Einheitliche Regeln für mehr Kontrolle bei ARD und ZDF

Foto: ARD/Wikimedia: Bodow, Andreas Praefcke Montage: Petra Dreßler

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich auf einheitliche Regeln zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei ARD und ZDF verständigt. „Die Aufbereitung der Vorkommnisse beim RBB und in anderen Rundfunkanstalten hat uns gezeigt, dass die einzelnen Häuser in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht sehr unterschiedlich aufgestellt sind“, erklärten die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und der sächsische Medienstaatsminister Oliver Schenk (CDU) am Donnerstag in Mainz.

Die Reformdiskussion war durch die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) befeuert worden, bei der es unter anderem um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung geht. Als Konsequenz aus den Vorgängen beim RBB hatten die Intendantinnen und Intendanten der ARD im November einen gemeinsamen Compliance-Leitfaden beschlossen. Dieser definiert Mindeststandards, darunter Führungsgrundsätze und einen Verhaltenskodex.

Die von der Rundfunkkommission geplanten Neuregelungen sollen laut Mitteilung für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Sie basieren auf einem dem epd vorliegenden Papier, das unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet wurde. Darin wird vorgeschlagen, den Paragrafen 31 des Medienstaatsvertrags mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ um Unterparagrafen zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen. Ein wirksames Compliance-Management-System könnte damit verpflichtend werden. Die Regelungsentwürfe würden ab dem 19. Dezember auf der Website der Kommission bereitgestellt und könnten bis zum 31. Januar 2023 kommentiert werden, heißt es in der Mitteilung.

„Mit den nun entwickelten Regelungen schaffen wir eine einheitliche Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den genannten Bereichen“, erklärte der baden-württembergische Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet (Grüne). „Das macht weitere konsequente Maßnahmen der Anstalten nicht entbehrlich, sondern bildet vielmehr eine Grundlage, auf der weitergehende Schritte erfolgen können und auch müssen.“

Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Raab bekräftigte, dass sich die Rundfunkkommission im Januar zu einer Klausurtagung treffen werde. Dabei würden sich die Medienpolitiker zu den „grundlegenden Fragestellungen“ bei der weiteren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks austauschen.

 

 

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