Berliner Huckepack ergänzt Bundeshilfen

Bild: 123rf

Der Berliner Senat hat jetzt ein weiteres Corona-Hilfsprogramm aufgelegt, um Soloselbstständigen und kleinsten Unternehmen den Wiedereinstieg in die existenzsichernde Arbeit zu erleichtern. Ab 17. Mai können bereits Soloselbstständige und Freiberufler bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online einen Antrag im Rahmen des Programms „Neustarthilfe Berlin“ stellen, für Kleinstunternehmen starten entprechende Landeshilfen nach Pfingsten.

Das Landesprogramm ist ein sogenanntes Huckepack-Programm, also eine Ergänzung zur bestehenden Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III des Bundes zu grundsätzlich gleichen Bedingungen. Deshalb können auch nur Soloselbstständige oder Kleinstunternehmer einen Antrag stellen, die zuvor Neustarthilfe des Bundes oder Überbrückungshilfe III beantragt und Gelder darüber erhalten haben. Das hauptstädtische Zusatzprogramm umfasst ein Volumen von 150 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind also Berliner Soloselbständige und Freiberufler, deren aus den Bundesprogrammen erhaltene Zuschüsse die Obergrenze von 7500 Euro nicht ausgeschöpft haben. Sie müssen hauptberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, die im Land Berlin versteuert wird.

Mit der „Neustarthilfe Berlin“ werden Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie sollen der beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 dienen. Die Höhe richtet sich nach dem bereits erhaltenen Bundeszuschuss. Maximal können pauschal 1000 Euro pro Monat, also 6000 Euro ausgezahlt werden. Weitere Bedingung für die Antragstellung: Der Geschäftsbetrieb muss bis zum 30. Juni 2021 aufrechterhalten werden.

Auf diese Weise erhöht das Land Berlin die umsatzbezogenen 50 Prozent Bundeszuschuss um bis zu weitere 25 Prozent Landeszuschuss. Insgesamt können damit also bis zu 75 Prozent des im Rahmen der Neustarthilfe Bund zu Grunde gelegten Referenzumsatzes gefördert werden. Das soll zügig und ohne große bürokratische Hürden geschehen. Alle Antragsberechtigten sollen von der IBB per mail angeschrieben und über die Möglichkeit informiert werden. Daten aus den Neustarthilfe-Anträgen des Bundes würden in die Berliner Anträge übernommen, heißt es aus dem Senat.

Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen mache den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus. „Mit unserer Neustarthilfe Berlin unterstützen wir sie finanziell dabei, durch die Krise zu kommen und ermöglichen einen besseren Start aus dem langen Lockdown“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).

Auch das ab 25. Mai laufende Programm „Neustarthilfe Berlin für KMU“ ist so ein Huckepack-Programm. Es setzt auf das Bundesprogramm Überbrückungshilfe III auf, dessen Förderbedingungen zu beachten sind. Antragsberechtigt sind demnach Berliner Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und bis zu fünf Mitarbeitende beschäftigen.

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