Fotografen können vom Kunsthandel profitieren

Regelung greift aber erst ab 400 Euro Erlös pro Foto

Erstmals können in Deutschland auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des sogenannten Folgerechts (§ 26 Urheberrechtsgesetz) beschlossen und damit eine EU-Richtlinie von 2001 verspätet in nationales Recht umgesetzt.


Insgesamt werden durch diese Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards in Deutschland allerdings verschlechtert. Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50.000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12.500 Euro gekappt.

Verlängerte Befristung

Hierbei sind Justizministerin Zypries und die Bundesregierung noch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen – zuungunsten der Urheber. Dies gilt insbesondere für den Schwellenwert, ab dem überhaupt eine Folgerechtsvergütung vom Kunsthandel gezahlt werden muss. Diese lag bisher bei einem Verkaufspreis von 50 Euro. Die Bundesregierung wollte den Wert auf 1000 Euro anheben. Der Bundestag lehnte dies ab und setzte den Wert auf 400 Euro fest.
In das vom Bundestag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ wurde kurzfristig außerdem eine Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG vom 31.12.2006 auf den 31.12.2008 integriert. Dieser Paragraf ermöglicht es Bildungseinrichtungen, Teile von Werken oder Werke geringen Umfangs sowie einzelne Zeitschriftenbeiträge für Unterrichts- oder Forschungszwecke in Intranets zugänglich zu machen – gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Verwertungsgesellschaften.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »