Ein kalkulierter Verstoß

Zeitungsverleger ließ Gewerkschaftssekretär von der Polizei entfernen

Verleger lassen sich manchmal ungewöhnliche Maßnahmen einfallen, um mit ihren Belegschaften ins Gespräch zu kommen. Da kann es passieren, dass der Gewerkschaftssekretär mit der Polizei von der Betriebsversammlung abgeführt wird. Eine äußerst eigenwillige Interpretation des Hausrechts, geschehen im sonst eher beschaulichen Münster.

Seit mehr als zwei Jahren hatte sich der Arbeitgeber auf den Betriebsversammlungen der MD-Zeitungsvertriebs-Gesellschaft (MD) nicht mehr blicken lassen. Schließlich ist der Chef ein vielbeschäftigter Mann. Er tut gute Werke als Rotarier, bekleidet wichtige Funktionen im Landesverband NRW und Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger. Und er gibt in Dortmund die „Ruhr-Nachrichten“ und in Münster die „Münstersche Zeitung“ heraus, zu der gehört auch MD. Aber an einem kalten Freitagabend im Februar nahm Lambert Lensing-Wolff dann doch die beschwerliche Fahrt von Dortmund nach Münster auf sich, und erschien mit zwei leitenden Angestellten in seiner Druckerei und Zeitungsvertriebs-Gesellschaft. Aus seiner Sicht schien bei MD einiges zu sehr aus dem Ruder zu laufen. Etliche Kollegen hatten sich durch Gerichtsverfahren eine tarifgerechte Bezahlung zumindest nach dem Groß- und Außenhandelstarif erstritten. Der viel bessere Drucktarifvertrag wird bei MD sowieso nicht angewendet. Außerdem drohte der rührige Betriebsrat mit „Folterwerkzeugen“ wie einer kostenträchtigen Einigungsstelle.

Aber einer störte den ungebremsten Gedankenaustausch zwischen Verleger und Belegschaft: Der ver.di-Gewerkschaftssekretär Michael Schulenberg, der auch zur Betriebsversammlung erschienen war. „Er reagierte schon unwirsch, als ich ihn begrüßen wollte, verwehrte mir einen Sitzplatz und schob demonstrativ meinen Stuhl in die Ecke, wobei er mir erklärte, ich sei nicht eingeladen, nicht erwünscht und solle doch wieder gehen“, erinnert sich Schulenberg. Schließlich versucht er den Gewerkschafter sogar mit dem Arm raus zu drängen. Umstimmen lässt sich der Verlegerspross auch nicht durch Schulenbergs Hinweis auf die Rechtslage, wonach seine Teilnahme 1. völlig rechtens sei und 2. das Hausrecht während der Betriebsversammlung beim Betriebsrat liege. Schulenberg blieb und beteiligte sich sogar an der Betriebsversammlung. Irritiert von so viel gewerkschaftlichem Beharrungsvermögen lässt Lensing-Wolff die Polizei kommen. Nach einer kurzen Diskussion über das Hausrecht wird Schulenberg – rechts und links einen Polizeibeamten an der Seite – aus dem Versammlungsraum geleitet und vom Verlagsgelände entfernt.

„Die Handschellen wollte ich mir dann doch ersparen“, meinte Schulenberg sichtlich geschockt hinterher und fügte sarkastisch hinzu: „Immerhin hat mich Herr Lensing-Wolff nicht noch wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.“ Inzwischen hat ver.di erfolgreich beim Arbeitsgericht Münster eine einstweilige Verfügung beantragt, um das rechtlich eigentlich unstrittige Zutrittsrecht ihres Sekretärs zu Betriebsversammlungen bei MD zu sichern.

Für Peter Hunke, ebenfalls Gewerkschaftssekretär bei ver.di, ist der Hintergrund der Aktion klar: „Der Verleger will unmittelbar vor der Betriebsratswahl seine Belegschaft (88 Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten) gegen den jetzt amtierenden Betriebsrat aufwiegeln. Denn der hat eine konsequente Interessenvertretung gemacht und für die Anwendung eines Tarifvertrages gesorgt. Das passt Lensing-Wolff nicht. Der will lieber, dass dort weiterhin Kollegen bei Stundenlöhnen von etwa 11,50 DM nachts arbeiten, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Rechtsverstoß von ihm war kalkuliert.“

Eine Belegschaftsinformation des Verlegers vom 20. Februar diesen Jahres zeigt, dass der ver.di-Sekretär mit dieser Vermutung ganz richtig liegt, denn da wird munter gegen den jetzigen Betriebsrat polemisiert. Der Betriebsrat sei „inkompetent“, erzählte Lensing-Wolff der Belegschaft, nachdem die Betriebsversammlung wegen des Polizeieinsatz abgebrochen worden war, er habe auch schon in anderen Firmen dafür gesorgt, dass ein Betriebsrat nach seiner Facon installiert werde. Hinsichtlich des Polizeieinsatzes zeigt Lensing-Wolff keine Reue: „Jeder von Ihnen hätte genauso gehandelt, sollte sich einmal ein Gast in Ihrem Hause daneben benehmen. Von meinem Hausrecht … werde ich auch in Zukunft Gebrauch machen.“

Beim Termin vor dem Arbeitsgericht erschien kein Vertreter des Verlages.

Gnädig hat Lensing-Wolff jun. vorher aber noch mitteilen lassen, dass er „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ die Anwesenheit eines Gewerkschaftsvertreters bei der nächsten Betriebsversammlung „dulden werde“.

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