Datensammler noch unterwegs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. April die EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie ist nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar, war die klare Ansage. Da verwundert es schon, wenn die deutsche Regierung weiter zaudert, dieses Thema endlich ad acta zu legen.

Vor allem aus den Reihen der CDU, etwa vom hessischen Innenminister Peter Beuth, wird nach wie vor auf eine baldige „Neuregelung der Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat“ in Deutschland gepocht. Die Scharfmacher und unbelehrbaren Datensammler sind also noch unterwegs! Deshalb gilt es nicht müde zu werden, die große Koalition aufzufordern, ihre Pläne zur Wiedereinführung der Datenspeicherung fallen zu lassen. „Auch eine Speicherung mit verkürzten Aufbewahrungsfristen und ein Datenzugriff mit Richtervorbehalt stellten einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit und andere Grundrechte dar“, mahnt Reporter ohne Grenzen. Zudem gefährdet jedwede Speicherung von Verbindungsdaten den Informantenschutz. Sie schreckt jene ab, die sich mit Informationen über Missstände an die Medien wenden und behindert damit die Presse in ihrer Wächterfunktion.

Leider ließ auch der EuGH, wie schon zuvor das Bundesverfassungsgericht eine Speicher-Tür offen. Der massive Eingriff in die Grundrechte müsse sich auf das „absolut Notwendige“ beschränken, heißt es im Urteil. Eine klare Definition sieht anders aus! Das ist eher ein Einfallstor für jene, die trotz NSA-Skandal nichts dazu gelernt haben. So verwundert es an dieser Stelle nicht, wenn aus der schwarz-roten Koalition zu hören ist, dass sie dieses heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl doch lieber nicht noch einmal anfassen möchte. Könnte ja Stimmen kosten! Sie wolle aber dann erneut aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlege.

Naja, vielleicht bringt der Big Brother Awards einen Erkenntnisgewinn. Der von Datenschützern seit dem Jahr 2000 verliehene Preis ging 2014 an das Bundeskanzleramt für seine Verstrickungen in den NSA-Überwachungsskandal. Diese hätten vor allem darin bestanden, es sträflich unterlassen zu haben, die Bürger vor Ausforschung zu schützen, so die Begründung. Den erstmals verliehenen Positivpreis erhielt Edward Snowden.

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