Am Geldhahn gezielt dosieren

Presseförderung zugunsten kleiner Zeitungen ändern – Vielfalt fördern und erhalten

Die „Welt“ überlebt nur durch die Ehe mit der „Berliner Morgenpost“, der Süddeutsche Verlag musste einen neuen Gesellschafter aufnehmen, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kämpft gegen die roten Zahlen und der „Frankfurter Rundschau“ hilft eine Landesbürgschaft vor dem Untergang. Noch viel dramatischer sieht die wirtschaftliche Situation bei vielen kleinen Zeitungen aus. Ein Weg aus der Misere könnte staatliche Förderung sein.

Trotz der anhaltend schlechten konjunkturellen Bedingungen lehnen die Zeitungsverlage staatliche Subventionen, wie sie gelegentlich angeregt oder gar gefordert wurden, konsequent ab, versicherte Dr. Volker Schulze, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbandes im Juli. Dabei lässt er allerdings unter den Tisch fallen, dass es in Deutschland seit 1968 eine indirekte staatliche Presseförderung gibt, durch den verminderten Steuersatz von sieben, statt der üblichen 16 Prozent. Davon profitieren Buch- aber auch Presseprodukte. „Die Mindereinnahmen durch diese reduzierten Mehrwertsteuersätze belaufen sich auf eine Milliarde Euro pro Jahr“, erklärte Stefan Giffeler, Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums. Doch auch durch den verbilligten Postvertrieb sparen die Verlage nicht unerheblich. Bereits 1989 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich der Sache nach „um eine staatliche Subventionierung“ handelt, „weil der Postzeitungsdienst einen erheblichen Mehraufwand an Kosten verursacht. Die Unterdeckung liegt bei etwa 50 vom Hundert der Kosten und beträgt derzeit rund 500 Millionen DM“.

Ganz direkt durfte die „Frankfurter Rundschau“ mit ihrer Landesbürgschaft erfahren, wie wohltuend die Rettung durch den Staat in größter finanzieller Not sein kann. Ihr Chefredakteur Wolfgang Storz forderte im April folgerichtig in einem Interview mit epd medien, die Qualitätspresse durch Subventionen zu erhalten. Auch Michael Rutz, Chefredakteur des „Rheinischen Merkur“ plädierte im Gespräch mit epd medien für staatliche Unterstützung. Ein genaues Modell habe er noch nicht ausgearbeitet. Denkbar seien aber Druckkosten- oder Vertriebskostenzuschüsse, wie sie auch in anderen europäischen Ländern üblich seien. Die Situation der vier nationalen Tageszeitungen „Welt“, „Süddeutsche Zeitung“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ sei bedrohlich. „Warum gibt es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und keine öffentlich-rechtliche Presse?“, fragte Rutz. Er könne sich eine staatsfern organisierte Pressestiftung vorstellen, die nicht politisch beeinflusst werde. Während Michael Rutz, aber auch Wolfgang Stolz vor allem die großen Zeitungen am Herzen liegen, brach Frank Werneke, stellvertretender Bundesvorsitzender von ver.di, eine Lanze für die Kleinen: „Förderung und Unterstützung der Presse sind möglich, ohne das Gebot der Staatsferne zu verletzen. Das zeigen zahlreiche ausländische Modelle, etwa in Norwegen, Frankreich oder Schweden. Dort bestehen Fondsmodelle, die zum Teil als eine Art Umlagefinanzierung organisiert sind, um insbesondere regionalen Verlagen den Markteintritt zu erleichtern.“

Nach harten Kriterien

Im Gespräch mit Bundespräsident Johannes Rau forderte die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di endlich eine Abkehr vom „Gießkannenprinzip“ in der Presseförderung zugunsten der kleinen Zeitungen. Auch der Medienwissenschaftler Horst Röper plädiert für staatliche Hilfen: „Wer Pressevielfalt will, braucht eine aktive Medienpolitik, er muss den Markt steuern und zwar nicht nur über das Kartellrecht.“ Da die öffentlichen Kassen bekanntermaßen leer sind, müsste die staatliche Unterstützung, die jetzt alle Verlage genießen, umgeschichtet werden. Dafür müsste die Mehrwertsteuer für alle auf 16 Prozent erhöht werden. Röpers Idee: Die so erzielten Einnahmen über eine Stiftung nach harten Kriterien zu verteilen. „Bedürftige“ Verlage, die aus diesem Topf Geld bekommen wollen, müssten ihre Bilanzen vorlegen und konzernunabhängig sein. Diese Vorgaben könnten noch erweitert werden. Um die Einnahmen zu erhöhen, ist auch eine Abgabenpflicht an den Fonds nach Werbeerlösen denkbar. Und die Entnahmekriterien könnten noch enger gefasst werden, indem nur Zeitungen bis zu einer bestimmten Auflagenhöhe gefördert werden und sie einen festgelegten Werbeanteil nicht überschreiten dürfen. Dass diese Vorschläge zu einem Aufschrei der „zahlenden“ Verlage führen werden, ist vorhersehbar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1989 festgestellt, dass es „dem Staat nicht von vornherein verwehrt (ist), bei der Subventionierung der Presse nach meinungsneutralen Kriterien zu differenzieren“.

Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, wie staatliche Presseförderung funktionieren könnte und wo die Fallstricke liegen. In mehreren Staaten, darunter Luxemburg, Italien, Spanien und Österreich, gilt für Presseerzeugnisse ebenfalls ein verminderter Steuersatz. Besonders großzügig sind Norwegen und Schweden. In Norwegen sind Zeitungen und Bücher von der Mehrwertsteuer befreit, rund eine Million Kronen entgehen dem Staat dadurch jährlich, schrieb Professor Helge Østbye in einer Arbeit zum Verhältnis von Staat und Presse in Norwegen. Zusätzlich erhalten Zeitungen, gestaffelt nach Auflage und Erscheinung, einen Produktionskostenzuschuss. Damit sollen fehlende Werbeeinnahmen kompensiert werden. Østbye untersuchte auch die Frage nach dem Erfolg der Subventionen. Es sei nicht gelungen, das Zeitungssterben an den Orten zu verhindern, an denen noch Wettbewerb stattfand. „Gleichwohl lässt sich sagen, dass die Subventionierung der Presse den Monopolisierungsprozess wesentlich verzögert hat“, stellte er fest. Außerdem seien die Chancen für Neulinge an Orten, die bisher keine Zeitung hatten, wesentlich erhöht worden, seitdem der Staat den Hahn aufgedreht habe. Dies wäre auch in Deutschland bitter nötig. Denn in den vergangenen Jahren haben sich die Strukturen der Presselandschaft dramatisch gewandelt. In mehr als der Hälfte aller Orte gibt es nur noch eine regionale Tageszeitung. Und in den groß angelegten Konzernstrategien geht der „klassische Verleger“ unter. „Kommt es zu einer Ausweitung durch Kooperationen und Fusionen“, so Martin Dieckmann, ver.di-Fachgruppenleiter Verlage und Agenturen, „gibt es nur noch große ökonomische Plattformen, die zunehmend der ‚Shareholder‘-Logik unterliegen. Aus verlegerisch-publizistischen Gründen auch mal eine defizitäre Qualitätszeitung zu subventionieren, gehört dann der Vergangenheit an.“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »