„Das Gesetz hilft der Pressefreiheit“

Interview mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts

Gut zwölf Jahre nach einer Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht soll beim Zeugnisverweigerungsrecht für Medienmitarbeiter die Unterscheidung zwischen selbst erarbeitetem Material und Unterlagen Dritter aufgegeben werden. Warum mussten wir so lange warten, bis eine unserer uralten Forderungen endlich erfüllt wird?

Herta Däubler-Gmelin:Schlichtweg, weil in den letzten 16 Jahren die Mehrheiten dafür nicht zu bekommen waren. Vorschläge haben wir ja genug gemacht – nur durchsetzen konnten wir sie gegen die Union/FDP nicht. Ich bin gespannt, ob beide Parteien im Bundestag für unseren Gesetzentwurf stimmen werden.

Ist der vorliegende Referentenentwurf aus Ihrem Ministerium innerhalb der Regierungskoalition zwischen SPD und Grünen so abgesprochen, dass dem Gesetz eine Mehrheit im Bundestag sicher ist?

Däubler-Gmelin: Ja.

Rechnen Sie damit, dass auch die FDP zustimmt, die einen ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt hat?

Däubler-Gmelin: Das hoffe ich. Sie werden bemerkt haben, dass unser Gesetz besser ist – nicht nur technisch, sondern auch, weil wir den ewig langen Ausnahmekatalog der FDP vermeiden und Journalisten nur dann zur Auskunft verpflichten, wenn das zur konkreten Aufklärung eines Verbrechens, also einer Straftat notwendig ist, auf die eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis steht.

Der Referentenentwurf ist – bis auf einen oder zwei Punkte – von allen Betroffenen, also den Journalistengewerkschaften und den Verlegerverbänden sowie dem Deutschen Presserat befürwortet worden. Das kommt selten vor – gibt es nicht meistens Kritik der Interessengruppen an Gesetzesentwürfen?

Däubler-Gmelin: Natürlich freue ich mich über diese Zustimmung. Das Gesetz hilft der Pressefreiheit, aber sichert zugleich, dass schwere Straftaten auch verfolgt und aufgeklärt werden können. Ich glaube, dieser schwierige Balanceakt ist geglückt.

Nun zu unserem einzigen Einwand. Wir meinen, das erweiterte Beschlagnahmeverbot könne unterlaufen werden, wenn einem Journalisten die Verstrickung in eine Straftat angehängt wird. Sind Sie bereit, diese Kritik aufzunehmen und den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu verändern?

Däubler-Gmelin: Selbstverständlich nehmen wir Ihre Überlegung auf. Allerdings ist klar, dass unser Gesetz „Anhängen“ nicht zulässt. Es muss schon ein richtiger, echter Verdacht auf Beteiligung des Journalisten an der Straftat bestehen. Auch dann darf eine Beschlagnahme nur dann erfolgen, wenn sie unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und die Sachaufklärung auf andere Weise nicht möglich ist. Also auch hier: doppelte und dreifache Sicherungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Außerdem stört uns, dass schon ein einfacher Tatverdacht ausreichen soll, um den Ausnahmetatbestand zuzulassen. Folgen Sie unserer Anregung, die Schwelle – wenn überhaupt – wenigstens erst beim dringenden Tatverdacht anzusetzen?

Däubler-Gmelin: Ich denke, diese Anregung sollten Sie noch einmal genau überdenken. Es geht um die Aufklärung schwerster Straftaten unter klarer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und unter Beachtung der Pressefreiheit. Nur in diesen Fällen ist Beschlagnahme selbstrecherchierten Materials zulässig. Würde man Ihre zusätzliche Schwelle einbauen, dann läge sie weit höher als Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens. Das würde zu grotesken Ergebnissen führen.

Bereitet die Bundesregierung weitere Gesetze vor, die die Medien betreffen?

Däubler-Gmelin: Wir müssen das Urheberrecht u.a. an die neue Medienwirklichkeit anpassen. Da gibt es im nächsten Jahr noch viel zu tun – auch auf europäischer Ebene.

Frau Däubler-Gmelin, wie bewerten Sie die Rolle der deutschen Medien in den Spenden-, Konten-, Schwarzgeld- und Schmiergeldaffären im Umfeld der Unionsparteien?

Däubler-Gmelin: Sie nehmen eine sehr wichtige Rolle wahr. Mich wundert allerdings, dass die Union diese unglaublichen Gesetzesverstöße so lange unter dem Deckel halten konnte und dass niemand davon früher gewusst hat.

Es ist von „Treibjagd“ (Manfred Kanther) und „Hetzjagd“ (Helmut Kohl) gesprochen worden. Erleben Sie uns Journalisten auch als Treiber, Hetzer und Jäger?

Däubler-Gmelin: Diese Vorwürfe sind gerade in diesen Fällen absurd. Da machen sich wieder einmal Täter zu Opfern. Dass heute – das betrifft allerdings ganz andere Fälle – auch der Schutz der Privatsphäre vor manchen Medien von steigender Bedeutung ist, das wissen Sie auch.


  • Für „M“ sprach Helmut Lölhöffel mit Herta Däubler-Gmelin
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »