Gegen eine Zusammenlegung

Offener Brief der Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs an die Intendanten der ARD

Die Intendanten der ARD haben vor zwei Jahren für ihre Gemeinschaftseinrichtungen ein Sparziel von 15% bis zum Jahr 2020 vorgegeben.
Betroffen davon ist auch die Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv (DRA). Trotz Erfüllung dieses Sparziels erhielten Vertreter der DRA-Stifter den Auftrag, die Aufgaben und weitere Einsparungspotenziale des Rundfunkarchivs zu prüfen.

Zwischenzeitlich war sogar von Auflösung der Einrichtung die Rede. Zwar haben sich die Intendanten mittlerweile für den Erhalt des DRA ausgesprochen, jedoch steht jetzt eine mögliche Zusammenlegung der beiden Standorte Frankfurt am Main und Potsdam-Babelsberg zur Diskussion.

Am 25. Juni (nach Drucklegung der M) wollen die Intendanten auf der Verwaltungsratssitzung des DRA darüber entscheiden. Die Betriebsräte beider Standorte und der Gesamtbetriebsrat stellen sich vehement gegen eine Zusammenlegung der Standorte und haben sich in einem Offenen Brief an die Intendanten der ARD gewandt und ihre Standpunkte hierzu dargelegt:

  • Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)
  • Zwei Standorte auch künftig betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvoll
  • Zusammenlegung schafft soziale Unverträglichkeiten ohne Not!

 

Sehr geehrten Damen und Herren,

nach insgesamt zweijähriger interner Prüfung durch die DRA-Prüfgruppe steht nunmehr die Entscheidung zur Zukunft des DRA unmittelbar bevor. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) nimmt dies zum Anlass, hierzu seine Position, die nicht nur sozialpolitisch motiviert ist, sondern auch die Interessen des Unternehmens im Auge hat, noch einmal ausdrücklich und zusammenfassend darzustellen:

  1. Die Untersuchung durch die DRA-Prüfgruppe hat ergeben, dass sich die Profile / Kompetenzen / Aufgaben der heutigen Standorte Frankfurt a.M. und Babelsberg deutlich unterscheiden. Die Standorte sind nicht miteinander vergleichbar. Es bestehen definitiv keine Doppelstrukturen. Eine Zusammenlegung an einem Standort schafft daher keine wirtschaftlich bedeutsamen Synergien.
  2. Im Gegenteil: Die Zusammenlegung der heutigen Standorte führt zu Kosten in erheblichem Umfang:
    • Personalkosten für Mitarbeiter, die das tarifliche Übergangsgeld in Anspruch nehmen werden (75% des Bruttoentgelts bis zum Renteneintritt, je nach Standort 17 bzw. 25 MA, insgesamt ca. 1 Mio € Übergangsgeld / Jahr für bis 15 Jahre) am Standort Frankfurt), sowie die Personalkosten für die Ersatzmitarbeiter (insgesamt ca. 1,2 Mio € / Jahr für die Dauer von bis zu 15 Jahren). Das führt zugleich zu einem Wegfall von Expertenwissen / Know How in großem Umfang.
    • Sozialplankosten (Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführungskosten, Reisekosten für Wochenendpendler etc.) bis zu ca. 850 T€ nach arbeitgeberseitiger Schätzung
    • Kosten für die Verlagerung der Betriebsstätte (nach Schätzung des Unternehmens ca. 300 T€)
    • Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung von Archiven, Magazinräumen, Büroräumen etc.
    • Kosten für die Migration der Infrastruktur (IT-Systeme, Archivsysteme etc.)
  3. Ein Verschlankung der Organisationsstrukturen des DRA (insb. eine Reduktion der Abteilungen) – wie von der Prüfgruppe vorgeschlagen – und hieraus resultierende Kosteneffekte als Folge des Abbaus von Führungskräften (500 T€ / Jahr ab 2018) ist auch bei einer Zwei-Standort-Lösung möglich und wird vom GBR mitgetragen. Dies gilt umso mehr, als das DRA seine Sparvorgaben mit dem Konzept DRA 2020 mehr als vorbildlich erfüllt hat.
  4. Der GBR ist nicht aus grundsätzlichen Erwägungen gegen jede Veränderung des heutigen Status Quo. Eine räumliche Verlagerung von Betriebsstätten kommt aus Sicht des GBR jedoch nicht vor dem Abschluss der bereits begonnenen Digitalisierung in Frage. Der erste Meilenstein ist erst ab dem Jahr 2025 geplant. Deshalb ist aus heutiger Sicht eine definitive Entscheidung völlig verfrüht und nicht opportun.
  5. Vor dem dargestellten Hintergrund ist die Standortentscheidung in erster Linie eine politische Entscheidung. Überzeugende Sachgründe und durchschlagende Argumente für eine Zusammenlegung der Standorte sind nach Auffassung des GBR nicht erkennbar. Die Zukunft des DRA und der heutigen Standorte ist aber viel zu wichtig, als dass sie einer überwiegend politisch und nicht an Sachgründen orientierten Entscheidung geopfert werden darf.
  6. Der GBR wird sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden politischen und (arbeits)rechtlichen Mitteln gegen eine Zusammenlegung zum jetzigen Zeitpunkt zur Wehr setzen. Wir sagen allen Kolleginnen und Kollegen zu, dass dabei die Sicherung Ihrer Arbeitsplätze und die Vermeidung von Nachteilen jeder Art stets im Vordergrund stehen werden.

Frankfurt am Main, Babelsberg, 25. Mai 2012
Wolfgang Herschbach
Betriebsratsvorsitzender Frankfurt a.M.
Gesamtbetriebsrat

Alexandra Luther
Betriebsratsvorsitzende Babelsberg

 

Auf den Offenen Brief der DRA-Betriebsräte hat die ARD-Vorsitzende Monika Piel geantwortet. Beide Briefe sowie aktuelle Informationen sind auf der ver.di-Seite http://medien-kunst-industrie-hessen.verdi.de/nachrichten_allgemein/dra dokumentiert und können dort abgerufen werden.

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