Fotografen können vom Kunsthandel profitieren

Regelung greift aber erst ab 400 Euro Erlös pro Foto

Erstmals können in Deutschland auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des sogenannten Folgerechts (§ 26 Urheberrechtsgesetz) beschlossen und damit eine EU-Richtlinie von 2001 verspätet in nationales Recht umgesetzt.


Insgesamt werden durch diese Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards in Deutschland allerdings verschlechtert. Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50.000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12.500 Euro gekappt.

Verlängerte Befristung

Hierbei sind Justizministerin Zypries und die Bundesregierung noch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen – zuungunsten der Urheber. Dies gilt insbesondere für den Schwellenwert, ab dem überhaupt eine Folgerechtsvergütung vom Kunsthandel gezahlt werden muss. Diese lag bisher bei einem Verkaufspreis von 50 Euro. Die Bundesregierung wollte den Wert auf 1000 Euro anheben. Der Bundestag lehnte dies ab und setzte den Wert auf 400 Euro fest.
In das vom Bundestag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ wurde kurzfristig außerdem eine Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG vom 31.12.2006 auf den 31.12.2008 integriert. Dieser Paragraf ermöglicht es Bildungseinrichtungen, Teile von Werken oder Werke geringen Umfangs sowie einzelne Zeitschriftenbeiträge für Unterrichts- oder Forschungszwecke in Intranets zugänglich zu machen – gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Verwertungsgesellschaften.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »

Der Rotstift beim Kinderfernsehen

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »