Zuschuss bei der Altersversorgung

Freie Autorinnen und Autoren können beim Auto­renversorgungswerk (AVW) der VG Wort einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge beantragen. Bezuschusst werden Kapitallebensversicherungen, zusätzliche private Rentenversicherungen, Sparverträge und auch Neuabschlüsse. Wer unsicher ist, ob sie (oder er) die Bedingungen für den Zuschuss erfüllt, den bittet das Autorenversorgungswerk, trotzdem auf jeden Fall Kontakt mit der VG Wort aufzunehmen. Denn viele Ansprüche werden derzeit nicht wahrgenommen.

Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge haben Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte – aber nicht weniger als 3.900 Euro im Jahr – aus freier publizistischer Tätigkeit erzielt, von Ausschüttungen der VG Wort profitiert haben und über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sind. Jedoch: Wer von anderer Seite ­Zuschüsse zur privaten Altersversorgung erhält oder aber bereits den laufenden jährlichen ­Zuschuss zur Altersversorgung vom AVW ­bekommt (nach früheren Regelungen war dies noch möglich), der hat keinen Anspruch mehr auf den einmaligen Zuschuss.

Wer sich nicht sicher ist, ob er diese Bedingungen erfüllt, wer zum Beispiel nicht über die KSK rentenpflichtversichert ist, sollte sich allerdings trotzdem bei der VG Wort melden, denn „dann wird geprüft, ob hier ein begründeter Fall für eine ‚Befreiung von den Voraussetzungen‘ vorliegt“, erklärt Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk. In solchen Fällen könne nämlich der Stiftungsrat den Zuschuss trotzdem gewähren.

Der Antrag auf den Zuschuss zur Altersvorsorge kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden. Als Zuschuss bekommen die Berechtigten die Hälfte der Ablaufleistung des jeweiligen Altersvorsorgevertrages, sofern die Beiträge überwiegend selbst gezahlt wurden. Bei Kapitallebensversicherungen zum Beispiel ist das die Hälfte der im Vertrag garantierten Kapitalabfindung. Diese muss allerdings mindestens 5.000 Euro betragen. Beträgt die Ablaufleistung also 10.000 Euro, gibt es einen Zuschuss von 5.000 Euro. Maximal werden 7.500 Euro als einmaliger Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt.

Auskünfte: avw@vgwort.de oder 089/514 12 42

 

 

 

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