Für Gesetzgeber dennoch Handlunsgbedarf
Der Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung Mitte März in Bonn das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben“, so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums. Nach Auffassung der Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in Redaktionen zu begründen.
Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde jedoch verfassungsrechtlich offengelassen. „Wir bedauern, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu dieser juristischen Konstruktion im ‚Cicero‘-Verfahren nicht weiter geäußert hat.
Hätte das Gericht diese für verfassungswidrig erklärt, könnten die Strafverfolgungsbehörden mit dem Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat grundsätzlich keine Redaktionen mehr durchsuchen“, betonte von Bismarck. Hier gebe es für den Gesetzgeber noch dringenden Handlungsbedarf. Der Presserat empfiehlt der Bundesregierung, sich den Vorschlägen der Oppositionsparteien sowie der Journalisten- und Verlegerverbände anzuschließen, Journalisten von der Beihilfe zum Geheimnisverrat auszunehmen.