Bremer Medienrat schließt Presse aus

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Eigentlich sollte es in der Sitzung des Bremer Medienrats, Kontrollgremium der Bremer Landesmedienanstalt (Brema), um Aufklärung gehen. Auf der Tagesordnung stand die Frage, wie es dazu kam, dass sich Cornelia Holsten, die Direktorin der Landesmedienanstalt und oberste Medien-Aufseherin, von einem privaten Sender einen Podcast schenken ließ. Das Kontrollgremium aus Vertreter*innen aller Bremer Bürger tagt grundsätzlich öffentlich. Doch hier wurde die Presse ausgeschlossen.

Der dju-Landesvorstand Niedersachsen-Bremen hat am 18. März in einem Offenen Brief an den Medienrat und den Senat, die Rechtsaufsicht der Brema, gegen diesen Ausschluss protestiert. Senatssprecher Christian Dohle erklärte jetzt in einem Telefonat mit der dju-Landessprecherin Annette Rose, der Senat werde sich mit dem Protest befassen. Er verteidigte den Beschluss des Medienrats. Es habe sich bei der Podcast-Diskussion um eine Personalangelegenheit gehandelt zur Frage, „ob man Frau Holsten das Fell über die Ohren zieht“. Personalangelegenheiten seien vertraulich zu behandeln. Auch die Direktorin gehöre zum Personal.

Humorlos…

In der Medienratssitzung vom 12. März sollte für die Öffentlichkeit geklärt werden, ob Cornelia Holsten bei Annahme des Podcast-Geschenks in einem Interessenkonflikt war und gegen ihre Aufgaben als Medien-Aufseherin verstieß. Sie selbst hatte den Podcast nach nur zwei Folgen wieder eingestellt, weil ihre Plauderei mit sogenannten Influencern als seicht und distanzlos kritisiert worden war. Holsten erklärte dazu, sie habe eine leichte spielerische Darstellungsform ausprobieren wollen. Humor und Ironie seien aber nicht erkannt worden.

Eine weitere öffentliche Diskussion wollte sie vermeiden. Während der Sitzung des Medienrats hatte sie den Justiziar der Brema an ihrer Seite. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann laut Satzung der Bremer Landesmedienanstalt nur von der Mehrheit aller 30 Medienratsmitglieder beschlossen werden. Es waren aber nur 21 anwesend. Die Erörterung von Personalangelegenheiten und Betriebsgeheimnissen findet dagegen immer nichtöffentlich statt. Für die Feststellung, ob es sich um eine solche Angelegenheit handelt, reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden aus.

… und hitzig

Laut Medienberichten soll der Brema-Justiziar den ehrenamtlichen Kontrolleur*innen erläutert haben, es gehe im Fall seiner Vorgesetzten um Geschäftsgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte, die den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen. Eine hitzige Diskussion im Gremium war die Folge, in der Medienräte beleidigt wurden, die das kritisch hinterfragten. Neun der 21 anwesenden Medienräte waren für Transparenz, darunter auch die Vertreterin der dju. Sie wurden überstimmt.

Nach stundenlanger Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit stellte der Medienrat laut Presseberichten dann fest, dass mit dem Podcast der Direktorin alles rechtens gelaufen sei.

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