Fotografen können vom Kunsthandel profitieren

Regelung greift aber erst ab 400 Euro Erlös pro Foto

Erstmals können in Deutschland auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des sogenannten Folgerechts (§ 26 Urheberrechtsgesetz) beschlossen und damit eine EU-Richtlinie von 2001 verspätet in nationales Recht umgesetzt.


Insgesamt werden durch diese Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards in Deutschland allerdings verschlechtert. Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50.000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12.500 Euro gekappt.

Verlängerte Befristung

Hierbei sind Justizministerin Zypries und die Bundesregierung noch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen – zuungunsten der Urheber. Dies gilt insbesondere für den Schwellenwert, ab dem überhaupt eine Folgerechtsvergütung vom Kunsthandel gezahlt werden muss. Diese lag bisher bei einem Verkaufspreis von 50 Euro. Die Bundesregierung wollte den Wert auf 1000 Euro anheben. Der Bundestag lehnte dies ab und setzte den Wert auf 400 Euro fest.
In das vom Bundestag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ wurde kurzfristig außerdem eine Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG vom 31.12.2006 auf den 31.12.2008 integriert. Dieser Paragraf ermöglicht es Bildungseinrichtungen, Teile von Werken oder Werke geringen Umfangs sowie einzelne Zeitschriftenbeiträge für Unterrichts- oder Forschungszwecke in Intranets zugänglich zu machen – gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Verwertungsgesellschaften.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »

Mehrsprachig gegen Desinformation

Die Organisation der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) hat einen Forderungskatalog vorgelegt, mit dem Desinformation wirksamer bekämpft werden kann. Schwerpunkt ist dabei unter anderem der Ausbau mehrsprachiger öffentlich-rechtlicher Angebote. Verlässliche Informationen dürften nicht nur auf Deutsch zugänglich sein, so NdM.
mehr »

Freies Radio im Visier der Rechten

Im Entwurf des Wahlprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt wird unter Anderem die Streichung der finanziellen Förderung des Freien Radios Corax aus Halle gefordert. Der Sender sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit.
mehr »