CinemaxX Mannheim: Unverhofft kommt oft

oder wie die Adecco Outsourcing GmbH zu einem Betriebsrat kommt

Damit hatte die Adecco Outsourcing GmbH sicher nicht gerechnet: Kaum hatte der Hamburger „Personaldienstleiter“ den größten Teil der Belegschaft des CinemaxX Mannheim übernommen, stand auch schon die erste Betriebsversammlung unter Federführung der IG Medien ins Haus.

Der Grund dafür: Beschäftigte des Hamburger Kinomultis Flebbe waren auf die Gewerkschaft zugegangen und baten um Unterstützung bei der Wahl eines Betriebsrates. Bald darauf wurde der Betriebsleitung des Mannheimer Kinos eine Einladung zu einer Betriebsversammlung übergeben. Es sollte ein Wahlvorstand gewählt werden. Von den Beschäftigten des Cinemaxx in Mannheim. Doch es sollte anders kommen. Statt die Einladung der IG Medien auszuhängen, wurde flugs eine Mitarbeiterversammlung durch die Geschäftsleitung anberaumt. Mit Anwesenheitspflicht wegen der Wichtigkeit des Themas. Drei Tage später, am 28. Februar, wurde der staunenden Belegschaft eröffnet, dass 48 Beschäftigte ab 1. März bei der Firma Adecco arbeiten werden.

Mit der geplanten Betriebsratswahl habe das aber nichts zu tun – es spräche auch nichts gegen eine Arbeitnehmervertretung bei Adecco. Und – oh Wunder – trotz der Absicht, Kosten zu sparen, würden die Stundenlöhne um DM 1 angehoben – wohl in der Hoffnung, diese Beruhigungspille würde eine Betriebsratswahl überflüssig machen. Doch die Rechnung ging nicht auf. Am 4. März fand wie geplant die Betriebsversammlung statt – unter der Schirmherrschaft der Firma Adecco, die nicht recht wusste, wie ihr geschah. Die Geschäftsführung des Personaldienstleiters war sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht: Die Erhöhung der Löhne sollte den Beschäftigten signalisieren, dass eigentlich alles besser wird, im Übrigen komme man überall im Lande ohne Betriebsräte aus und regle alles einvernehmlich zum Wohle der Belegschaft – aber man werde sich selbstverständlich nicht dem Wunsch einer Belegschaft nach kollektiver Interessensvertretung widersetzen, wenn es denn sein müsse … Es musste sein. Der Firma Adecco blieb auch gar nichts anderes übrig. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht nun einmal die Wahl von Betriebsräten vor. Mittlerweile hat der Wahlvorstand seine Hausaufgaben gemacht – der Wahltermin steht auch schon fest: Der 29. April 2000. Wenn der Betriebsrat erst gewählt ist, wird die Firma Adecco noch mehr staunen. Dann nämlich stehen Haustarifverhandlungen an, bei denen es nicht nur darum gehen wird, den um DM 1,- erhöhten Stundenlohn tarifvertraglich festzuschreiben. Wie gesagt: Unverhofft kommt oft.


  • Einhart Klucke ist der zuständige IG-Medien-Bezirkssekretär in Mannheim/Heidelberg
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Eine pressefeindliche Partei

Einschüchterung, Schikane und körperliche Gewalt: Die dju in ver.di dokumentiert einen massiven Anstieg von Angriffen und Behinderung von Journalist*innen im AfD-Wahlkampf Sachsen-Anhalt. Dort gab es allein in den vergangenen drei Wochen 25 pressefeindliche Vorfälle. ver.di kritisiert auch das Verhalten der Polizei.
mehr »

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »