Datensammler noch unterwegs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. April die EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie ist nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar, war die klare Ansage. Da verwundert es schon, wenn die deutsche Regierung weiter zaudert, dieses Thema endlich ad acta zu legen.

Vor allem aus den Reihen der CDU, etwa vom hessischen Innenminister Peter Beuth, wird nach wie vor auf eine baldige „Neuregelung der Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat“ in Deutschland gepocht. Die Scharfmacher und unbelehrbaren Datensammler sind also noch unterwegs! Deshalb gilt es nicht müde zu werden, die große Koalition aufzufordern, ihre Pläne zur Wiedereinführung der Datenspeicherung fallen zu lassen. „Auch eine Speicherung mit verkürzten Aufbewahrungsfristen und ein Datenzugriff mit Richtervorbehalt stellten einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit und andere Grundrechte dar“, mahnt Reporter ohne Grenzen. Zudem gefährdet jedwede Speicherung von Verbindungsdaten den Informantenschutz. Sie schreckt jene ab, die sich mit Informationen über Missstände an die Medien wenden und behindert damit die Presse in ihrer Wächterfunktion.

Leider ließ auch der EuGH, wie schon zuvor das Bundesverfassungsgericht eine Speicher-Tür offen. Der massive Eingriff in die Grundrechte müsse sich auf das „absolut Notwendige“ beschränken, heißt es im Urteil. Eine klare Definition sieht anders aus! Das ist eher ein Einfallstor für jene, die trotz NSA-Skandal nichts dazu gelernt haben. So verwundert es an dieser Stelle nicht, wenn aus der schwarz-roten Koalition zu hören ist, dass sie dieses heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl doch lieber nicht noch einmal anfassen möchte. Könnte ja Stimmen kosten! Sie wolle aber dann erneut aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlege.

Naja, vielleicht bringt der Big Brother Awards einen Erkenntnisgewinn. Der von Datenschützern seit dem Jahr 2000 verliehene Preis ging 2014 an das Bundeskanzleramt für seine Verstrickungen in den NSA-Überwachungsskandal. Diese hätten vor allem darin bestanden, es sträflich unterlassen zu haben, die Bürger vor Ausforschung zu schützen, so die Begründung. Den erstmals verliehenen Positivpreis erhielt Edward Snowden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »