Eine Brücke zwischen jung und alt

Verbindliche Zusagen für Altersversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einlösen

In der Auseinandersetzung um die Altersversorgung der rund 25.000 festangestellt Beschäftigten in den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht viel auf dem Spiel: „Es geht darum, dass verbindliche Renten-Zusagen eingelöst werden, auf die die Kolleginnen und Kollegen sich verlassen. Und es geht darum, eine Brücke zwischen den Jungen und Älteren zu bauen: Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen”, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel zu den derzeit laufenden Gesprächen.

Etwa die Hälfte der in den zwölf Sendern Beschäftigten sei über den sogenannten Versorgungstarifvertrag (VTV) abgesichert. Durch die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre sei aber damit zu rechnen, dass immer weniger Beschäftigte tatsächlich bis dahin arbeiten könnten. Dies sei beim VTV in der bisherigen Fassung ein Problem, denn die VTV-Rente falle mit jedem Jahr, um das sie vorgezogen werde, um 10 bis 15 Prozent niedriger aus. Die Sender wollen den Vertrag zudem Ende 2015 auslaufen lassen.
Ein zukünftiges Altersversorgungssystem könne über den Abschluss eines neuen Beitragsorientierten Tarifvertrags für die Altersversorgung (BTVA) für zukünftig Beschäftigte erreicht werden: „Es gibt keinen Grund, der es rechtfertigen würde, in verbindlich Zugesagtes einzugreifen oder der kommenden Generation grade angesichts der sinkenden Bedeutung der gesetzlichen Rente Sicherheit vorzuenthalten. Für zukünftige Beschäftigte ziehen wir daher die Konsequenz: Kein schönes Versprechen mehr, einzulösen erst in ferner Zukunft, sondern handfeste Beiträge jetzt und heute in ihre Rentenversicherung, das schafft der neue BTVA”, forderte von Fintel.
Der Kommission zur Erhebung des Finanzbedarfs (KEF) und den Rechnungshöfen sei die Altersversorgung schon lange ein Dorn im Auge. Dabei werde zu Unrecht die bereits mehrfach aus jeweils guten Gründen veränderte Altersversorgung in den Sendeanstalten mit der im öffentlichen Dienst verglichen. Die von der KEF und den Sendern geforderte „Deckelung” von Rentenerhöhungen bei einem Prozent werde abgelehnt: „Die Renten müssen entsprechend den Gehältern steigen, das werden wir in den Verhandlungen im kommenden Jahr über Gehälter und Honorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ganz deutlich machen. Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht abgekoppelt werden von der Gehaltsentwicklung, sonst wäre dies eine schleichende Entwertung der Rente, gegen die sich jemand im Ruhestand nicht mehr wehren kann. Das fordert die Solidarität der jetzt aktiv Beschäftigten. Wer die Rentensteigerungen deckeln, berechtigte Lohn- und Honorarsteigerungen blockieren und die Qualität der künftigen betrieblichen Altersversorgung entwerten will, wird massive Konflikte entfachen”, kündigte von Fintel an.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

dju: Journalistischen Schutz verteidigen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf senkt die Hürden für die Überwachung journalistischer Kommunikation und schwächt zugleich die Kontrolle der Nachrichtendienste.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »

Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.
mehr »