Südafrika: „Sieg für die Wahrheit“

EFF-Parteichef Julius Malema grüßt seine Anhänger*innen bei der letzten großen Wahlkampfveranstaltung der Partei am 5. Mai 2019 in Johannesburg
Foto: REUTERS/Philimon Bulawayo

Ein Gericht in Südafrika hat die drittstärkste Partei des Landes verurteilt, weil deren Sprecher rufschädigende Behauptungen über zwei Journalist*innen verbreitet hatte. Der EFF wurden eine Entschuldigung und Entschädigungszahlungen auferlegt. Der Richterspruch setzt der Partei, die kritische Berichterstatter*innen nicht zum ersten Mal angegriffen hatte, klare Grenzen – und bedeutet einen Meilenstein im Kampf gegen Fake News und Hetze.

Das Statement, das die Economic Freedom Fighters (EFF) am Samstag über ihren Twitter-Account verbreitete, kam ungewohnt schmallippig daher. „Nach den Bestimmungen des Gerichtsurteils ziehen wir die Behauptungen gegen Frau Thandeka Gqubule-Mbeki und Herrn Anton Harber uneingeschränkt zurück und entschuldigen uns dafür“, hieß es unter dem Briefkopf der Partei, die bei den letzten Parlamentswahlen im Mai 2019 mit 10,8 Prozent der Stimmen ihren Rang als drittstärkste Parlamentsfraktion verteidigt hatte. Für den politischen Erfolg der erst 2013 gegründeten Formation waren noch wesentlich lautere Töne verantwortlich.

Die EFF verstand es vor allem nach ihrem erstmaligen Parlamentseinzug 2014 wie keine zweite Partei, die Medien für sich zu nutzen. Auf den Bänken des altehrwürdigen Abgeordnetenhauses in Kapstadt präsentierten sich ihre Vertreter*innen geschlossen in knallroten Overalls und gleichfarbigen Arbeitsschutzhelmen als Vorkämpfer*innen des Proletariats. Wann immer der bis 2018 regierende korrupte Präsident Jacob Zuma im Parlament erschien, schrien die EFF-Abgeordneten ihn mit der Forderung „Pay back the money!“ – „Zahl das Geld zurück!“ nieder, bis sie schließlich aus dem Saal geworfen wurden.

Doch so sehr sich die EFF-Parlamentarier*innen als Anti-Korruptions-Kämpfer gaben, so dünnhäutig reagierte die Parteiführung, als sie selbst in den Fokus eines Betrugsskandals geriet. So sollen Parteichef Julius Malema und sein Stellvertreter Floyd Shivambu über Mittelsmänner Millionenbeträge aus den Kassen einer Bank für Kleinanleger bezogen haben, die durch das korrupte Netzwerk derart geschröpft wurde, dass sie schließlich Pleite machte. Das haben gemeinsamen Recherchen des Investigativnetzwerks amaBhungane und des Investigativbüros Scorpio des Onlineportals Daily Maverick ergeben. Malema und Shivambu haben die Vorwürfe stets abgestritten und an der Berichterstattung beteiligte Journalist*innen persönlich angegriffen.

Bereits 2018 warf Malema fünf Journalist*innen, die gegen ihn recherchiert hatten, vor, mit ähnlichen Methoden wie der Geheimdienst des 1994 überwundenen rassistischen Apartheid-Regimes zu arbeiten. Anhänger*innen des EFF-Chefs überzogen die Betroffenen anschließend mit Drohungen und Hasskommentaren. Der Journalistenverband SANEF klagte in der Folge vor dem Sondergericht für Gleichberechtigungsfragen wegen Volksverhetzung gegen Malema, doch verlor den Prozess im vergangenen Oktober, weil das Gericht in Malemas Äußerungen zwar Beleidigungen, aber keinen direkten Aufruf zur Gewalt erkennen konnte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der EFF-Chef in einem anderen Verfahren gegen eine Journalistin aber bereits verloren. Geklagt hatte darin die bekannte Talkshowmoderatorin Karima Brown, deren private Telefonnummer Malema im März 2019 auf seinem Twitter-Account veröffentlicht hatte. Nachdem der Politiker Brown in seinem Tweet bezichtigt hatte, sie sei keine Journalistin, sondern eine Spionin, wurde diese von seinen Anhängern mit Beleidigungen, Vergewaltigungsfantasien und Morddrohungen überzogen. Im Juni erklärte das Oberste Gericht in der Hauptstadtprovinz Gauteng, Malema und seine EFF hätten damit vor den Wahlen im Mai vergangenen Jahres gegen das Wahlgesetz verstoßen.

Weitreichendere Konsequenzen hatte dieses Urteil jedoch zunächst nicht. Stattdessen setzte die Partei ihren medienfeindlichen Kurs fort. Im September brandmarkte Malema amaBhungane und Scorpio als „Feinde“ der Partei und verkündete, deren Journalist*innen keine Auskünfte mehr zu geben. Im Dezember verweigerte die Partei den Journalist*innen der beiden Recherchenetzwerke sowie dem Daily Maverick die Akkreditierung zum EFF-Wahlparteitag, auf dem Malema ohne Gegenkandidaten als Vorsitzender – oder in der Selbstdarstellung: „Chefkommandierender“ – wiedergewählt wurde.

Doch inzwischen stößt die Parteistrategie, sich als Opfer sinistrer Mächte zu inszenieren, an Grenzen. Das zeigt insbesondere das Gerichtsverfahren vom vergangenen Freitag. Darin ging es um den öffentlichen Vorwurf von EFF-Sprecher Mbuyiseni Ndlozi, die Journalist*innen Gqubule-Mbeki und Harber hätten in der Apartheid-Ära für den Geheimdienst gearbeitet. Beweise konnte Ndlozi dafür vor Gericht nicht vorbringen, er verwies lediglich auf ähnliche Äußerungen der inzwischen verstorbenen Winnie Mandela. Das Gericht folgte ihm nicht – und schuf damit einen Präzedenzfall für Politiker*innen, die ihre Gegner mit Lügen kaltstellen wollen. Harber bezeichnete das Urteil anschließend als „Sieg für die Wahrheit und für die Versuche, Personen des öffentlichen Lebens davon abzuhalten, unbegründete, beleidigende und wilde Anschuldigungen zu machen“.

Weitere aktuelle Beiträge

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »

Die ganz große Verweigerung

Der  öffentlich-rechtliche Rundfunk war schon immer Hassobjekt der Rechten. Auf politischer Ebene wollen sie ihn abschaffen, am Stammtisch wird gegen ARD und ZDF gehetzt. In Sozialen Medien oder in Chatgruppen geht es richtig zur Sache. Dort treffen sich sogenannte Rundfunkverweigerer. Ralf Hohlfeld und Vivian Stamer beschäftigen sich an der Uni Passau mit den Bereichen Journalistik und Strategische Kommunikation. Für ihre Studie haben sich die beiden auf die Suche nach sogenannten Rundfunkverweigerern gemacht.
mehr »