Anschlag auf die Grundrechte

Das Speichern der Kommunikationsdaten aller und zwar ohne Anlass, jeder Zeit, wenn auch zeitlich begrenzt – eine Totalüberwachung! Das bietet die Bundesregierung dem Parlament völlig ungeniert kurz vor der Sommerpause im Jahr 2015 als neues Gesetz zur Abstimmung an.


Offensichtlicher kann ein Anschlag auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eigentlich nicht sein! Zudem hatten die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofes der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt. Weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch während der Verfahren vor den höchsten Europäischen Gerichten konnten Beispiele für einen effektiven Nutzen bei der Verfolgung schwerer Straftatenvorgelegt werden. Auch insgesamt blieb man den Nachweis für die Notwendigkeit dieses Überwachungswerkzeugs schuldig.

In einem Rechtsstaat haben diese flächendeckenden Speichermethoden nichts zu suchen! Zumal es sich doch gleichzeitig um einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit handelt. Die Datensammelwut des Staates macht auch vor Journalistinnen und Journalisten nicht halt. Eine Verwertung der erfassten Daten von sogenannten Berufsgeheimnisträgern soll zwar nicht ohne weiteres stattfinden. Unklar ist jedoch, wie das funktionieren soll. Betroffene sollen vor dem Abruf der Daten benachrichtigt werden, heißt es. Betrifft das Journalisten, müssten sie sich als solche zu erkennen geben! Für ver.di-Vize Frank Werneke, „ein inakzeptabler Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien“. Denn „Medienschaffende, die sich outen müssen, gefährden damit auch immer ihre Quellen.“ Nicht hinzunehmen seien auch die Regierungspläne zur sogenannten Datenhehlerei, die Journalisten kriminalisiere. Das Beschaffen und Zusammenstellen von Informationen und Daten aus diversen und zu schützenden Quellen gehöre unabdingbar zur journalistischen Recherche. „Sorgfältige journalistische Arbeit ist keine Straftat, das muss im Gesetz deutlich werden“, fordert Werneke.

Sollte das Parlament dieses Vorhaben in einer nicht nachvollziehbaren und unbegründeten Hast in den nächsten Tagen durchwinken, bliebe nur zu hoffen, so Frank Werneke, „dass dieser Spuk ein schnelles Ende vor dem Bundesverfassungsgericht nimmt“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »