des dritten Prozesses am 26. April hätten Tolus Anwält_innen regelmäßig Widerspruch eingelegt, so der Solidaritätskreis „Freiheit für Mesale Tolu“.
Nach offiziellen Angaben seien derzeit noch sieben weitere Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert, berichtet tagesschau.de. Erst am Mittwoch ist in der osttürkischen Provinz Elazig der 46jährige Ilhami A. festgenommen worden. Ihm werde vorgeworfen, über soziale Medien Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK verbreitet zu haben, sagte sein Anwalt Ercan Yildirim der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Insgesamt sitzen in der Türkei nach Angaben von ROG auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands im Juli noch immer mehr als 100 Medienschaffende im Gefängnis. ROG-Geschäftsführer Mihr appelliert daher an die Bundesregierung, sich anlässlich des Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im September „öffentlich für die Freilassung der in der Trükei inhaftierten Journalisten einzusetzen“.