Datensammler noch unterwegs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. April die EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie ist nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar, war die klare Ansage. Da verwundert es schon, wenn die deutsche Regierung weiter zaudert, dieses Thema endlich ad acta zu legen.

Vor allem aus den Reihen der CDU, etwa vom hessischen Innenminister Peter Beuth, wird nach wie vor auf eine baldige „Neuregelung der Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat“ in Deutschland gepocht. Die Scharfmacher und unbelehrbaren Datensammler sind also noch unterwegs! Deshalb gilt es nicht müde zu werden, die große Koalition aufzufordern, ihre Pläne zur Wiedereinführung der Datenspeicherung fallen zu lassen. „Auch eine Speicherung mit verkürzten Aufbewahrungsfristen und ein Datenzugriff mit Richtervorbehalt stellten einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit und andere Grundrechte dar“, mahnt Reporter ohne Grenzen. Zudem gefährdet jedwede Speicherung von Verbindungsdaten den Informantenschutz. Sie schreckt jene ab, die sich mit Informationen über Missstände an die Medien wenden und behindert damit die Presse in ihrer Wächterfunktion.

Leider ließ auch der EuGH, wie schon zuvor das Bundesverfassungsgericht eine Speicher-Tür offen. Der massive Eingriff in die Grundrechte müsse sich auf das „absolut Notwendige“ beschränken, heißt es im Urteil. Eine klare Definition sieht anders aus! Das ist eher ein Einfallstor für jene, die trotz NSA-Skandal nichts dazu gelernt haben. So verwundert es an dieser Stelle nicht, wenn aus der schwarz-roten Koalition zu hören ist, dass sie dieses heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl doch lieber nicht noch einmal anfassen möchte. Könnte ja Stimmen kosten! Sie wolle aber dann erneut aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlege.

Naja, vielleicht bringt der Big Brother Awards einen Erkenntnisgewinn. Der von Datenschützern seit dem Jahr 2000 verliehene Preis ging 2014 an das Bundeskanzleramt für seine Verstrickungen in den NSA-Überwachungsskandal. Diese hätten vor allem darin bestanden, es sträflich unterlassen zu haben, die Bürger vor Ausforschung zu schützen, so die Begründung. Den erstmals verliehenen Positivpreis erhielt Edward Snowden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »

Mehrsprachig gegen Desinformation

Die Organisation der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) hat einen Forderungskatalog vorgelegt, mit dem Desinformation wirksamer bekämpft werden kann. Schwerpunkt ist dabei unter anderem der Ausbau mehrsprachiger öffentlich-rechtlicher Angebote. Verlässliche Informationen dürften nicht nur auf Deutsch zugänglich sein, so NdM.
mehr »

Freies Radio im Visier der Rechten

Im Entwurf des Wahlprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt wird unter Anderem die Streichung der finanziellen Förderung des Freien Radios Corax aus Halle gefordert. Der Sender sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit.
mehr »