Gebührendebatte missbraucht für medienpolitische Kuhhändel

Unheilige Allianz von Politik und Privatfunk gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Das bundesdeutsche Rundfunksystem gilt unter den Kennern der internationalen Medienszene als das weltweit beste und leistungsfähigste. Die mehr oder weniger friedliche Koexistenz öffentlich-rechtlicher und privater Anstalten hat sich in den zwei Jahrzehnten seit der Zulassung kommerzieller Sender bewährt und genießt höchsten verfassungsrechtlichen Schutz. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Rezession der Medienbranche verschärfen sich jedoch in jüngster Zeit die Angriffe der Privatfunklobby auf das öffentlich-rechtliche System. Als Hebel dient wie so oft in der Vergangenheit die Rundfunkgebühr. Neuerdings bekommen die Privaten Unterstützung von unerwarteter Seite.

Der Auftritt war spektakulär und bizarr zugleich. Vor einem illustren, handverlesenen Publikum las ein Politiker den öffentlich-rechtlichen Anstalten gründlich die Leviten. ARD und ZDF müssten „gerade jetzt“ vermeiden, den „ohnehin nicht freien Wettbewerb“ mit der privaten Radio- und Fernsehindustrie durch den gezielten Einsatz von Gebührenmitteln zu „verfälschen oder gar ad absurdum zu führen“. In der Medienwirklichkeit des Jahres 2003 diene der faire ökonomische Umgang mit den Privaten auch der Vielfaltssicherung. Dann holte er zum entscheidenden Schlag aus: „Wir sollten uns auf ein Moratorium der Gebührenerhöhung verständigen.“ So geschehen Anfang Juni in den Räumen der noblen Berliner Anwaltskanzlei Hogan und Hartson. Anders als die „Berliner Rede“ von Roman Herzog provozierte der Vortrag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück keinen gesellschaftlichen „Ruck“. Eher Verwunderung über die Unverfrorenheit, mit der der SPD-Mann einen der verbliebenen Grundpfeiler sozialdemokratischer Medienpolitik en passant über Bord warf: Die Verteidigung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn nichts anderes bedeutet die Forderung nach einem Einfrieren der jetzigen Rundfunkgebühr über das Auslaufen der bis Ende 2004 geltenden Gebührenperiode hinaus.

Das Manöver reihte sich ein in eine Serie von entsprechenden Attacken, die in den Monaten zuvor von den üblichen Verdächtigen lanciert worden waren. Allen voran von Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber und von VPRT-Präsident Jürgen Doetz, dem nimmermüden Eiferer gegen die öffentlich-rechtlichen „Wettbewerbsverzerrer“. Kein Wunder, dass der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation Steinbrücks Intervention umgehend lobte. Unter Hinweis auf die „Reforminitiativen“ anderer Bundesländer sagte Doetz, die deutsche Medienpolitik habe „offenbar erkannt, dass auch sie sich einer Neuordnung und Weiterentwicklung des dualen Systems nicht länger verschließen“ könne. Die Privatfunker und ihre Lobbyisten wittern Morgenluft. Sie begreifen offenbar die ökonomische „Krise als Chance“, die Position der öffentlich-rechtlichen Anstalten im dualen System maßgeblich zu schwächen.

Frei von jedem Einfluss

Zur Durchsetzung dieses Ziels greifen die rundfunkpolitischen Systemveränderer wieder mal die Finanzierungsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Dabei genügt ein flüchtiger Blick auf Steinbecks Thesen, um die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit im Denken des Sozialdemokraten auszumachen. Was er fordert, lässt sich populär so zusammenfassen: ARD und ZDF müssen beschnitten werden, weil die Privaten derzeit krisenbedingt darben. „Ist das nur populistisch in Zeiten leerer Kassen? Gebühren als Brot- oder Benzinpreis?“ fragte Uwe Kammann in „epd Medien“. Und: „Wenn’s das wäre: Warum wird nicht die Regulierungsbehörde gegeißelt, die gerade ohne jeden Protest die Grundgebühr für Telefon (kommunikative Grundversorgung, ja!) um 1,41 Euro erhöhen lässt – ungefähr der gleiche Betrag, der ab 2005 der Rundfunkgebühr zugeschlagen werden könnte?“

Für die Privatfunker mag die Geschichte des deutschen Rundfunks auf die Zeit vor und nach der Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Duopols im Jahre 1984 zusammenschnurren. Es sei jedoch daran erinnert, dass der bundesrepublikanische Rundfunk nach 1945 unter Anleitung der westlichen Alliierten aus guten Gründen die heutige Verfassung bekam. Nach den Erfahrungen im Faschismus sollten die Sender nie wieder von einem Regime instrumentalisiert werden können; der Rundfunk sollte frei sein von staatlicher, wirtschaftlicher oder privater Einflussnahme. Aus diesen Grundsätzen leitet sich seine Organisationsform ab, speist sich sein umfassender Programmauftrag: Information, Bildung und Unterhaltung für alle. „Genau aus diesem Grunde sollte Rundfunk durch ausreichende Gebühren aller Rundfunkteilnehmerinnen finanziert werden“, sagt Frank Werneke, stellvertretender ver.di Bundesvorsitzender.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks denn auch wiederholt bestätigt. Zugleich hat es 1994 in seinem „Gebührenurteil“ der bis dahin allzu offenen Einflussnahme der Politiker auf die Rundfunkgebühren einen Riegel vorgeschoben. Die damalige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestand praktischerweise aus Vertretern der Staatskanzleien sowie der Rechnungshöfe.

Mischfinanzierung

Sie war, wie die Richter urteilten, „ein bloßes Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz“, die trotz formaler Zuständigkeit der Landtage die wesentlichen Entscheidungen traf. In den Leitsätzen zum Urteil heißt es dagegen: „Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.“ Die Überprüfung des Finanzbedarfs dürfe sich nur darauf beziehen, ob sich die Programmentscheidungen von ARD und ZDF „im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.“ Wie die jüngsten Angriffe zeigen, „vergessen“ einzelne Landesfürsten – unabhängig von ihrer politischen Couleur – immer wieder die von ihnen selbst beschlossenen Grundlagen einer staatsfernen Festsetzung der Rundfunkgebühr. Steinbrück erwecke nicht den Eindruck, sagte der ARD-Vorsitzende Jobst Plog, als könne er die Empfehlung der KEF noch unvoreingenommen prüfen.

Um die Begehrlichkeiten der Politiker noch weiter einzudämmen, ließe sich aus gewerkschaftlicher Sicht die bisherige Praxis der Gebührenfestsetzung noch staatsferner gestalten: etwa durch ein rundfunkspezifisches Indexierungsverfahren für Gebühren. Eine Forderung, enthalten in einem Positionspapier des Medienfachbereiches von ver.di. „Für eine angemessene Weiterentwicklung der Rundfunkfinanzierung“. Darin wird zugleich für die Beibehaltung der Mischfinanzierung aus Gebühren und Werbeeinnahmen plädiert, „um die Rundfunkgebühr weiterhin sozialverträglich zu halten“. Diese Forderung war nicht immer unumstritten. Noch vor vier Jahren war ein anderer SPD-Spitzenpolitiker, der saarländische Ministerpräsident Reinhard Klimmt für die vollständige Abschaffung der Werbung bei ARD und ZDF eingetreten. Sein „Fernziel“, verkündete Klimmt Anfang 1999, sei ein ausschließlich gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Als Ausgleich, so argumentierte er, müssten allerdings die Rundfunkgebühren um „mindestens zehn Prozent“ erhöht werden.

Kein schlechter Vorschlag – wenigstens auf den ersten Blick. Ein werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sich – gestützt allein auf die Gebührenfinanzierung – ausschließlich um die Erfüllung seines Programmauftrags zu kümmern hätte? Der Zuschauern und Hörerinnen keine lästigen Werbeblöcke aufdrängte? Der es nicht nötig hätte, mit Sponsoring, Product Placement, Bartering und was es noch an ausgeklügelten Methoden zum Einbau von Werbebotschaften geben mag, ein paar Zusatzeinnahmen zu erzielen? Ein solcher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wäre eine angenehme, noch schärfer profilierte Alternative zu den kommerziellen Sendern, die aus existentiellen Gründen gezwungen sind, ihr Publikum mit immer gewiefteren Tricks an die Markenartikelhersteller zu verkaufen. Die Teilfinanzierung auch der öffentlich-Rechtlichen aus Werbung war von medienkritischen Zeitgenossen nicht umsonst als eine Art Sündenfall gegeißelt worden. Schließlich lieferte sie das Einfallstor für eine Programmpolitik, die sich weniger an Qualität als an Massenwirksamkeit, am Geschmack des gesellschaftlichen mainstream orientiert. Immerhin muss zur Ehrenrettung von ARD und ZDF angemerkt werden: zynische Auswüchse wie bei den Privaten, wo etwa die spezifischen Bedürfnisse der über 50jährigen ausgeblendet werden, weil sie keiner relevanten Werbezielgruppe angehören, gibt es bei ihnen nicht. Von Gerd Bacher, ehemaliger Generalintendant des Österreichischen Rundfunks, stammt der Satz: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Geld, um Programm zu machen. Privatfernsehen braucht Programm, um Geld zu machen.“

Werbung relativieren

Entsprechend gilt es, die tatsächliche Bedeutung der Werbung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu relativieren. Im Jahr 2001 etwa erzielten die ARD-Anstalten und das ZDF zusammen rund 615 Millionen Euro Werbeumsätze. Tendenz: fallend. Bescheidene Summen, gemessen an den gut acht Milliarden Euro, die die Privaten im selben Jahr – trotz einsetzender Rezession – scheffelten. Bedeutung hatte das System der Mischfinanzierung für die Öffentlich-Rechtlichen vor allem aus einem Grund: Die Werbemillionen schaffen ein klein wenig Unabhängigkeit gegenüber der Politik. Genauer: Gegenüber Politikern, die Verhandlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr zum Ablauf jeder Gebührenperiode als Faustpfand für irgendwelche medienpolitische Kuhhändel missbrauchen.

Nerviges Sponsoring

Die Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen eliminieren, dafür die Gebühren entsprechend anheben? Dieser jüngst auch wieder von VPRT-Präsident Doetz eingebrachte Vorschlag ist daher mit Vorsicht zu geniessen. Denn gerade in der Medienrezession spielt auch das Argument einer „sozialverträglichen“ Rundfunkgebühr eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wer einerseits Nullrunden oder Moratorien fordert, dürfte auf der anderen Seite kaum sprunghaften Gebührenerhöhungen als Ausgleich für entgangene Spotumsätze engagiert das Wort reden. Allein der Wegfall der Werbung würde nach Berechnungen der KEF eine Gebührenerhöhung um rund 1,50 Euro nötig machen. Anders liegt der Fall bei der von vielen Zuschauern als nervig empfundenen Sponsoring-Praxis von ARD und ZDF. Ein Verzicht darauf würde gerade mal neun Cent der Rundfunkgebühr ausmachen und wäre durchaus überlegenswert. Dabei kann die aktuelle Monatsgebühr von 16,15 Euro wohl kaum als unzumutbar hoch qualifiziert werden. Schliesslich kostet allein das Monatsabo einer überregionalen Tageszeitung beträchtlich mehr. Für die Lektüre der „Süddeutschen“ muss der Leser monatlich 28,90 Euro berappen. Der Abo-Sender „Premiere“ schockiert viele Kunden derzeit mit drastischen Preiserhöhungen von fast 70 Prozent: Wer das „Superpaket“ mal für etwa 28 Euro monatlich buchte, wird neuerdings mit 47,50 Euro zur Kasse gebeten. Da haben es die Liebhaber des „free TV“ doch besser: Erstes und ZDF, ARTE, 3sat, Phönix, KiKa, neun Dritte Programme und diverse Hörfunkprogramme – das dem deutschen TV-Publikum für den Gegenwert von zwei Kinokarten gelieferte Angebot kann sich sehen lassen. Und sozial Schwache wie Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind ohnehin von der Gebührenpflicht befreit. Die Gewerkschaften haben daher allen Grund, das bewährte duale System gegen die systematischen Attacken der Privatfunker und ihrer politischen Verbündeten zu verteidigen. Denn ein Gebührenstopp gefährdet aus ihrer Sicht perspektivisch nicht nur die Programmqualität, sondern auch Tausende von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und Jobmöglichkeiten freier Mitarbeiterinnen und Künstler.

Die Angriffe dürften in nächster Zeit zunehmen. Die VPRT-Beschwerde bei der EU-Kommission wegen angeblicher „Wettbewerbsverzerrungen“ durch die Öffentlich-Rechtlichen sowie die Klage des Verbandes beim Europäischen Gerichtshof haben dieselbe Stoßrichtung. Es geht darum, warnt ver.di-Bundesvorstand Frank Werneke, „die jetzige Aufgabenverteilung im dualen Rundfunksystem zu verändern, den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beschneiden und damit seinen Bestand und seine Entwicklung zu gefährden“. Was im einzelnen dahintersteckt, hat der VPRT dankenswerterweise bereits in seinem 1999 publizierten Strategiepapier „Medienordnung 2000 plus“ verraten. Angepeilt wurde da eine drastische Reduzierung des Programmvolumens von ARD und ZDF: Maximal ein bundesweites Drittes Programm wollte man der ARD zugestehen. ARTE und 3sat sollten fusioniert werden, auch die Existenz von Spartenkanälen wie KiKa und Phoenix ist den Privaten ein Dorn im Auge, und auch der ARD-Hörfunk sollte auf bundesweit jeweils höchstens zwei regionale Stationen geschrumpft werden.

Der gegenwärtige Kampf der Privaten gegen die öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten reiht sich ein in diese Tradition: Das öffentlich-rechtliche System soll von modernen Verbreitungswegen und damit von der Akzeptanz bei einem jüngeren Publikum abgeschnitten werden.

Attraktives Programm

Der Streit um den Kauf der Fußballrechte durch die ARD belegte einmal mehr beispielhaft die Heuchelei der kommerziellen Veranstalter: Gerade die Privaten, vor allem der mittlerweile zusammengebrochene Kirch-Konzern, hatten gemeinsam mit den Sportverbänden den Marktpreis für diese Rechte in horrende Höhen getrieben. Das Argument von SPD-Mann Steinbrück, ARD und ZDF hätten „nicht den Auftrag, die Finanzprobleme der Bundesliga und ihrer Rechtehändler zu lösen“, geht daher in die Irre. Umgekehrt werde ein Schuh daraus, konterte denn auch ARD-Vorsitzender Jobst Plog. Der öffentlich-rechtliche Auftrag verpflichte die Sender in Notzeiten um so mehr, dem breiten Publikum wie in der Vergangenheit ein attraktives Programm inklusive Bundesliga zu bieten. Und, an die Adresse von Steinbrück gerichtet: Wer allerdings grundsätzlich das Verschwinden von Sportereignissen im Bezahlfernsehen für die bessere Alternative halte, „sollte dies seinen Wählern auch deutlich sagen“.

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