Fotografen können vom Kunsthandel profitieren

Regelung greift aber erst ab 400 Euro Erlös pro Foto

Erstmals können in Deutschland auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des sogenannten Folgerechts (§ 26 Urheberrechtsgesetz) beschlossen und damit eine EU-Richtlinie von 2001 verspätet in nationales Recht umgesetzt.


Insgesamt werden durch diese Harmonisierung des Urheberrechts in der EU die Standards in Deutschland allerdings verschlechtert. Erhielten bildende Künstler bisher 5 Prozent des Verkaufserlöses ihrer Werke, so ist die Folgerechtsvergütung nunmehr in fünf Tranchen je nach Verkaufspreis gestaffelt und liegt zwischen 5 (bei bis zu 50.000 Euro) und 0,25 Prozent. Außerdem wird der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung bei 12.500 Euro gekappt.

Verlängerte Befristung

Hierbei sind Justizministerin Zypries und die Bundesregierung noch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen – zuungunsten der Urheber. Dies gilt insbesondere für den Schwellenwert, ab dem überhaupt eine Folgerechtsvergütung vom Kunsthandel gezahlt werden muss. Diese lag bisher bei einem Verkaufspreis von 50 Euro. Die Bundesregierung wollte den Wert auf 1000 Euro anheben. Der Bundestag lehnte dies ab und setzte den Wert auf 400 Euro fest.
In das vom Bundestag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ wurde kurzfristig außerdem eine Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG vom 31.12.2006 auf den 31.12.2008 integriert. Dieser Paragraf ermöglicht es Bildungseinrichtungen, Teile von Werken oder Werke geringen Umfangs sowie einzelne Zeitschriftenbeiträge für Unterrichts- oder Forschungszwecke in Intranets zugänglich zu machen – gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Verwertungsgesellschaften.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »

KI: Menschen wollen Regeln

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland sorgen sich einer Umfrage zufolge um die Glaubwürdigkeit der Medien, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist. 90 Prozent der Befragten fordern dazu klare Regeln und Kennzeichnungen. Dies ergab eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie der Medienanstalten. Für die repräsentative Erhebung "Transparenz-Check. Wahrnehmung von KI-Journalismus" wurden online 3.013 Internetnutzer*innen befragt.
mehr »

„PR-Puppen“ proben den Aufstand 

Kreative, die der Tech-Konzern OpenAI (ChatGPT, DALL-E) zu einem geschlossenen Produkttest eingeladen hatte, leakten den Testzugang kürzlich und griffen OpenAI in einem Protestschreiben öffentlich an. Sie warfen dem Unternehmen u.a. vor, sie für Marketing und PR zu missbrauchen und Art Washing zu betreiben.Eine teilnehmende Person schildert M , wie es zu dem Leak kam und was Techkonzerne künftig bei der Zusammenarbeit mit Kreativen besser machen können.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »